Der Bau- und Werkausschuss begutachtet, der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Fürth zum 01.04.2021 gemäß Vorlage der Verwaltung.
Die Vorlage ist
Bestandteil des Beschlusses.
I. Die Stadt Fürth veranlagt bisher für die Straßenreinigung des gesamten Straßenraumes 5,00 € pro Frontmeter und Jahr. Dieser Gebührensatz basierte auf einer Gebührenkalkulation von 2016 und endete am 31.03.2020.
Für die Erstellung der neuen
Kalkulation wurde vom Tiefbauamt wieder der Bayerische Kommunale
Prüfungsverband (BKPV) beauftragt. Die
Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren erfolgt rückwirkend zum 01.04.2020
wobei sich für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2021 keine Änderung
ergeben haben.
Für die Straßenreinigung sollen
kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene
Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Da gemäß § 3 der
Straßenreinigungssatzung Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen
die Kosten nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG). Nach Art. 8 Abs. 6
Satz 1 KAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen
Zeitraum berücksichtigt werden. Der Bemessungszeitraum soll aber höchstens vier
Jahre umfassen.
Zum 01.04.2021 ist aber die
Anpassung der nachfolgenden Gebührensätze je Frontmeter und Jahr erforderlich:
Reinigungsklasse 1
- wöchentlich sechsmal bisher 30,00 € neu 32,88 €
Reinigungsklasse 2
- wöchentlich häufiger als sechsmal
Fußgängerzone bisher
35,00 € neu 38,36 €
Reinigungsklasse 3
- Reinigung zweimal wöchentlich bisher 10,00 € neu 10,96 €
Reinigungsklasse 4
- Reinigung wöchentlich einmal bisher 5,00 € neu 5,48 €.
Aufgrund der Neukalkulation der
Reinigungsgebühren wurde die Satzung für die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr entsprechend geändert.
Die beabsichtigten Änderungen wurden den einschlägigen Dienststellen (z.B. Rechnungsprüfungsamt, Kämmerei und Rechtsamt) zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. Die Anregungen der Fachämter wurden gewürdigt und eingearbeitet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderungssatzung