Betreff
Michaelis-Kirchweih 2021 - einmalige Änderung des Zahlungszieles
Vorlage
MA/0046/2021
Aktenzeichen
MA/0046/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beschließt folgendes:

 

Im Rahmen der Michaelis-Kirchweih 2021 wird die Fälligkeit des Platzgeldes in einem Betrag zum Stichtag 05.10.2021 festgesetzt – auf die bisherige erste Ratenzahlung zum 01.07.2021 wird ausnahmsweise verzichtet. Das geänderte Zahlungsziel gilt ausschließlich für die Michaelis-Kirchweih 2021.


Aufgrund er aktuellen Corona-Entwicklung geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass im Herbst auch die Michaelis-Kirchweih (MK) stattfinden kann (ggfs. auch in veränderter Form). Deshalb wurden auch mit Beschluss des Kirchweih-Ausschusses vom 14.12.2020 sowie den anschließenden Verwaltungsentscheidungen die Vergaben für die MK auf den Weg gebracht. Auch wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2020 eine Verlängerung der MK 2021 auf 16 Tage bereits beschlossen, mit der Maßgabe, dass eine komplette Umlage der dadurch entstehenden Mehrkosten auf die Beschicker erfolgt (entspricht ca. 25-30 % pro Beschicker).

 

Durch die Erfahrungen der letztjährigen Corona-Auflagen bezüglich Veranstaltungen sowie der aktuellen Aussichten könnten allerdings Veranstaltungen im Laufe des Sommers wieder möglich sein; wenn auch wohl nicht gleich in gewohntem Umfang.

 

Dies bedeutet, dass das Schaustellergewerbe womöglich erst im Sommer die ersten Einnahmen seit den Weihnachtsmärkten 2019 generieren könnte. Demgegenüber wäre nach den momentanen Zahlungsbedingungen der MK zum 01.07.2021 eine erste Rate i.H.v. 30 % fällig, zudem fällt diese Ratenzahlung durch die Umlage der Mehrkosten auch noch höher aus.

 

Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen – einmalig zur MK 2021 – auf die erste Rate zum 01.07. zu verzichten und die Fälligkeit des gesamten Platzgeldes zum 05.10. festzulegen.

 

Zu beachten ist hierbei auch, dass -. wie 2020 – auch weiterhin eine komplette Absage der MK denkbar ist und dann die bereits gezahlte Rate mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand wieder zurückgezahlt werden müsste. Auch werden die Zulassungsverträge der MK aus verwaltungstechnischen und terminlichen Gründen traditionell bis spät. Anfang März eines jeden Jahres versendet – weshalb auch jetzt eine Entscheidung bezüglich der Fälligkeiten angezeigt ist.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: