Der POA nimmt Kenntnis von der Rf. II Empfehlung.
Mit obigem Antrag wurde die Verwaltung beauftragt zu überprüfen, ob
anhand des vom Freistaates Bayern ausgeschrieben Ideenwettbewerbs „Kommunal?
Digital“ die Möglichkeit besteht, Förderungen für innovative
Digitalisierungsmaßnahmen in Fürth zu beantragen.
Anzufragen waren alle Referate. Referat II wurde gebeten, die
Ergebnisse für den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
(POA) zusammenzufassen.
Projektgrundlagen
Das Projekt zielt darauf ab, dass bayerische Kommunen bis zum
12.02.2021 einen innovativen, konzeptionellen Vorschlag für einen
Ideenwettbewerb einbringen, bei dem die Vorteile der Digitalisierung im Alltag
erlebbar dargestellt werden und zudem klar ersichtlich ist, wie die
Bürger/-innen von dem Vorhaben in Ihrem Alltag profitieren würden.
Bis zu zehn bayerische Kommunen können eine Förderung von bis zu
500.000 € für die Realisierung des Konzeptes erhalten. Die genaue Höhe der
Fördersumme bleibt allerdings unklar, da sehr viele „bis zu“ Förderbedingungen
zum Tragen kämen. Darüber hinaus wären hohe Eigenmittel (mindestens 10%)
seitens der Stadt Fürth einzubringen.
Außerdem muss Zitat: „die für die Projektidee erforderliche
Infrastruktur (Gebäude, Breitband, ggf. zusätzliche Mobilfunk Infrastruktur)
grundsätzlich bereits existieren und ist nicht förderbar. Kosten für
Komponenten einer IT-Kommunikationsinfrastruktur sind nur förderbar, wenn dies
auch Bestandteil des konkreten Projektes sind.“
Hieraus lässt sich schlussfolgern, dass für die Durchführung eines
angedachten Projektes aktuell ein noch nicht prognostizierbarer Mehraufwand mit
zu veranschlagen wäre, welcher zusätzlich aus Haushaltsmitteln zu finanzieren
wäre.
Leider sind verbesserte oder vermehrte E-Government-Leistungen für die
Bürgerschaft von der Förderung ausgeschlossen.
Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre, danach muss das Projekt noch
mindestens ein weiteres Jahr fortgeführt werden
Details zum Wettbewerb und den Bewerbungsvoraussetzungen stehen auf
der Homepage des Wettbewerbs unter https://kommunal-digital.bayern/ zur Verfügung.
Wichtige
Vorabinformation seitens Rf. II / OrgA:
Bei Rf. II / OrgA genießt das Forschungsprojekt ONCE, welches mit
einer Gesamtsumme in Höhe von 917.000 € zu 100% die Kosten der Stadt Fürth
abdecken wird, die höchste Priorität. Das Projekt wird im POA am 12.02.2021
vorgestellt und die Teilnahme seitens Rf. II / OrgA empfohlen.
Die personelle Ausstattung der Abteilung OrgA / Digit lässt darüber
hinaus die Teilnahme an einem weiteren Smart City Projekt nicht zu.
Rückmeldungen aus den
Referaten:
Bei Rf. II / OrgA gingen Rückmeldung aus den Referaten I, III/OA, V
und VI/ISB ein.
Vom Referat I und V kam eine Fehlanzeige.
Referat V führte ergänzend dazu aber auch noch aus, dass „aufgrund der
knappen Zeitschiene lediglich Projektideen zum Tragen kommen könnten, die
bereits vollständig ausgearbeitet in der Schublade liegen und zudem auch noch
zufällig in den Projektzeitraum fallen müssten. Anderenfalls müsste mit viel
Anstrengung und unter Zurückstellung von anderen Projekten eine Anmeldung
erfolgen. Dieses sei aber aufgrund der vielen bereits laufenden Projekte im
Referat V Bereich nicht möglich“.
Referat III/OA
führte folgendes aus:
„für die Stadt Fürth dürfte eine Bewerbung bei einem der
Förderprogramme durchaus richtig und wichtig sein. Das OA würde da auch gerne
unterstützen und sich einbringen (IT-Infrastruktur ist auch eines der
Handlungsfelder des Integrierten Klimaschutzkonzepts). Frau Perkins hat Dr.
Traulsen auf diese Fördermöglichkeiten hingewiesen, seine Überlegungen hierzu
kennen wir nicht.
Bis zum 12.02.2021 wird sich jedoch kaum etwas Vernünftiges liefern
lassen, es sei denn, es würde bereits ein fertiges Konzept vorliegen.
Wettbewerb “Kommunal? Digital!”
des Bayerischen Digitalisierungsministeriums: Bewerbung bis 12. Februar 2021
möglich
Digitalisierung kann den Alltag in Kommunen auf viele verschiedene
Arten erleichtern. Um smarte Anwendungen in Kommunen zu fördern und Vorteile
der Digitalisierung sichtbar zu machen, hat das Bayerische Digitalministerium
den Wettbewerb “Kommunal? Digital!” ins Leben gerufen. Gesucht werden
innovative Konzepte, die zum Ziel haben durch Digitalisierung das Wohl der
Bürger*innen zu fördern. Bis zu zehn bayerische Kommunen können eine Förderung
von bis zu 500.000 Euro für die Umsetzung ihres Konzeptes erhalten. Der
Förderzeitraum beträgt drei Jahre, danach muss das Projekt noch mindestens ein
Jahr fortlaufen. Details zum Wettbewerb und den Bewerbungsbedingungen finden
Sie auf der Homepage des Wettbewerbs. Die Bewerbung ist bis zum 12.02.2021
möglich.
