Betreff
Stellungnahme zur Planfeststellung der Ortsumfahrung Niederndorf - Neuses
Projekt der Stadt Herzogenaurach
beinhaltet den Ausbau der Knoten Herzogenauracher Straße / Pfaffenhecke und Pfaffenhecke / Obermichelbacher Straße
und den Verkauf des städtischen Flurstückes 305 Gemarkung Vach (Weg, Acker) als Zufahrt zu einer Ausgleichsfläche (lfd.Nr. 11.04.1).
Vorlage
SpA/0912/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage befindliche Stellungnahme mit Einwendungen der Stadt und beauftragt die Verwaltung, diese Stellungnahme und Einwendungen im Rahmen des Verfahrens abzugeben.


Der Bau- und Werkausschuss hat in der Sitzung am 14.04.2021 die in der Anlage befindliche Stellungnahme mit Einwendungen der Stadt Fürth dem Grunde nach beschlossen. Einzelne Bereiche sollten noch stärker herausgearbeitet werden. Die überarbeitete Stellungnahme ist als Tischvorlage gekennzeichnet und als Anlage beigefügt. Änderungen sind rot markiert.

 

 

Die Stadt Herzogenaurach hat bei der Regierung von Mittelfranken für das im Betreff genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im Zeitraum vom 08.03.2021 bis 07.04.2021 lagen die Unterlagen zur Einsicht aus und waren online unter https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/planfeststellung/unterlagen/pls_ou_niederndorf_neuses_st_2263/index.html einsehbar.

Die Stadt Fürth ist aufgefordert, bis zum 21.04.2021 als Trägerin öffentlicher Belange und als Betroffene Stellung zu nehmen und ggf. Einwendungen zu erheben. Eine Fristverlängerung zur Einbindung des Stadtrates wurde beantragt und für die Stellungnahme bis zum 03.05.2021 gewährt. Einwendungen können aber nur bis zum 21.04.2021 24 Uhr eingereicht werden (Fax ist möglich).

                   Zur Vorbereitung einer gemeinsamen Stellungnahme der Stadt Fürth wurden ABK, ADFC, BaF, BRK, GrfA, Infra, Infra Verkehr, LA, OA, PD, Quartiersmanagement, StEF, SVA und TfA einbezogen. Die zusammengefassten Stellungnahmen liegen an. Die Stellungnahme des TfA konnte hierbei nur als Entwurf vorab eingehen und wird ggf. noch bis Sitzungsbeginn ergänzt und in die städtische Stellungnahme eingepflegt. Die Anmerkungen des ADFC als externe Vereinigung wurden nicht eingepflegt, liegen aber den Sitzungsunterlagen zur Kenntnis bei.

                   Gegenstand des Bauvorhabens ist der Neubau der Ortsumfahrung Niederndorf – Neuses mit einer Gesamtlänge von 5,10 km. Das Gesamtvorhaben beinhaltet die Verlegung der St 2263 von Bau-km 3+526 bis Bau-km 5+100 auf einer Länge von ca. 1,57 km. Für die Anschlussbereiche an die ERH 25, die St 2263, die St 2244 sowie die angrenzenden Gemeindeverbindungsstraßen und öffentliche Feld- und Waldwege ist eine Gesamtlänge von ca. 1,50 km anzusetzen. Des Weiteren müssen etwa ca. 0,60 km Geh- und Radwege umgestaltet und an den neuen Trassenverlauf angepasst werden. Durch den Bau der Ortsumfahrung soll die Stadt Herzogenaurach, vor allem deren Ortsteil Niederndorf sowie der Erlanger Stadtteil Neuses vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Streckencharakteristik wird einer anbaufreien Strecke entsprechen.

Die Mehrbelastung der Obermichelbacher Straße sowie der Vacher Straße (im angebauten, südlichen Ortskern) für den Prognosefall 2035 ist mit 1500 Kfz/200 SV bzw. 140 Kfz/1000 SV in 24 Stunden (werktags) sind erheblich, negative Auswirkungen auf den Straßenzustand (Unterhalt) und die Lebensdauer sind zu erwarten.

 

Gemäß Regelungsverzeichnis S. 7 und 8 (Lfd.Nrn. 1.8a und 1.8b) ist Kostenträger für den Bau der beiden neuen Knotenpunkte (Kreisverkehr KP-Nr. 8a Herzogenauracher Staße/Pfaffenhecke und T-Kreuzung KP-Nr. 8b Obermichelbacher Straße/Pfaffenhecke) die Stadt Herzogenaurach, der Unterhalt für die Bestandteile der Pfaffenhecke liegt jedoch bei der Stadt Fürth.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Die im Sachverhalt genannten negativen Auswirkungen auf Straßenunterhalt und –lebensdauer sind derzeit nicht quantifizierbar.

 


2021-04 Stellungnahme und Einwendungen Stadt Fürth

2021-04-01 Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen

Auswirkungen ökol. Zukunftsfähigkeit

UL_09_01_Massnahmenuebersichtsplan

UL_01_01_Verkehrsuntersuchung Seite 42

UL_10_11_Grunderwerbsplan

UL_16_01_Lageplan_Knotenpunkt_8a

UL_16_02_Lageplan_Knotenpunkt_8b

2021-04-06 webGIS Knoten Obermichelbacher Vacher

2021-04-06 webGIS Knoten Fischerg Stadelner Hauptstr

2021-02-26 webGIS der Stadt Fürth städt. Flächen (nicht öffentlich)

2021-03 Ausschnitt FNP Lage der CEF-Maßnahmen 100m Pufferzone

2021-03-18 ADFC Anmerkungen