Der Bau-und Werkausschuss begutachtet und empfiehlt / der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus Sack“ durchzuführen.

Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen. Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung nach Nr. 2.4 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städt. Bauvorhaben vom 01.04.2017.

 


Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Sack entspricht nicht mehr den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Erforderliche Mindest-Abstände zwischen Fahrzeug und Gebäude können nicht eingehalten werden. Auch hat das Feuerwehrgerätehaus nur einen Stellplatz, zukünftig beschaffte Fahrzeuge können nicht untergestellt werden, abgesehen von der Tatsache, dass der Freistaat Bayern keine Feuerwehrfahrzeuge fördert, für die nicht ein Norm-gerechter Stellplatz vorhanden ist.
Zudem ist mittelfristig geplant das Gebäude, in welchem das Feuerwehrgerätehaus derzeit integriert ist, abzureißen und neu zu bauen oder zu sanieren, allerdings ohne Berücksichtigung der Feuerwehr.

 

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Sack auch in der Zukunft sicher zu gewährleisten, ist die Stadt Fürth als Träger der Feuerwehr in der Pflicht Abhilfe zu schaffen. Nachdem keine Erweiterungsmöglichkeiten bestehen und mittelfristig das Gebäude für die Feuerwehr nicht mehr zur Verfügung steht, muss ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden.

Hierzu wurden umfangreiche Vorüberlegungen, auch hinsichtlich möglicher Standorte,  angestellt.
Das ausgewählte und zur Verfügung stehende Grundstück liegt in einem Mischgebiet am Nordring und kann frei angefahren werden.

 

Die Planungen sind in der Vorlage enthalten.

Die aktuelle Kostenschätzung sieht wie folgt aus:

KGR 200:                    €    22.500,- (Erschließung)

KGR 300:                    €  626.500,- (Bau)

KGR 400:                    €  205.500,- (Haustechnik)

KGR 500:                    €  116.500,- (Außenanlagen + Artenschutz)

KGR 600:                    €    32.500,- (Ausstattung)

KGR 700:                    €  180.000,- (Baunebenkosten)

Summe (Brutto)        €1.183.500,- (KGR 200 – 700)

 

Zzgl. einer voraussichtlichen Baukostensteigerung von im Augenblick im Mittel ca. 6 % bis zum vermutlichen Baubeginn. Dies entspricht einem Wert in Höhe von ca. 71.000,- €.

 

Summe Brutto (ohne Grunderwerb) ca. €1.255.000,-

Gefördert wird der Neubau vom Freistaat Bayern nach FwZR pauschal mit 110.000€.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Pläne, Anlagen1 bis 5

Aussichten ökol. Zukunftsfähigkeit, Anlage 6