Betreff
Schulkomplex Fronmüllerstraße - Freisportanlagen 2. Bauabschnitt Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0122/2021
Aktenzeichen
1806-564
Art
Beschlussvorlage - AL

Bau- und Werkausschuss und Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit

 

Der Ausschuss hat Kenntnis von der Entwurfsplanung des Baureferats für die Herstellung der Freisportanlagen im 2. Bauabschnitt im Schulkomplex Fronmüllerstraße und empfiehlt dem Stadtrat die Projektgenehmigung

 

       unter Beibehaltung des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds mit einem Gesamtvolumen von 850.000 € (Variante 1).

 

       einschl. des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen DIN-gerechten Naturrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen von 1.135.000 € (Variante 2).

 

       einschl. des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen DIN-gerechten Kunstrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen von 1.515.000 € (Variante 3).

 

Das Baureferat wird beauftragt, die notwendigen Mittel zum Haushalt 2022 zu melden.

 

Das Baureferat wird beauftragt, den Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken und den Bauantrag bei der Bauaufsicht der Stadt Fürth zur Genehmigung einzureichen.

 

Stadtrat

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den empfehlenden Beschlüssen des Bau- und Werkausschusses und des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit und erteilt die Projektgenehmigung zum Entwurf des Baureferats

 

       unter Beibehaltung des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds mit einem Gesamtvolumen von 850.000 € (Variante 1).

 

       einschl. des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen DIN-gerechten Naturrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen von 1.135.000 € (Variante 2).

 

       einschl. des Umbaus des bestehenden nicht-DIN-gerechten Rasenspielfelds in einen DIN-gerechten Kunstrasenplatz einschl. Flutlichtanlage mit einem Gesamtvolumen von 1.515.000 € (Variante 3).

 

Das Baureferat wird beauftragt, die notwendigen Mittel zum Haushalt 2022 zu melden.

 


Planungsanlass

Das Baureferat/Grünflächenamt ist beauftragt nach dem nun abgeschlossenen Bau und der Inbetriebnahme der Fachakademie für Sozialpädagogik auf dem Gelände des Schulkomplexes Fronmüllerstraße die Freisportanlagen in einem zweiten Bauabschnitt endgültig herzustellen.

 

Gleichzeitig wurde das Baureferat/Grünflächenamt beauftragt, die Alternative „Kunstrasenplatz“ zu prüfen und hierfür die Mehrkosten zu berechnen.

 

Im MIP 2020-2024 sind hierfür insgesamt 550 T€ in den Jahren 2020-2022 eingestellt.

 

Entwurfsbeschreibung

Der Entwurf des Baureferats sieht die Errichtung einer sechs-bahnigen Kurzstreckenlaufbahn und eines weiteren Allwetterplatzes mit den Abmessungen 28 x 44 m vor. Gleichzeitig soll der Zugangsbereich von Westen aus Richtung der Schulen neu gestaltet und aufgewertet werden. Die bestehende Pflegezufahrt von der John-F.-Kennedy-Straße soll überarbeitet und erweitert werden, da dies auch zwischenzeitlich eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge darstellt.

 

Der ursprüngliche Entwurf des Baureferats/Grünflächenamt sieht vor, das bestehende nicht DIN-gerechte Rasenspielfeld (keine Rasentragschicht, keine Dränagen, keine Baugrundstabilisierung) lediglich um 90° in Nord-Süd-Richtung zu drehen, neu auszustatten und neu zu linieren. Gegenüber der bestehenden Situation sollen hierbei lediglich die notwendigen Ballfangzäune, eine Spielfeldbarriere und Spielerkabinen in Form von überdachten Auswechselbänken neu hinzukommen.

 

Der ursprüngliche Entwurf des Baureferats sieht weder vor, einen DIN-gerechtes Naturrasenspielfeld mit Sportflächendränagen und Rasentragschicht herzustellen noch das Naturrasenspielfeld in ein Kunstrasenspielfeld umzuwandeln. Ebenso ist keine Änderung an der bestehenden Beregnungsanlage sowie keine Errichtung einer Flutlichtanlage vorgesehen.

 

Unter Beibehaltung der Lage und Größe (90 x 60 m) wurden zusätzlich die Mehrkosten für die Umwandlung in ein DIN-gerechtes Naturrasenspielfeld mit Flutlichtanlage sowie die Umwandlung in ein DIN-gerechtes Kunstrasenspielfeld mit Flutlichtanlage und Platzpflegegeräte berechnet.

 

Kosten – Förderung - Haushalt

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme unter Beibehaltung des bestehenden Rasenspielfelds wurden mit 850 T€ ermittelt. Die Mehrkosten für die Umwandlung in ein DIN-gerechtes Naturrasenspielfeld liegen bei 200 T€, für ein Kunstrasenspielfeld bei 500 T€. Hinzu kommen 85 T€ für eine Flutlichtanlage und sowohl beim Naturrasen- als auch beim Kunstrasenplatz zusätzliche 80 T€ für Platzpflegegeräte und deren Einhausung. Die Pflegegeräte für Naturrasenspielfelder sind beim Grünflächenamt ausreichend vorhanden, so dass hier keine Neuanschaffung erfolgen muss. Ein Pflegegerät für Kunstrasenplätze wurde im Zuge des Ausbaus am Schießanger angeschafft. Es muss noch geprüft werden, ob dieses Gerät zwischen den beiden Standorten wechseln kann. Eine Straßenzulassung für das Zugfahrzeug ist vorhanden.

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme nach Finanzausgleichsgesetz fördern zu lassen. Schulische Freisportanlagen werden nicht nach tatsächlichen Kosten, sondern nach Kostenrichtwerten gefördert. Die Kostenrichtwerte liegen derzeit (Stand 2018)

 

·                     für eine sechs-bahnige Kurzstreckenlaufbahn mit 130 m bei 148.600 €

·                     für einen Allwetterplatz (28 m x 44 m) mit angebauten Sprunganlagen bei 211.300 €

·                     für ein Rasenspielfeld (60 m x 90 m) bei 280.500 €

 

Für Planungsleistungen müssen von diesen Kostenrichtwerten 15% in Abzug gebracht werden, wenn die Planung – wie in diesem Fall – in Eigenleistung erbracht wird. Die Förderquote liegt derzeit bei 75%.

 

Die Planungsleistungen in allen drei Varianten werden im Grünflächenamt erbracht und gemäß der Dienstanweisung vom 10.06.2016 intern verrechnet, verbleiben demnach im städtischen Haushalt und fließen vom Vermögenshaushalt in das Budget des Grünflächenamts zurück.

 

Gesamtübersicht:

 

 

Variante 1

Bestand Rasenspielfeld

Variante 2

DIN-Naturrasen

Variante 3

Kunstrasen

Basiskosten

850 T€

850 T€

850 T€

Mehrkosten Spielfeld (*)

0 T€

200 T€

500 T€

Flutlichtanlage

0 T€

85 T€

85 T€

Mehrkosten Pflegegeräte

0 T€

0 T€

(80 T€)

Summe Baukosten

850 T€

1.135 T€

1.515 T€

./. Förderung (geschätzt)

-246 T€

-425 T€

-425 T€

Summe Eigenmittel

604 T€

710 T€

1.090 T€

davon Planungsleistungen

52 T€

64 T€

82 T€

Netto-Belastung Haushalt

552 T€

646 T€

1.008 T€

 

-       Mehrkosten berechnet mit konventioneller Rasenansaat und Fertigstellungspflege, kein Rollrasen

-       Der mögliche Einsatz des für den Kunstrasenplatz Schießanger 2019 neu angeschafften Pflegegeräts auch für einen möglichen zweiten Standort in der Südstadt wird von der Verwaltung noch geprüft

 

Im Haushalt bzw. im MIP 2020-2024 sind insgesamt 550 T€ für die Maßnahme eingestellt:

 

·                     bis 2020            25.000 €

·                     2021                225.000 €

·                     2022                300.000 €

 

In allen drei Varianten ist zum derzeitigen Zeitpunkt die haushaltsrechtliche Deckung nicht gegeben.

