Antrag Stadtratsfraktion "Die Linke" vom 09.11.2020
Beschlussvorschlag Alternative 1
Der Bau- und Werkausschuss lehnt den Antrag der
Stadtratsgruppe „Die Linke“ vom 09.11.2020 auf Beleuchtung von öffentlichen
Kinderspiel- und Bolzplätzen aus ökonomischen und ökologischen Gründen ab.
Beschlussvorschlag Alternative 2
Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung zu
prüfen, welche öffentlichen Kinderspielplätze für eine Beleuchtung in Frage
kommen, so dass eine Nutzung auch nach Eintritt des Sonnenuntergangs möglich
ist. Die hierfür notwendigen Mittel sind zum Haushalt 2022 zu melden.
Beschlussvorschlag Alternative 3
Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung, die
öffentlichen Kinderspielplätze in der Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage und im
Südstadtpark (insgesamt max. drei Standorte) so zu beleuchten, dass eine
Nutzung auch nach Eintritt des Sonnenuntergangs möglich ist. Die hierfür
notwendigen Mittel sind außerplanmäßig bei der Kämmerei für das Haushaltsjahr
2021 zu beantragen.
Anlass
Die Stadtratsfraktion „Die Linke“ stellt mit Schreiben
vom 09.11.2020 den Antrag, künftig zwei Spielplätze und zwei Bolzplätze im
Stadtgebiet so zu beleuchten, dass eine Nutzung auch nach Eintritt des
Sonnenuntergangs möglich sei. Verwiesen wird im Antrag auf das positive
Beispiel beim Skatepark Fürth, bei dem 2016 durch die infra fürth gmbh eine
Nachrüstung mit einer Flutlichtanlage erfolgte.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten hat sich in seinen Sitzungen am 20.11.2020 und 24.02.2021
grundsätzlich mit dieser Thematik auseinandergesetzt und die Verwaltung
beauftragt, sich referatsübergreifend abzustimmen. Diese Abstimmung zwischen
Jugendpflegerin Frau Küppers aus dem Jugendamt, Frau Stadträtin Wiest als
Pflegerin der öffentlichen Kinderspielplätze und Herrn Bergmann als Leiter des
für öffentliche Kinderspielplätze zuständigen Grünflächenamts ist erfolgt. Die
Beschlussvorlage wurde intern wie vorliegend abgestimmt.
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die weitere
Beratung zuständigkeitshalber im Bau- und Werkausschuss erfolgen soll.
Ausgangssituation
Öffentliche Spiel- und Freizeitflächen in der Stadt
Fürth – dazu zählen Kinderspielplätze, Jugendspielbereiche und Bolzplätze mit
einer Gesamtzahl von knapp 95 Stück – sind in der Regel nicht gesondert
beleuchtet. Einzige Ausnahme ist der Skatepark Fürth am Friedhofsweg, dort
wurde von der infra fürth gmbh 2016 eine Flutlichtanlage mit zwei
Beleuchtungseinheiten nachgerüstet, die Kosten hierfür betrugen rd. 32 T€.
Öffentliche Kinderspielplätze, Jugendspielbereiche und
Bolzplätze haben gem. der derzeit geltenden Grünanlagensatzung festgelegte Nutzungszeiten
von 8.00 bis 20.00 Uhr. Im Zeitraum 28.März (Beginn der Sommerzeit 2021)
bis 30. August wäre eine Beleuchtung nicht notwendig, da die
Sonnenuntergangszeiten nach 20.00 Uhr liegen. In den Monaten Januar bis März
und September bis Dezember lägen die Beleuchtungszeiten – bei der
augenblicklichen Regelung der Sommer- und Winterzeit – ausgehend vom
monatlichen Mittelwert der Sonnenuntergangszeiten bei unter 500 Stunden pro
Jahr und damit bezogen auf eine Gesamtnutzungsdauer pro Jahr von 4.380 Stunden
bei rund 10%. Die Liste mit den potentiell möglichen Betriebszeiten in
Abhängigkeit des Sonnenuntergangs liegen dieser Beschlussvorlage als Anlage
bei.
