Betreff
Vertrag mit der Bundesnetzagentur zur Teilnahme am Infrastrukturatlas
Vorlage
AWS/0112/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Wirtschafts- und Grundstücksausschuss ermächtigt die Verwaltung den beiliegenden Vertrag mit der Bundesnetzagentur über die Teilnahme am Infrastrukturatlas zu unterzeichnen.


Die Bundesnetzagentur führt als zentrale Informationsstelle des Bundes den sogenannten Infrastrukturatlas, ein Informationssystem für den Breitbandausbau. In diesem sind Infrastrukturen, welche für den Ausbau von Breitbandnetzen mitgenutzt werden könnten, für berechtigte Dritte dargestellt.

 

Kommunen als Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Versorgungsnetzes werden von der Bundesnetzagentur gemäß § 77a Abs. 2 Satz 1 TKG zur Bereitstellung von Informationen zu den Infrastrukturen verpflichtet, die zur Erstellung einer detaillierten Übersicht nach § 77a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TKG (Infrastrukturatlas) erforderlich sind. Da die Stadt Fürth Eigentümerin entsprechender Infrastrukturen ist, besteht für sie somit eine Informationslieferverpflichtung.

 

Im Zuge dessen müssen – falls vorhanden –  georeferenzierte und vektorisierte Daten zu allen Einrichtungen, welche zum Auf- und Ausbau von Telekommunikationsnetzwerken genutzt werden können (z.B. Glasfaserleitungen, Leer-/ Schutzrohre, Abwasserleitungen, Richtfunkstrecken), an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Die Daten enthalten Informationen zur Art, gegenwärtigen Nutzung und geographischen Lage des Standortes und der Leitungswege und sollen jährlich, jeweils bis zum 01.07. vom Datenlieferanten aktualisiert werden. Der Stadt Fürth liegen zu einzelnen Infrastrukturarten georeferenzierte und vektorisierte Daten vor. Zum jetzigen Zeitpunkt werden solche Infrastrukturdaten von StEF unter Zuarbeit von TfA bereitgehalten.

 

Die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Daten sind im beiliegenden Vertrag verbindlich für die beiden Vertragsparteien festgelegt. Sollte die Stadt Fürth sich gegen einen Vertragsabschluss mit der Bundesnetzagentur über die Teilnahme am Infrastrukturatlas entscheiden, wird die Bundesnetzagentur eine Verpflichtung durch Verwaltungsakt aussprechen.

 

Die Informationen im Infrastrukturatlas werden von Unternehmen und Gebietskörperschaften im Rahmen des Breitbandausbaus bzw. der Breitbandförderung genutzt. Kommunen können den Infrastrukturatlas nach Beantragung zu allgemeinen Planungs- und Förderzwecken nutzen.

 

Referat III/ Rechtsamt empfiehlt den Abschluss eines Vertrages mit der Bundesnetzagentur zur Teilnahme am Infrastrukturatlas, da sonst eine Verpflichtung per Verwaltungsakt mit strafferen Fristen und mit Zwangsmittelbewehrung erfolgen würde.  Datenschutzrechtliche Belange bestehen gemäß Referat II/ Amt für Organisation und Digitalisierung nicht, weil nur technische und geographische Daten übermittelt werden, aber keine personenbezogenen Daten.

 

Die Beschlussvorlage wurde von Referat VI/ Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Referaten V und III/ Rechtsamt erstellt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Stadt Fürth muss gegenüber der Bundesnetzagentur im Rahmen der Datenlieferung jeweils eine Ansprechperson mitsamt Kontaktdaten für Mitnutzungsanfragen und GIS-technische Rückfragen benennen. Hierfür sind Personal und Personalaufwendungen erforderlich, welche Kosten erzeugen.

 

Der zur Aufbereitung und Bereitstellung der Daten sowie zur Bearbeitung von Nutzungsanfragen erforderliche Zeitaufwand für StEF ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Eine Berücksichtigung der erforderlichen Zeitanteile in der Personalbemessung konnte noch nicht stattfinden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


NÖ – Vertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas

NÖ – Schreiben der Bundesnetzagentur vom 28.02.2020