Der Stadtrat beschließt das fortgeschriebene Haushaltskonsolidierungskonzept samt Investitionsplan und beauftragt die Finanzverwaltung, diese Unterlagen der Rechtsaufsicht als Nachweis für die mit Bescheid am 24.11.2020 gewährte Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG vorzulegen.


Im Anhang finden Sie das jährlich fortgeschriebene Haushaltskonsolidierungskonzept der Stadt Fürth, die tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept (gegliedert nach den Prüffeldern gemäß der Anlage zum FMS vom 23.11.2020 (Az. 62 – FV 6520.5-5/6)) sowie das Investitionsprogramm der Haushaltsjahre 2021 bis 2024, das hinsichtlich geprüfter Priorisierung der einzelnen Maßnahmen in das Konsolidierungskonzept integriert wurde (blau unterlegt).

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept umfasst die vom Stadtrat der Stadt Fürth beschlossenen Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung 2010 – 2013 (Stadtratsbeschlüsse: 24.02.2010 bzgl. Stufe 1, 28.07.2010 bzgl. Stufe 2, 29.09.2010 bzgl. Stufe 3 und 24.11.2010 bzgl. Stufe 4) sowie die Maßnahmen der vom Stadtrat der Stadt Fürth am 23.11.2011 beschlossenen Aufgabenkritik (1,5 Mio. €) im Betrachtungszeitraum von 2017 bis 2024 (grau unterlegt) sowie weitere ergänzende Maßnahmen (grün hinterlegt). Es dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Fürth zu erreichen.

 

Die mit Bescheid vom 24.11.2020 gewährte Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG in Höhe von 4.500.000 € als Investitionshilfe wurde unter der Auflage bewilligt, dass die Stadt Fürth bis spätestens zum 31.03.2021 ihr (mit dem Antrag vom 27.05.2020) vorgelegtes Haushaltskonsolidierungskonzept, das am 25.03.2020 vom Ferienausschuss der Stadt Fürth beschlossen wurde, nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 23.11.2020 (Az. 62 – FV 6520.5-5/6) fortschreibt und durch den Stadtrat beschließt. Es handelt sich mithin um eine reine Formalie, die auch dieses Jahr zwingend in den Nachweis aufgenommen werden muss. Ein Nichtbeschließen des Konsolidierungskonzepts hätte folglich eine Rückzahlung der gewährten Stabilisierungshilfe zur Folge. Das beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept ist zudem zwingender Bestandteil für den Neuantrag auf Stabilisierungshilfe im Jahr 2021.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 / fortgeschriebenes Haushaltskonsolidierungskonzept

2 / tabellarische Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept

3 / Investitionsprogramm 2021 bis 2024