Betreff
Jahresabschluss der Stadtentwässerung Fürth für das Wirtschaftsjahr 2019
Vorlage
StEF/0163/2020
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss nimmt den geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadtentwässerung Fürth zum 31. Dezember 2019 sowie den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers zur Kenntnis.

 

Der Jahresabschluss wird an das RpA weitergeleitet.


In § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern ist geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen sind. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung alsbald fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2019 mit dem Testat vom 19. November 2020 wird dem Werkausschuss zur Verfügung gestellt.

 

Im nächsten Schritt wird das Rechnungsprüfungsamt seinen Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2019 vorlegen, der im Rechnungsprüfungsaus­schuss beraten wird. Anschließend wird der Werkausschuss dem Stadtrat einen Vorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und zur Behandlung des Ergebnisses vorlegen. Über die Entlastung der Werkleitung ist dann ebenfalls zu beschließen.

 


BRV – StEF Bericht 2019

BRV – StEF Testat 2019

StEF JA2019 final_20201023_mU