Es gibt aber noch eine zweite Förderung (Frist bis 14.03.) die man
evtl. andenken könnte. Eine Einschätzung dazu sollte von Dr. Traulsen kommen.
Wir können im Rahmen unserer Möglichkeiten nur unterstützen, tun dies jedoch
sehr gerne.
Dritte Staffel „Modellprojekte Smart Cities” gestartet - Bewerbungen
bis 14. März 2021 möglich
Noch bis zum 14.03.21 können sich Kommunen für die dritte Staffel
„Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und
Heimat (BMI) bewerben. Das Leitthema der dritten Auflage lautet „Gemeinsam aus
der Krise: Raum für Zukunft“. Dieses Motto stellt die anstehende Aufgabe des
gemeinsamen Wiederbelebens und der Neugestaltung städtischer und ländlicher
Räume ins Zentrum der dritten Staffel. Das BMI möchte dazu ermutigen, Neues zu
wagen und Chancen für die Gestaltung der Zukunft zu nutzen. Insgesamt stellt
der Bund für diese dritte Staffel wiederum Finanzmittel in Höhe von rund 300
Millionen Euro zur Förderung der Modellkommunen zur Verfügung. Bewerbungen
können bis zum 14. März 2021 eingereicht werden. Weitere Informationen bietet
die Website www.smart-cities-made-in.de.“
Stellungnahme von OrgA / Digit – Abteilungsleitung zu den Ausführungen
von OA:
Die Abteilungsleitung begrüßt das Unterstützungsangebot des
Fachbereiches und bestätigt zugleich, dass es eine Schnittmenge zwischen dem
Thema Nachhaltigkeit und der fortschreitenden Digitalisierung im Kontext von
Smart City Fragestellungen gibt.
Auch OA greift ebenso wie bereits Rf. V die knappe Zeitschiene bis zur
Einreichung auf. Und stellt zudem ebenfalls darauf ab, dass eine Teilnahme nur
sinnvoll sei, wenn im Fachbereich bereits ein vollständig ausgearbeitetes
Konzept auf eine schnelle Umsetzung warten würde. Dieses sei aber nicht der
Fall.
OrgA teilt diese Einschätzungen vollumfänglich.
Zur dritten Staffel „Modellprojekt Smart Cities“ führt die
Abteilungsleitung ferner aus, dass eine Teilnahme auch hier sehr begrüßenswert
wäre, allerdings reichen die bei OrgA / Digit vorhandenen personellen
Ressourcen nicht aus, um sich hier qualifiziert einbringen zu können.
Referat VI / ISB
hatte sich im Vorfeld seiner Rückmeldung mit der Abteilung Digitalisierung bei
OrgA ins Benehmen gesetzt und führte folgendes aus:
„OrgA hatte sich bereits intern mit dem Thema ausführlich beschäftigt
und sich gegen eine Beteiligung an der Ausschreibung entschieden, weil
1.
Für
diese spezielle Förderung sehr viel Personalaufwand nötig ist – über drei Jahre
lang müssen alle Schritte dokumentiert werden, Ideen hätten bereits erarbeitet
werden müssen und darüber hinaus bleibt bis zuletzt unklar, wie hoch die Fördersumme
am Ende tatsächlich ist (sehr viele „bis zu“-Förderbedingungen) zudem wären
hohe Eigenmittel notwendig gewesen.
2.
OrgA
hat sich in Abstimmung mit anderen Dienststellen – u.a. im Rahmen des Jour Fixe
Digitalisierung – für ein anderes Förderprogramm entschieden:
Das ONCE-Projekt ( www.once-project.de ) – hier geht es um digitale Identität. Seitens des
Bundeskanzleramtes wurden Teile des Projekts mit einer hohen Priorität
eingestuft. Da das Projekt in Kürze in die aktive Umsetzungsphase geht, sind
zusätzliche Projekte ohne signifikanten Personalmehraufwand derzeit an der
Stelle deshalb nicht umzusetzen“.
Rf. II / OrgA kommt
zusammenfassend zu folgender Empfehlung:
Es sprechen zu viele Hemmnisse wie z.B. die zu kurze Laufzeit bis zur
Einreichung, die fehlenden personellen Ressourcen vor Ort sowie das Fehlen
eines ausgereiften, bereits vorliegenden Konzeptes gegen eine Teilnahme.
Da es sich zudem laut Ausschreibungskriterium inhaltlich um ein reines
Smart City Thema handeln muss (eine Förderung von E-Government-Bereichen ist
explizit ausgenommen) sollten die Vorüberlegungen, Konzeptionierung und die
Pilotierung sowie begleitende Durchführung durch die derzeit noch vakante
Position des/der Smart City Beauftragten erfolgen.
Nach dem Dafürhalten von Rf. II / OrgA sollte aber auch das begleitend
ebenfalls noch zu implementierende Beratergremium ebenfalls nicht übergangen
werden und die Chance erhalten, erste Themenschwerpunkte gemeinsam zu
verabschieden.
Und selbst falls eine tragfähige Projektidee bereits in einem
Fachbereich zum jetzigen Zeitpunkt vorliegen würde, so bestände bei einer
vorzeitigen Durchführung dieses Projektes zudem generell die Gefahr, dass
mögliche spätere (politische) Entscheidung und Idee hierdurch evtl.
konterkariert werden würden.
Seitens Rf. II / OrgA erfolgt abschließend nochmals der Hinweis, dass
das ONCE Projekt absolut im Vordergrund steht, so dass OrgA / Digit derzeit
keine weiteren personellen Ressourcen und Know-how in ein anderes Smart City
Projekt einbringen kann.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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