Betreff
Baumschutzstatstik 2020
Vorlage
OA/0434/2020
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-5
Art
Beschlussvorlage - SB

Entfällt, da Kenntnisnahme

 


1. Privatanträge:

Die Anzahl von Privatanträgen (das sind Anträge außerhalb von Baugenehmigungsverfahren) und der beantragten Bäume liegt im Jahr 2020 wieder im Mittel der Vorjahre 2017/2018 (420 Anträge und 772 Bäume).

 

Bei 488 Bäumen wurde die Entfernung beantragt, während für 284 Bäume ein Rückschnitt zugelassen werden sollte. Die Anzahl der Ablehnungen ist prozentual gesehen annähernd gleichgeblieben.

 

In 244 Fällen konnte die Befreiung erteilt werden (147 Entfernungen und 97 Rückschnitte), in 102 Fällen wurden die Befreiungen versagt (diese Zahl beinhaltet auch Fälle, in welchen auf Grund geringer Erfolgsaussichten der Antrag wieder zurückgenommen wurde).

 

Die Befreiungen wurden wie folgt begründet:

 

 

Insgesamt durften 426 Bäume ohne Befreiung entfernt bzw. zurückgeschnitten werden. In den meisten Fällen handelte es sich um Pflegeschnitte (geringfügige Rückschnitte zur Gesunder-haltung der Bäume und Verkehrssicherungsmaßnahmen) und um die Fällung abgestorbener Bäume. Der Anstieg der erlaubnisfreien Fälle des Vorjahres ist wieder zurückgegangen. Die Feststellung, ob ein Baum ohne Befreiung entfernt oder zurückgeschnitten werden darf, trifft das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz im Rahmen einer Besichtigung der Bäume oder anhand von Fotos.

 

 

 

 

 

 

Im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich folgende Entwicklung:

 

 

Die hohe Anzahl an erlaubnisfreien Fällen in 2019 ergab sich überwiegend durch aufgetretene Trockenheitsschäden durch die vorangehenden heißen und niederschlagsarmen Sommer.

 

 

 

 

Der genaue Vergleich der Jahre 2017 bis 2020 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

 

Privatanträge (ohne Bauvorhaben)

2017

2018

2019

2020

Anzahl der Anträge auf Befreiung

467

364

434

420

Anzahl der betroffenen Bäume

886

697

981

772

                             davon erlaubnisfrei

459

393

643

426

                               davon genehmigt

330

238

230

244

                             davon abgelehnt

97

66

108

102

 

 

 

 

 

Anzahl der betroffenen Laubbäume

423

370

570

373

Anzahl der betroffenen Nadelbäume

463

327

411

399

 

 

 

 

 

beantragte Entfernungen von Bäumen

556

422

605

488

                               davon erlaubnisfrei

236

204

414

250

                               davon genehmigt

235

163

117

147

                               davon abgelehnt

85

55

74

91

beantragte Rückschnitte von Bäumen

330

275

376

284

                               davon erlaubnisfrei

223

189

229

176

                               davon genehmigt

95

75

113

97

                               davon abgelehnt

12

11

34

11

 

 

 

 

 

2017

2018

2019

2020

Ersatzpflanzungen

 

 

 

 

großkronige Laubbäume

27

25

16

12

mittelgroß werdende Laubbäume

94

77

60

108

schmalkronige Laubbäume

10

2

4

5

kleinkronige Laubbäume

16

10

3

8

Laubsträucher

11

0

0

3

Ausgleichszahlungen

13.230 € für 15 Bäume

1.764 €

für 2 Bäume

18.156 € für 17 Bäume

23.496,00 € für 22 Bäume

Ordnungswidrigkeitenverfahren

12

17

11

19

 

 

 

 

 

2017

2018

2019

2020

Bäume, die nach der Prüfung des Antrages vor Ort ohne Befreiung zurück-geschnitten bzw. entfernt werden konnten:

459

393

643

426

Baum abgestorben

79

106

293

159

Nicht zu erhalten auf Grund des Zustandes

125

39

49

34

Pflegeschnitt

206

179

217

161

Nicht geschützt

19

41

45

51

Gefahr

30

28

39

21

 

 

 

2017

2018

2019

2020

Begründungen für die erteilten Befreiungen:

330

238

230

244

Verschattung der Wohnräume

2

17

9

6

Beeinträchtigung von Mauern, Bäumen etc.

38

25

24

13

Durchführung von Baumaßnahmen

26

23

22

31

Schlechter Allgemeinzustand

212

138

156

142

Nicht zu erhalten auf Grund des Standortes (auch z.B. Wohngebäude gefährdet)

51

34

19

52

Überwiegendes öffentliches Interesse

1

1

0

0

 

 

2. Bauvorhaben:

 

 

2017

2018

2019

2020

Bauvorhaben (mit Beteiligung des OA) inkl. Instruktionsvorhaben insgesamt

387

395

339

287

Anzahl der baumschutzrelevanten Baumaßnahmen

155

152

122

114

Zu entfernende Bäume

171

218

158

154

Ersatzpflanzungen

329

279

139

200

Schutzmaßnahmen, bzw. zu erhalten

331

191

128

124

spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen

125

107

78

40

Summe der festgesetzten Ausgleichszahlungen in €

207.270,00

119.070,00

87.984,00

178.356,00

 

 

Übersicht Ausgleichszahlungen aus Bauvorhaben 2020:

 

Bauvorhaben

bereits erhalten

noch offen

gesamt

Ludwigstraße

 

1.068,00

1.068,00

Ronhofer Hauptstraße

1.068,00

 

1.068,00

Schulstraße

 

5.340,00

5.340,00

Ritter-von-Aldebert-Straße

6.408,00

 

6.408,00

Unterfarrnbacher Straße

19.224,00

 

19.224,00

Klinikum

 

44.856,00

44.856,00

Sacker Hauptstraße

 

4.272,00

4.272,00

Söldgasse

52.332,00

 

52.332,00

Hornschuchpromenade

7.476,00

 

7.476,00

B-Plan Hansastraße

 

16.020,00

16.020,00

Sperberstraße

 

17.088,00

17.088,00

Kannenbergstraße

 

1.068,00

1.068,00

Flößaustraße

2.136,00

 

2.136,00

Summe

88.644,00 €

89.712,00 €

178.356,00 €

 

 

Die Ausgleichszahlungen werden für Maßnahmen zum Erhalt besonders schutzwürdiger Einzelbäume und zur (Mit-)Finanzierung städtischer Pflanzungen verwendet. Daneben wird mit diesen Mitteln das neu aufgelegte Förderprogramm „Der geschenkte Baum“ bzw. das erweitere Programm „Fürth blüht auf“ finanziert.

 

 

3. Zusammenfassung:

 

In der Gesamtschau der Baumschutzverordnung ergibt sich für das Jahr 2020 folgende - rein mathematische - Bilanz:

 

 

Entfernung

Ersatzpflanzung

Bilanz

Privatanträge

- 147

158

11

Bauvorhaben

- 154

367

213

Gesamt

- 301

525

224

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: