Betreff
Erneuerung der Lichtsignalanlagen im Verlauf der Schwabacher Straße - Weikershof
Vorlage
SpA/0908/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Die vier Lagepläne der Schwabacher Straße werden als Vorplanung beschlossen. Die Vorplanung dient der Verwaltung als Konkretisierung der anschließenden Entwurfsplanung. Jede spätere Abweichung von der Vorplanung verursacht unnötige Kosten.

 


I.            

Die folgenden Signalanlagen im Verlauf der Schwabacher Straße müssen altersbedingt ausgetauscht werden:

 

             Knotenpunkt Schwabacher / Benno-Strauß-Straße          (LSA 287)

             Knotenpunkt Schwabacher / Georg-Benda-Straße                           (LSA 288)

             Knotenpunkt Schwabacher / Tucherstraße                                         (LSA 289)

             Knotenpunkt Schwabacher / Konrad-Kurz-Straße                            (LSA 290)

 

 

Abbildung 1:     zu erneuernde Lichtsignalanlagen

 

Im Zuge dessen sollen verkehrsorganisatorische Verbesserungen, insbesondere für Radfahrer, umgesetzt werden. Im Wesentlichen bleiben die bisherigen Ränder des bestehenden Straßenraums erhalten, so dass bei allen 4 Signalanlagen nur bedingt bauliche Maßnahmen erforderlich werden. Es werden kleinere Anpassungen der Radien zur Herstellung von durchgängig und ausreichend breiten Gehwegen umgesetzt. Im Zuge der Neuplanung der Lichtsignalanlagen sollen Radverkehrsanlagen und Blindenleitelemente angeordnet werden. Zudem sollen die Verkehrsinseln nach Möglichkeit auf eine regelkonforme Breite von 2,50 m verbreitert werden. Signaltechnisch werden folgende Punkte Beachtung finden:

 

             Reduktion der Umlaufzeiten von 105 s auf 90 s in der Hauptverkehrszeit (Verbesserung der Wartezeiten, vor allem für Fußgänger)

             Barrierefreie Überquerungsstellen mit Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte

             Implementierung einer Busbeschleunigung (Linie 67 und 179)

             Implementierung einer Feuerwehrbevorrechtigung

             Anordnung von indirekt linksabbiegenden Radfahrern (von der Haupt- in die Nebenrichtung)

             Anordnung von Radverkehrsanlagen für die Nord-Süd-Beziehung

             Betriebsweise der Lichtsignalanlagen: „Hauptrichtung Dauergrün“

 

Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der LSA 289 und 290 wurden mit den betroffenen Firmen abgestimmt.

 

 

 

Knotenpunkt Schwabacher / Benno-Strauß-Straße        (LSA 287)

 

Radschutzstreifen werden in beiden Fahrtrichtungen der Schwabacher Straße angeordnet. Jeweils in Fahrtrichtung nach dem Knotenpunkt werden diese für die Bushaltestelle unterbrochen. In der Benno-Strauß-Straße soll ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS) ausgebildet werden. Für abbiegende Radfahrer aus der Hauptrichtung wird indirektes Linksabbiegen in die Straße am Stübleacker und in die Benno-Strauß-Straße ermöglicht. Es werden an allen Querungen Blindenleitelemente eingebaut. Die beiden Mittelinseln der Hauptrichtung in der Schwabacher Straße werden auf 2,50 m verbreitert.

 

 

Knotenpunkt Schwabacher / Georg-Benda-Straße         (LSA 288)

 

Radschutzstreifen werden in beiden Fahrtrichtungen der Schwabacher Straße angeordnet. Die bestehenden Bushaltebuchten bleiben bestehen, lediglich die Einfahrten zu den Busbuchten werden marginal angepasst, um dem indirekt linksabbiegenden Radfahrer eine größere Aufstellfläche zur Verfügung stellen zu können. In den beiden untergeordneten Knotenpunktarmen werden aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS) ausgebildet. Die Mittelinseln werden auf 2,50 m verbreitert. Es werden an allen Querungen Blindenleitelemente eingebaut.

 

 

Knotenpunkt Schwabacher / Tucherstraße        (LSA 289)

 

Der Radverkehr in Richtung Süden wird auf die westliche Nebenfahrbahn verlagert. Die Nebenfahrbahn wird zwischen den beiden Lichtsignalanlagen 289 und 290 nur noch im Einbahnverkehr von Norden in Richtung Süden betrieben. Damit wird die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts erhöht. In Fahrtrichtung Norden wird auf der Schwabacher Straße ein zusätzlicher Radschutzstreifen angeordnet. In der untergeordneten Tucherstraße wird ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen (ARAS) ausgebildet. Die Mittelinseln in der Hauptrichtung werden auf 2,50 m verbreitert. Es werden an allen Querungen Blindenleitelemente eingebaut. Es werden 2 neue Fußgängerfurten vor dem Tor der Firma Kurz und über die Nebenfahrbahn angeordnet, um dem Fußgänger gesicherte Überwege zu ermöglichen und die heutige, sehr lange und zu schmale Fußgängerfurt aufzulösen. Die Räumzeiten reduzieren sich dadurch deutlich. Zudem werden die Gehwege punktuell verbreitert um eine adäquate und durchgängige Breite für den Fußverkehr herzustellen.

 

 

Knotenpunkt Schwabacher / Konrad-Kurz-Straße           (LSA 290)

 

Um das Ausfahren der Firma Kurz weiterhin in alle Richtungen zu gewährleisten, wird die bauliche Trennung zwischen der Schwabacher Straße und der Nebenfahrbahn aufgelassen. Der heute 3-armige Knotenpunkt wird zu einem 4-armigen Knotenpunkt umgewandelt. Dabei wird lediglich das Einbiegen von der Nebenfahrbahn auf die Schwabacher Straße ermöglicht. Das Abbiegen von der Schwabacher Straße auf die Nebenfahrbahn ist weiterhin nicht möglich.

 

Alle Kfz-Signalgeber der Nebenfahrbahn sind - bei vollverkehrsabhängiger Steuerung - in Grundstellung Dauerrot vorgesehen, um die vormalige Umfahrung der Gesamtanlage mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Nebenfahrbahn künftig zu unterbinden.

 

Eine gesicherte Querung für Fußgänger über die Schwabacher Straße ist aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens zwischen dem Mitarbeiterparkplatz und dem Werk der Firma Kurz während der Schichtwechsel unerlässlich. Der heutige Zustand ohne signalisierte Querung ist sicherheitskritisch und nicht mehr tragbar, da die Fußgänger die 4-streifige Fahrbahn wild queren. Der nördliche Knotenarm erhält deswegen eine zusätzliche Fußgängerquerung um den Ersatzgehweg zwischen beiden Fahrbahnen gesichert nutzen zu können.

 

Eine zusätzliche signalisierte Querung über die südliche Nebenfahrbahn, die für Fußgänger in Dauerdunkel geschaltet ist und nur bei Verkehr der Nebenfahrbahn kurzzeitig in Rot schaltet, wird vorgesehen. Es werden an allen Querungen Blindenleitelemente eingebaut.

 

Der unnötige Linksabbiegestreifen in die Konrad-Kurz-Straße wird zugunsten einer deutlich breiteren Mittelinsel mit aufwertendem Straßenbegleitgrün / Bäumen aufgelassen.

 

Da weiterhin beide Fahrtrichtungen auf der Nebenfahrbahn ab dem Knotenpunkt Schwabacher / Konrad-Kurz-Straße (in südlicher Richtung) aufrecht erhalten bleiben müssen, wird Tempo 30 zwischen der Ausfahrt der Firma Barthelmess GmbH und dem Knotenpunkt Schwabacher / Konrad-Kurz-Straße angeordnet. Der Radfahrer kann dort mit dem Verkehr mitfließen. Die Verkehrsbelastung der Nebenfahrbahn ist als gering zu bewerten.

 

Der Übergang für Radfahrer an das bestehende Straßennetz erfolgt an der Ausfahrt der Firma Barthelmess. Der westliche Gehweg bis zur Stadtgrenze ist in einen gemeinsamen Geh- und Radweg umzuwandeln.

 

Die vorgenannte Ertüchtigung der Signalanlagen 287, 288, 289 und 290 und die baulichen Anpassungen sollen voraussichtlich 2021 realisiert werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.000.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9553.0000 6300.9553.0000     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1              Lageplan Knotenpunkt Schwabacher / Benno-Strauß-Straße

Anlage 2              Lageplan Knotenpunkt Schwabacher / Georg-Benda-Straße

Anlage 3              Lageplan Knotenpunkt Schwabacher / Tucherstraße

Anlage 4              Lageplan Knotenpunkt Schwabacher / Konrad-Kurz-Straße