 

Je nach Beschluss des Stadtrats zur Projektgenehmigung sind vom Baureferat zum Haushalt 2022 folgende Beträge zu melden

 

·                     Variante 1                      600.000 € (Gesamtkosten 850 T€ ./. 250 T€ im HH 2020/2021)

·                     Variante 2                      885.000 € (Gesamtkosten 1.135 T€ ./. 250 T€ im HH 2020/2021)

·                     Variante 3                   1.265.000 € (Gesamtkosten 1.515 T€ ./. 250 T€ im HH 2020/2021)

 

Die Kosten für die in der Entwurfsplanung dargestellten 25 Neupflanzungen von Großbäumen in Höhe von ca. 20.000 € sind in den vorliegenden Kostenberechnungen nicht berücksichtigt. Da alle Neupflanzungen Ersatz- bzw. Ausgleichspflanzungen für andere Maßnahmen des Grünflächenamts sind, werden diese Kosten von anderen Haushaltsstellen getragen.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung in allen drei Varianten wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern und den nutzenden Schulen mit Verfügung vom 23.11.2020 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben. Die eingegangenen Hinweise werden im weiteren Planungsprozess beachtet, die Wünsche und Anregungen der beteiligten Schulen soweit möglich berücksichtigt.

 

Realisierung

Nach positiver Beschlussfassung durch den Stadtrat wird das Baureferat unmittelbar den Förder- und Bauantrag für die beschlossene Variante einreichen und im Mai 2021 die Mittel zum Haushalt 2022 melden.

 

Die Ausschreibung der Bauleistungen kann erst nach Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns und nach Baugenehmigung erfolgen. Ein Abschluss der Baumaßnahme im Herbst 2022 erscheint aus heutiger Sicht realistisch, sofern alle Voraussetzungen vorliegen.

 

Naturrasenspielfeld vs. Kunstrasenspielfeld

Nachdem nach Inbetriebnahme des Kunstrasenplatzes am Schießanger die Diskussion um weitere Kunstrasenplätze im Stadtgebiet innerhalb der Referate der Stadtverwaltung mit unterschiedlichen Positionen geführt wird, ist dieser Beschlussvorlage ein Vergleich zwischen Natur- und Kunstrasenspielfelder in Listenform zur Abwägung beigefügt. Ebenso ist dieser Beschlusslage eine Zusammenstellung aller möglichen Standorte für einen neuen Kunstrasenplatz beigefügt.

 

Das Schulreferat favorisiert einen Kunstrasenplatz im Schulkomplex Fronmüllerstraße. Die hohen Auslastungszahlen eröffnen die Möglichkeit, in der Südstadt eine intensiv nutzbare Sportfläche zur Verfügung zu stellen. Standortalternativen sind in der Südstadt neben dem Hans-Lohnert-Sportplatz nicht vorhanden.

 

Grundsätzlich spricht sich das Baureferat für die Beibehaltung des vorhanden oder die Herstellung eines neuen Naturrasenplatzes aus, da dieser keine Flächenversiegelung darstellt, mit bereits vorhandenen Pflegegeräten unterhalten werden kann und keine Kunststoffe (Mikroplastikdiskussion!) verbaut werden.

 

Sollte ein weiterer Kunstrasenplatz gewünscht oder aufgrund der hohen Auslastung zwingend erforderlich sein, würde sich aktuell der Standort im Schulkomplex Fronmüllerstraße aufgrund der aktuellen Baumaßnahme in 2022 mehr als anbieten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

850/1.135/1.515 T

 

nein

X

ja

vgl. Anlagen

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Die zusätzlichen benötigten Mittel in Höhe von 600 T€ (Var. 1), 885 T€ (Var. 2) bzw. 1.265 T€ (Var. 3) müssen zum Haushalt 2022 gemeldet werden.

 


Anlage 01 Lageplan

Anlage 02 Bestandsplan

Anlage 03 Entwurf

Anlage 04 Gegenüberstellung Naturrasenplatz – Kunstrasenplatz

Anlage 05 Gegenüberstellung Standorte