hier: Änderung des Flächennutzungsplanes
1. Die Planung einer Verbindungsstraße zwischen der
Wilhelm-Hoegner-Straße und der Bamberger Straße in Nürnberg wird aufgegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt unter der Änderungsnummer 2020.20 ein
diesbezügliches Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes
durchzuführen und die Stadt Nürnberg vom Beschluss zu informieren.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Bezug: Vorlage SpA/0879/2020
Am 9.12.2020 hat der Bau- und Werkausschuss anlässlich eines zur Genehmigung vorgelegten Bauvorhabens beschlossen, dass nicht weiter an der geplanten Verbindungsstraße zwischen der Wilhelm-Hoegner-Straße und der Bamberger Straße in Nürnberg festgehalten werden soll.
In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung nun beauftragt werden ein entsprechendes Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich