Die Verwaltung weist auf das neue Förderprogramm „Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen; Eröffnung einer zweiten Antragsrunde“ hin und bittet um Rückmeldung wie gehandelt werden soll.
Die Stadt Fürth ist aktuell in der Beschaffung von mobilen
Luftreinigungsgeräten und C02-Ampeln, die nach der ersten Richtlinie
“Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum
infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen“ förderfähig sind. Eine Ausstattung
mit Lüftungsgeräten kann demnach erfolgen, wenn a) in Räumen nur Oberlichter
oder sehr kleine Fensterflächen geöffnet werden können, b) für innenliegende
Fachräume und c) für Räume mit RLT-Anlagen, in denen Fenster nicht geöffnet
werden können. Mit Beschluss des Stadtrates vom 01.10.2020 hat die GWF/HtE die
Beschaffung eingeleitet, den Förderantrag gestellt und die Mittel bereitstellen
lassen: Insgesamt werden 48 Geräte beschafft, die zu 100 %
(Förderhöchstgrenze pro Raum max. 3.500,-- €) gefördert werden (ca.
145.000,-- €).
Nach Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für
Unterricht und Kultus vom 22.12.2020 können verbliebene Fördermittel in einer
zweiten Antragsrunde abgegriffen werden. Die Schulaufwandsträger können sich
nun auch mobile Luftreinigungsgeräte für sonstige
Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung
fördern lassen und beschaffen. Der Förderhöchstbetrag pro Raum liegt bei
50 % und beträgt 1.750,-- €. Die
Förderung erfolgt nach Datum der Antragstellung (Windhundprinzip).
Wie soll die Verwaltung handeln? Soll eine neue Bedarfsabfrage bei den Schulen gestartet werden?
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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