Das Ordnungsamt weist in seiner Stellungnahme bei
einer zusätzlichen Beleuchtung auf die immissions und naturschutzrechtlichen
Fragen hin und sieht eine zusätzliche Beleuchtung als kritisch. Die
Stellungnahme des Ordnungsamtes liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.
Technische
Umsetzung
Die öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen im
Stadtgebiet sind in der Regel nicht an das Versorgungsnetz der infra fürth gmbh
angeschlossen, d.h. es müssten Hausanschlüsse für die Elektroversorgung beantragt
und hergestellt werden. Die Kosten hierfür hängen von der Entfernung zum
bestehenden Stromnetz ab und werden derzeit auf 8-12 T€ pro Standort geschätzt.
Neben dem Hausanschluss für die Elektroversorgung
entstünden der Stadt Fürth noch die Kosten für die eigentliche Beleuchtung d.h.
Masten, Beleuchtungskörper, Erd- und Fundamentierungsarbeiten.
Ökologischer
Aspekt
Das neue Bayerische Artenschutzgesetz in Folge des
Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ würdigt auch insbesondere die
„Lichtverschmutzung“ und die negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt.
Das Grünflächenamt hat bei den öffentlichen
Grünanlagen insofern darauf reagiert, dass die Notwendigkeit von
„Eventbeleuchtungen“ wie beispielsweise die lange Zeit sehr beliebten und
verwendeten Bodenstrahler kaum mehr eingesetzt werden.
Sonderfall
Bolzplätze
Im Gegensatz zum ersten Lock-Down im Frühjahr 2020
sind derzeit die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze nicht gesperrt und der
Nutzung entzogen. Durch die derzeit geltende Gesetzeslage gelten aber besondere
Verhaltensregeln auf diesen Flächen.
Die Ausübung von Mannschaftssport ist derzeit sowohl
im öffentlichen wie auch im privaten Bereich untersagt, insofern wäre es nach
Auffassung des Baureferats kontraproduktiv durch eine zusätzliche Beleuchtung
eine Nutzung zu verlängern, die grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Die Beleuchtung von Bolzplätzen bleibt deshalb in den
weiteren Ausführungen unberücksichtigt.
Haushaltsrechtlicher
Aspekt
Dem Baureferat/Grünflächenamt stehen im aktuellen
Haushalt wie auch im MIP 2020-2024 keine Mittel im Vermögenshaushalt zur Verfügung,
um öffentliche Spiel- und Freizeitflächen mit Beleuchtungskörpern auszustatten.
Fazit
Das Baureferat/Grünflächenamt als Betreiber der öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen im Stadtgebiet kann eine Beleuchtung aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht empfehlen.
Beschlussalternativen
Sofern der Bau- und Werkausschuss der Empfehlung des
Baureferats nicht folgen kann, wäre darüber zu entscheiden, welche öffentlichen
Spielplätze für eine zusätzliche Beleuchtung in Frage kommen.
Aus Sicht des Grünflächenamts wären dies die zentral
gelegenen Flächen in der Innen- und Südstadt wie Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage,
Stadtpark, Herrnstraßendamm oder Südstadtpark, zumal hier auch eine
Stromversorgung grundsätzlich in räumlicher Nähe vorhanden ist. Im Einzelfall
sind die Standorte jedoch mit der Unteren Naturschutzbehörde abzuklären.
Aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel und der
notwendigen Ausschreibung der Bauleistungen ist eine kurzfristige Umsetzung im
Frühjahr 2021 nicht möglich. Frühestens im Herbst käme eine Beleuchtung der
öffentlichen Kinderspielplätze zum Tragen, sofern die dafür notwendigen Mittel
im laufenden Haushaltsjahr als außerplanmäßige Ausgaben zur Verfügung gestellt
werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
o.A. € |
|
nein |
x |
ja |
o.A. € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: siehe
Alternativen 2 und 3 |
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Antrag
Zusammenstellung möglicher Betriebszeiten
Stellungnahme Ordnungsamt vom 04.02.2021