Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel auf HhSt. 01.7920.8330.0000 (Verbandsumlage ZVGN)
Vorlage
Käm/0772/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 57.831,47 € auf der Haushaltstelle 01.7920.8330.0000 zur Zahlung der erhöhten Verbandsumlage des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (ZVGN).


Nach erfolgtem Beschluss zum „365-Tage-Ticket“ im VGN und dem Anlaufen des vereinbarten „VGN-Innovationspakets“ wurden die Verbandsumlagen an den ZVGN durch diesen zweimal neu berechnet. In einem ersten Änderungsbescheid vom 26.08.2020 ergaben sich bereits Mehrkosten gegenüber der städtischen Haushaltsplanung in Höhe von ca. 52.000 €. Mit einem zweiten Änderungsbescheid vom 25.11.2020 (Eingang in der Kämmerei am 10.12.2020) berechnet der ZVGN nun eine abschließende Umlagefestsetzung, die nochmal um 57.831,47 € höher liegt. Da der Gesamtbetrag der nötigen Aufstockungen somit über 100.000 € liegt, obliegt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss der Beschluss über die Mittelbereitstellung. Die Umlage soll noch im Jahr 2020 gezahlt werden, deshalb erfolgt die Beschlussvorlage als Nachtrag zur Sitzung vom 16.12.2020.

 

Der Gesamtbetrag zur Verbandsumlage für 2020 liegt mit dem zweiten Änderungsbescheid nun bei insgesamt 625.302,40 €. Davon entfallen ca. 480.000 € auf den Ausgleich zu den Mindereinnahmen durch die Einführung des 365-Tage-Tickets und auf den Ausgleich zu den Auswirkungen der Tarifstabilität (Baustein A des VGN-Innovationspakets). In diesem Bereich ergab sich jetzt auch maßgeblich die letzte Erhöhung der Umlage (endgültige Festsetzung; im ersten Änderungsbescheid war der ZVGN noch davon ausgegangen, dass die Umlage im Bereich Preisstabilität geringer ausfallen kann. Der Freistaat Bayern besteht jedoch darauf, dass die Umlagen in der jetzt festgesetzten Höhe geleistet werden, damit er selbst seinen Ausgleichsanteil in der zugesagten Höhe leistet.) Im Jahr 2021 beträgt die erhöhte Umlage sogar schon 1.251.494 € (zum Vergleich: Im Jahr 2019 betrug die Umlage an den ZVGN noch 91.235 €).

 

Haushaltstechnische Anmerkung: Im Haushalt 2020 sind zwei Haushaltsstellen für ZVGN-Umlage und VGN-Innovationspaket vorgesehen, die ein gemeinsames Gesamtvolumen von 515.500 € veranschlagt hatten. Der ZVGN hat mit dem 1. Änderungsbescheid alle Bereiche in die ZVGN-Umlage zusammengefasst (also Umlage, Innovationspaket und 365-Tage-Ticket), insoweit erfolgen Aufstockungen nur auf der entsprechenden Haushaltsstelle 7920.8330.0000.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr. 20920

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Mittelbereitstellungsantrag vom 15.12.2020