Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss ermächtigt die Verwaltung den beiliegenden Vertrag mit der Bundesnetzagentur über die Teilnahme am Infrastrukturatlas zu unterzeichnen.
Die Bundesnetzagentur führt als zentrale Informationsstelle des Bundes
den sogenannten Infrastrukturatlas, ein Informationssystem für den
Breitbandausbau. In diesem sind Infrastrukturen, welche für den Ausbau von
Breitbandnetzen mitgenutzt werden könnten, für berechtigte Dritte dargestellt.
Kommunen als Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen
Versorgungsnetzes werden von der Bundesnetzagentur gemäß § 77a Abs. 2 Satz 1
TKG zur Bereitstellung von Informationen zu den Infrastrukturen verpflichtet,
die zur Erstellung einer detaillierten Übersicht nach § 77a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
TKG (Infrastrukturatlas) erforderlich sind. Da die Stadt Fürth Eigentümerin
entsprechender Infrastrukturen ist, besteht für sie somit eine
Informationslieferverpflichtung.
Im Zuge dessen müssen – falls vorhanden – georeferenzierte und vektorisierte Daten zu
allen Einrichtungen, welche zum Auf- und Ausbau von
Telekommunikationsnetzwerken genutzt werden können (z.B. Glasfaserleitungen,
Leer-/ Schutzrohre, Abwasserleitungen, Richtfunkstrecken), an die
Bundesnetzagentur übermittelt werden. Die Daten enthalten Informationen zur
Art, gegenwärtigen Nutzung und geographischen Lage des Standortes und der
Leitungswege und sollen jährlich, jeweils bis zum 01.07. vom Datenlieferanten
aktualisiert werden. Der Stadt Fürth liegen zu einzelnen Infrastrukturarten
georeferenzierte und vektorisierte Daten vor. Zum jetzigen Zeitpunkt werden
solche Infrastrukturdaten von StEF unter Zuarbeit von TfA bereitgehalten.
Die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Daten sind im beiliegenden
Vertrag verbindlich für die beiden Vertragsparteien festgelegt. Sollte die
Stadt Fürth sich gegen einen Vertragsabschluss mit der Bundesnetzagentur über
die Teilnahme am Infrastrukturatlas entscheiden, wird die Bundesnetzagentur
eine Verpflichtung durch Verwaltungsakt aussprechen.
Die Informationen im Infrastrukturatlas werden von Unternehmen und
Gebietskörperschaften im Rahmen des Breitbandausbaus bzw. der
Breitbandförderung genutzt. Kommunen können den Infrastrukturatlas nach
Beantragung zu allgemeinen Planungs- und Förderzwecken nutzen.
Referat III/ Rechtsamt empfiehlt den Abschluss eines Vertrages mit der
Bundesnetzagentur zur Teilnahme am Infrastrukturatlas, da sonst eine
Verpflichtung per Verwaltungsakt mit strafferen Fristen und mit
Zwangsmittelbewehrung erfolgen würde.
Datenschutzrechtliche Belange bestehen gemäß Referat II/ Amt für
Organisation und Digitalisierung nicht, weil nur technische und geographische
Daten übermittelt werden, aber keine personenbezogenen Daten.
Die
Beschlussvorlage wurde von Referat VI/ Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung
in Abstimmung mit den Referaten V und III/ Rechtsamt erstellt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Fürth muss gegenüber der Bundesnetzagentur im
Rahmen der Datenlieferung jeweils eine Ansprechperson mitsamt Kontaktdaten für
Mitnutzungsanfragen und GIS-technische Rückfragen benennen. Hierfür sind
Personal und Personalaufwendungen erforderlich, welche Kosten erzeugen.
Der zur Aufbereitung und Bereitstellung der Daten sowie zur Bearbeitung von Nutzungsanfragen erforderliche Zeitaufwand für StEF ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Eine Berücksichtigung der erforderlichen Zeitanteile in der Personalbemessung konnte noch nicht stattfinden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
NÖ – Vertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas
NÖ – Schreiben der Bundesnetzagentur vom 28.02.2020