Betreff
Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr; Gebührenänderung zum 01.04.2021
Vorlage
TfA/0372/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss begutachtet, der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Fürth zum 01.04.2021 gemäß Vorlage der Verwaltung.

 

Die Vorlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


I.           Die Stadt Fürth veranlagt bisher für die Straßenreinigung des gesamten Straßenraumes 5,00 € pro Frontmeter und Jahr. Dieser Gebührensatz basierte auf einer Gebührenkalkulation von 2016 und endete am 31.03.2020.

 

Für die Erstellung der neuen Kalkulation wurde vom Tiefbauamt wieder der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt. Die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren erfolgt rückwirkend zum 01.04.2020 wobei sich für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2021 keine Änderung ergeben haben.

 

Für die Straßenreinigung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Da gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG). Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Der Bemessungszeitraum soll aber höchstens vier Jahre umfassen.

 

Zum 01.04.2021 ist aber die Anpassung der nachfolgenden Gebührensätze je Frontmeter und Jahr erforderlich:

 

Reinigungsklasse 1        

- wöchentlich sechsmal                                                bisher 30,00 €   neu 32,88 €

 

Reinigungsklasse 2        

- wöchentlich häufiger als sechsmal

Fußgängerzone                                                                            bisher 35,00 €   neu 38,36 €

 

Reinigungsklasse 3        

- Reinigung zweimal wöchentlich                                             bisher 10,00 €   neu 10,96 €

 

Reinigungsklasse 4        

- Reinigung wöchentlich einmal                                bisher     5,00 € neu   5,48 €.

 

 

Aufgrund der Neukalkulation der Reinigungsgebühren wurde die Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr entsprechend geändert.

 

 

Die beabsichtigten Änderungen wurden den einschlägigen Dienststellen (z.B. Rechnungsprüfungsamt, Kämmerei und Rechtsamt) zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. Die Anregungen der Fachämter wurden gewürdigt und eingearbeitet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung