Betreff
Investitionszuschuss für ökologisch sinnvolle Maßnahmen
Vorlage
Sport/0036/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss, im Haushaltsjahr 2021 bei ökologisch sinnvollen Investitionsmaßnahmen der Fürther Sportvereine den vorgeschriebenen Eigenanteil auf 10 % zu reduzieren und beauftragt die Verwaltung, die Richtlinien für den Sportstättenbau der Stadt Fürth für folgende Jahre entsprechend anzupassen.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss beschließt, im Haushaltsjahr 2021 bei ökologisch sinnvollen Investitionsmaßnahmen der Fürther Sportvereine den vorgeschriebenen Eigenanteil auf 10 % zu reduzieren.

 


Verschiedene Fürther Sportvereine planen ihre alten Flutlichtanlagen auf LED-Technik umzurüsten. Dadurch können die Vereine ihre Energiekosten erheblich senken. Zudem führt der Einsatz von LED-Leuchten zu einer deutlichen CO2-Reduktion. Außerdem kann der Einsatz der Flutlichtanlage meist bedarfsgerecht über einen Schaltkasten oder per Smartphone gesteuert werden.

 

Ein weiterer wichtiger Anreiz für die Umsetzung der ökologisch sinnvollen Maßnahme ist die für die Sportvereine derzeit sehr attraktive Zuschusssituation. Denn zum einem gewährt der Bayerische Landes-Sportverband e.V. (BLSV) je nach Datum der Antragsstellung einen finanziellen Zuschuss für die Förderung des Sportstättenbaus von max. 30 %. Zum anderen unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) durch den Projektträger Jülich (PTJ) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Maßnahmen, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten, mit max. 35 % der zuwendungsfähigen Kosten. Zusammen mit dem städtischen Investitionszuschuss in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Kosten könnten Fürther Vereine somit max. 90 % der Investitionskosten über Zuschüsse generieren.

 

Allerdings schreibt die Stadt Fürth nach § 2 Allgemeine Förderungsvoraussetzungen, Punkt 4. der städtischen Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaus vor, dass der Verein eine Eigenleistung von wenigstens 25 % des Baukostenaufwandes erbringen muss. Dies hätte zur Folge, dass die Stadt lediglich einen Zuschuss in Höhe von 10 % gewähren könnte, um nicht gegen vorhandene Richtlinien zu verstoßen. Durch den daraus für die Vereine resultierenden Eigenanteil von 25 % würde sich die ökologisch sinnvolle und begrüßenswerte Maßnahme für viele Vereine finanziell nicht mehr rentieren.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, im Sinne der Vereine zu handeln und bei der Verteilung der Investitionszuschüsse im Haushaltsjahr 2021 bei ökologisch sinnvollen Maßnahmen den vorgeschriebenen Eigenanteil auf 10 % zu reduzieren. Die Entscheidung, ob eine Maßnahme ökologisch sinnvoll ist, kann durch die Verwaltung getroffen werden.

 

Ergänzend zur der kurzfristigen Lösung für das Haushaltsjahr 2021 sollten die Richtlinien für den Sportstättenbau der Stadt Fürth durch die Verwaltung entsprechend angepasst werden. Dadurch kann auch bei zukünftigen nachhaltigen Investitionsmaßnahmen der Sportvereine eine zielführende Unterstützung durch die Stadt Fürth gesichert werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: