Betreff
Hornschuchpromenade - Verkehrsberuhigter Bereich - Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen vom 11.1.2021 zum BWA 01/2021
Vorlage
SpA/0909/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Hornschuchpromenade wird mit den weiteren Planungen zum Umbau des Straßenraumes nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Der Antrag aus dem BWA vom 13.01.2021 unter Top 6.1 gilt damit als erledigt.

 


Im Bau- und Werkausschuss vom 13.01.2021 wurde zu Top 6.1 der folgende Antrag gestellt.

 

„Die Verwaltung prüft und informiert den Ausschuss, ob die Ausgestaltung der Verkehrsflächen in der Hornschuchpromenade, Rudolf-Breitscheid-Straße und Königswarterstraße als verkehrsberuhigter Bereich realisiert werden kann.“

 

Hierzu wird Stellung genommen:

 

Verkehrsplanerische Abwägung

Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs würde einen niveaugleichen Ausbau der Königswarterstraße, der Rudolf-Breitscheid-Straße und der Hornschuchpromenade voraussetzen.

 

Ein generelles Problem bei der Herstellung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist die verkehrssichere Gestaltung der Eingangsbereiche der Häuser, an dieser Stelle stark frequentiert durch die höhere Bevölkerungsdichte in gründerzeitlicher Bebauung. Diese Zugänge müssten zum Beispiel mit Anprallpfosten gesichert werden, damit das Betreten und Verlassen der Gebäude insbesondere auch für Kinder sicher erfolgen kann. Die Anprallpfosten fügen sich jedoch nicht die historischen Prachtstraßen ein.

 

Der Querungsbedarf der Straße wird nur punktuell gesehen, z.B. im Bereich der Pickertstraße. Dies kann über Aufpflasterung oder einen anderen Fahrbahnbelag sichtbar gemacht werden. Zudem gibt es in dem großzügigen Grünstreifen und dessen Ausgestaltung eine sehr große Aufenthaltsfläche in diesem Gebiet.

 

Die heutige Verkehrsregelung sieht eine Führung des Verkehrs mit Einbahnstraßen vor. Diese sollte auch nach den bisherigen Planungen zukünftig beibehalten werden. Bei Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs würde die Durchfahrt des östlichen Bereichs über die Königswarterstraße und die Hornschuchpromenade bei Schrittgeschwindigkeit (6 km/h) rechnerisch ca. 7 Minuten dauern. Für den westlichen Bereich über die Rudolf-Breitscheid-Straße und die Hornschuchpromenade ist mit ca. 3 Minuten für die Durchfahrt zu rechnen. Dies ist in beiden Fällen den Verkehrsteilnehmern (Kfz und Rad) nicht zuzumuten. Viel wichtiger jedoch: die Akzeptanz gegenüber einer solchen Maßnahme wird nur sehr gering sein.

 

 

 

Abbildung 1:      Zeitbedarf bei Realisierung eines verkehrsberuhigten Bereichs

 

 

Aus diesem Grund müsste die Anordnung der Einbahnregelung aufgehoben werden und die Hornschuchpromenade, Rudolf-Breitscheid-Straße und Königswarterstraße im Gegenverkehr betrieben werden.

 

Die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung führt dazu, dass sich die Verkehrsteilnehmer den kürzesten Weg aus dem Gebiet suchen und es damit zwangsläufig bei nahezu jedem Verlassen des Gebiets zu einem Wendevorgang kommt. Dies ist nicht die Absicht eines verkehrsberuhigten Bereichs. Die Maßnahme würde auch nur bedingt helfen, da Anwohner im östlichen Bereich der Hornschuchpromenade (z.B. Hornschuchpromenade 19) weiterhin ca. 7 Minuten in der Summe der An- und Abfahrt benötigen.

 

Die Hornschuchpromenade sowie die Königswarterstraße bleiben weiter eine wichtige Radverkehrsachse, nicht zuletzt für die Anwohner. Radfahrer wären an die Verkehrsregeln eines verkehrsberuhigten Bereichs gebunden (Schrittgeschwindigkeit), würden dies jedoch vermutlich nicht befolgen, was wiederum zu Sicherheitsproblemen führt. Daran werden auch weitere Radachsen parallel zur Hornschuchpromenade, die entstehen sollen, nichts ändern.

 

Insofern wird seitens der Verkehrsplanung und der Straßenverkehrsbehörde dringend von einer solchen Verkehrsregelung abgeraten. Seitens der Verwaltung wird die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs als nicht zielführend erachtet

 

Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs war zudem nicht das Ergebnis der intensiven Bürgerbeteiligung. Sollte ein verkehrsberuhigter Bereich weiterverfolgt werden, müsste die Planung komplett überarbeitet werden. Das ist zwangsläufig mit zeitlichen Verzögerungen für die weitere Planung und Umsetzung der Baumaßnahme verbunden. Derzeit ist vorgesehen, die Planung im Frühsommer 2021 dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen, um im Frühjahr 2023 mit dem Umbau beginnen zu können.

 

 

Städtebauliche Abwägung

Das Denkmalensemble Hornschuchpromenade / Königswarterstraße stellt lt. Denkmalliste „eines der eindrucksvollsten gründerzeitlichen Stadtquartiere Bayerns und Deutschlands“ dar. Die beiden Prachtstraßen verlaufen entlang der historischen Bahntrasse der Ludwigsbahn und sind von einer geschlossenen 4-5 geschossigen Bebauung mit gründerzeitlichen Prachtbauten geprägt.

 

Die Aufteilung des Verkehrsraumes in Gehweg und Fahrbahn entspricht dem typischen Bild einer gründerzeitlichen Straße. Die symmetrische und geradlinige Anlage nach dem historischen Stadtbild des 19. Jahrhunderts wird daher auch bei der Neugestaltung des öffentlichen Raumes dieses städtebaulich und architektonisch sehr hochwertigen Denkmalensembles als wichtiges Gestaltungsprinzip beibehalten. Die strenge Gliederung des Straßenraum in einen breiten Gehweg entlang der repräsentativ gestalteten Wohngebäude und eine geradlinig durchgängige Fahrbahn links und rechts des Grünzugs wird jeweils durch einen gehwegseitigen und soweit möglich durchgängigen Parkstreifen ergänzt und übernimmt die historische Gliederung auf.

 

Die Ausweisung der beiden Prachtstraßen zu einem verkehrsberuhigten Bereich und damit einer Mischverkehrsfläche, in der alle Flächen von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt genutzt werden, entspricht nicht der Idee der Entwurfsplanung, die aus den genannten städtebaulichen und historischen Gründen einen streng nach Funktionen geordneten Straßenraum vorsieht. Die mittig gelegene Grünfläche bietet dazu ergänzend die Möglichkeit zum Aufenthalt, Flanieren und Spielen.

 

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass ein durchgängiger niveaugleicher Ausbau der Flächen, wie er im verkehrsberuhigten Bereich erforderlich ist, zu großen Problemen und Gefahrensituationen bei der Nutzung durch blinde und sehbehinderte Menschen führt, da eine taktile Orientierung nicht vorhanden ist.

 

Fazit:

In der Zusammenschau der verkehrsplanerischen und städtebaulichen Erörterung zeigt sich, dass die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs verkehrlich nachteilig und städtebaulich unangemessen ist. Von der Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs wir aus diesen Gründen abgeraten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: