Betreff
Änderung der Verordnungen zum Schutz der Fürther Störche und zum Schutz der Vacher Störche (Korrektur zum Stadtratsbeschlusses vom 16.12.2020)
Vorlage
OA/0438/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Umweltausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Mantelverordnung zur erneuten Änderung der Storchenschutzverordnungen gemäß Anlage 1.


Am 16.12.2020 hat der Stadtrat die Mantelverordnung zur Änderung der Verordnungen zum Schutz der Fürther Störche und zum Schutz der Vacher Störche beschlossen. Diese Änderungsverordnung wurde durch den Oberbürgermeister am 21.01.2021 ausgefertigt und im Amtsblatt der Stadt Fürth Nr. 02 am 03.02.2021 veröffentlicht.

 

Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der geänderten Storchenschutzverordnungen die neue Beschilderung der Schutzgebiete angebracht wurde. Die neuen Schilder enthalten eine Karte, auf der neben dem eigenen Standort auch die zur Benutzung freigegebenen Wege dargestellt sind. Die wesentlichen Regelungen der Storchenschutzverordnungen sind verbal beschrieben und als Piktogramm dargestellt. Zudem ist ein QR-Code aufgedruckt, auf den man zur Internetseite der Stadt Fürth direkt zu den Informationen über den Storchenschutz gelangen kann.

 

Daneben wurde die Bevölkerung durch einen Bericht in der Stadtzeitung vom 02.03.2021 über den Storchenschutz informiert, die Lokalpresse hatte dieses Thema ebenfalls aufgegriffen.

 

Neues Storchenschutzschild am Käppnerweg, unterhalb der Vacher Straße

 

Im Nachgang zur Bekanntmachung der Änderungsverordnung wurde leider Folgendes festgestellt:

·                Im Amtsblatt wurden die Karten nicht maßstabsgetreu abgedruckt. Zudem wurden die Karten nicht korrekt als Anlage zu der Änderungsverordnung bezeichnet.

·                Die als Anlage zur Änderungsverordnung beigefügten Karten enthalten weder Straßennamen noch die Bezeichnungen der Flüsse. Somit ist der Geltungsbereich der Verordnungen nicht hinreichend klar bestimmt. Dies betrifft jedoch nicht die Beschilderung vor Ort, die Tafeln enthalten Straßennamen und die Bezeichnungen der Flüsse.

·                Die Änderungsverordnung enthält zwei offensichtliche Unrichtigkeiten. In § 2 Nr. 4 wurde fälschlicherweise die Bezeichnung Lageplan „Wiesen der Vacher Störche“ an Stelle von Lageplan „Wiesen der Fürther Störche“ verwendet. In § 2 Nr. 7 wurde die Bezeichnung „Anlage 1“ statt „Anlage 2“ verwendet.

 

Damit die beiden Schutzverordnungen hinreichend bestimmt und damit vollziehbar sind, wird von der Verwaltung nach Rücksprache mit dem Rechtsamt die Änderungsverordnung gemäß Anlage 1 vorgeschlagen. Die Änderungen zu der am 16.12.2020 beschlossenen Mantelverordnung sind in den Synopsen (Anlagen 2 und 3) dargestellt.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Mantelverordnung zur erneuten Änderung der Storchenschutzverordnungen

Anlage 2 Synopse Fürther Störche

Anlage 3 Synopse Vacher Störche