Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.02.2021 - Sachstand Renovierung Gasthaus "Gelber Löwe"
Vorlage
BaF/0074/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstandsbericht der Verwaltung.

Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.02.2021 - Sachstand Renovierung Gasthaus "Gelber Löwe" ist damit erledigt. 


Die Bauaufsicht berichtet antragsgemäß über den Sachstand:

 

 

Am 25.09.2019 wurde in einem Vorhaben beantragt:

"Umbaumaßnahme am bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude, Errichtung einer Dachterrasse im 3.OG und Nutzungsänderung der ehemaligen Werkstatt zu einer Wohneinheit im Erdgeschoss" und am 08.01.2020 genehmigt.

 

Eine Baubeginnsanzeige liegt noch nicht vor.

 

Aufgrund des Antrags führte ein Baukontrolleur kurzfristig einen Vor-Ort-Termin durch und stellte dabei fest, dass von innen Maschinenlärm zu hören war. Außen waren keine Bautätigkeiten ersichtlich. Auf eine Anmeldung zur Baustellenbegehung innen wurde aufgrund der Corona-Situation verzichtet, da keine erkennbare Gefahr für Leib und Leben vorlag.  

 

Eine Nachfrage beim beauftragten Architekturbüro ergab, dass der Bauherr mittlerweile gewechselt hat.

 

Die Bauaufsicht konnte zwischenzeitlich mit dem neuen Bauherrn Gespräche aufnehmen.

Laut Bauherr werden derzeit keine Arbeiten ausgeführt, die im Zusammenhang mit der Baugenehmigung stehen; die Baugenehmigung ist ihm bekannt und liegt ihm vor. Die Anzeige des Bauherrenwechsels bzw. Eintritt in die Baugenehmigung als Rechtsnachfolger (sowie Baubeginnsanzeige) wird der Bauherr der Bauaufsicht zeitnah zuleiten.

 

Zur Frage des Denkmalschutzes teilt die Untere Denkmalbehörde mit, dass es sich bei dem Gasthaus „Gelber Löwe“ nicht um ein Einzeldenkmal handelt, aber um Ensemble.

 

Ein Baum ist auf dem Baugrundstück nicht vorhanden, lediglich auf dem rückwärtig angrenzenden Flurstück 265. Dieser wäre weder durch die Umbaumaßnahmen im EG noch durch die Errichtung der Terrasse im 3.OG tangiert. Sofern eine Baustelleneinrichtung über das Flurstück 265 erfolgt, müsste hierfür eine zivilrechtliche Einigung mit dem Angrenzer geschlossen werden. Baustelleneinrichtungen sind nicht Bestandteil einer Baugenehmigung. Eine Baumscheibe hat der Baum wie auf dem Foto erkennbar nicht.  

S. hierzu Anhänge (Lageplan und Grundrisse, Luftbild, Foto).

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: