Betreff
Beleuchtung von öffentlichen Kinderspielplätzen
Antrag Stadtratsfraktion "Die Linke" vom 09.11.2020
Vorlage
GrfA/0123/2021
Aktenzeichen
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Art
Beschlussvorlage - AL

Beschlussvorschlag Alternative 1

Der Bau- und Werkausschuss lehnt den Antrag der Stadtratsgruppe „Die Linke“ vom 09.11.2020 auf Beleuchtung von öffentlichen Kinderspiel- und Bolzplätzen aus ökonomischen und ökologischen Gründen ab.

 

Beschlussvorschlag Alternative 2

Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche öffentlichen Kinderspielplätze für eine Beleuchtung in Frage kommen, so dass eine Nutzung auch nach Eintritt des Sonnenuntergangs möglich ist. Die hierfür notwendigen Mittel sind zum Haushalt 2022 zu melden.

 

Beschlussvorschlag Alternative 3

Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung, die öffentlichen Kinderspielplätze in der Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage und im Südstadtpark (insgesamt max. drei Standorte) so zu beleuchten, dass eine Nutzung auch nach Eintritt des Sonnenuntergangs möglich ist. Die hierfür notwendigen Mittel sind außerplanmäßig bei der Kämmerei für das Haushaltsjahr 2021 zu beantragen.

 


Anlass

Die Stadtratsfraktion „Die Linke“ stellt mit Schreiben vom 09.11.2020 den Antrag, künftig zwei Spielplätze und zwei Bolzplätze im Stadtgebiet so zu beleuchten, dass eine Nutzung auch nach Eintritt des Sonnenuntergangs möglich sei. Verwiesen wird im Antrag auf das positive Beispiel beim Skatepark Fürth, bei dem 2016 durch die infra fürth gmbh eine Nachrüstung mit einer Flutlichtanlage erfolgte.

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten hat sich in seinen Sitzungen am 20.11.2020 und 24.02.2021 grundsätzlich mit dieser Thematik auseinandergesetzt und die Verwaltung beauftragt, sich referatsübergreifend abzustimmen. Diese Abstimmung zwischen Jugendpflegerin Frau Küppers aus dem Jugendamt, Frau Stadträtin Wiest als Pflegerin der öffentlichen Kinderspielplätze und Herrn Bergmann als Leiter des für öffentliche Kinderspielplätze zuständigen Grünflächenamts ist erfolgt. Die Beschlussvorlage wurde intern wie vorliegend abgestimmt.

 

Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die weitere Beratung zuständigkeitshalber im Bau- und Werkausschuss erfolgen soll.

 

Ausgangssituation

Öffentliche Spiel- und Freizeitflächen in der Stadt Fürth – dazu zählen Kinderspielplätze, Jugendspielbereiche und Bolzplätze mit einer Gesamtzahl von knapp 95 Stück – sind in der Regel nicht gesondert beleuchtet. Einzige Ausnahme ist der Skatepark Fürth am Friedhofsweg, dort wurde von der infra fürth gmbh 2016 eine Flutlichtanlage mit zwei Beleuchtungseinheiten nachgerüstet, die Kosten hierfür betrugen rd. 32 T€.

 

Öffentliche Kinderspielplätze, Jugendspielbereiche und Bolzplätze haben gem. der derzeit geltenden Grünanlagensatzung festgelegte Nutzungszeiten von 8.00 bis 20.00 Uhr. Im Zeitraum 28.März (Beginn der Sommerzeit 2021) bis 30. August wäre eine Beleuchtung nicht notwendig, da die Sonnenuntergangszeiten nach 20.00 Uhr liegen. In den Monaten Januar bis März und September bis Dezember lägen die Beleuchtungszeiten – bei der augenblicklichen Regelung der Sommer- und Winterzeit – ausgehend vom monatlichen Mittelwert der Sonnenuntergangszeiten bei unter 500 Stunden pro Jahr und damit bezogen auf eine Gesamtnutzungsdauer pro Jahr von 4.380 Stunden bei rund 10%. Die Liste mit den potentiell möglichen Betriebszeiten in Abhängigkeit des Sonnenuntergangs liegen dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Das Ordnungsamt weist in seiner Stellungnahme bei einer zusätzlichen Beleuchtung auf die immissions und naturschutzrechtlichen Fragen hin und sieht eine zusätzliche Beleuchtung als kritisch. Die Stellungnahme des Ordnungsamtes liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Technische Umsetzung

Die öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen im Stadtgebiet sind in der Regel nicht an das Versorgungsnetz der infra fürth gmbh angeschlossen, d.h. es müssten Hausanschlüsse für die Elektroversorgung beantragt und hergestellt werden. Die Kosten hierfür hängen von der Entfernung zum bestehenden Stromnetz ab und werden derzeit auf 8-12 T€ pro Standort geschätzt.

 

Neben dem Hausanschluss für die Elektroversorgung entstünden der Stadt Fürth noch die Kosten für die eigentliche Beleuchtung d.h. Masten, Beleuchtungskörper, Erd- und Fundamentierungsarbeiten.

 

Ökologischer Aspekt

Das neue Bayerische Artenschutzgesetz in Folge des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ würdigt auch insbesondere die „Lichtverschmutzung“ und die negativen Auswirkungen auf die Artenvielfalt.

 

Das Grünflächenamt hat bei den öffentlichen Grünanlagen insofern darauf reagiert, dass die Notwendigkeit von „Eventbeleuchtungen“ wie beispielsweise die lange Zeit sehr beliebten und verwendeten Bodenstrahler kaum mehr eingesetzt werden.

 

Sonderfall Bolzplätze

Im Gegensatz zum ersten Lock-Down im Frühjahr 2020 sind derzeit die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze nicht gesperrt und der Nutzung entzogen. Durch die derzeit geltende Gesetzeslage gelten aber besondere Verhaltensregeln auf diesen Flächen.

 

Die Ausübung von Mannschaftssport ist derzeit sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich untersagt, insofern wäre es nach Auffassung des Baureferats kontraproduktiv durch eine zusätzliche Beleuchtung eine Nutzung zu verlängern, die grundsätzlich nicht erlaubt ist.

 

Die Beleuchtung von Bolzplätzen bleibt deshalb in den weiteren Ausführungen unberücksichtigt.

 

Haushaltsrechtlicher Aspekt

Dem Baureferat/Grünflächenamt stehen im aktuellen Haushalt wie auch im MIP 2020-2024 keine Mittel im Vermögenshaushalt zur Verfügung, um öffentliche Spiel- und Freizeitflächen mit Beleuchtungskörpern auszustatten.

 

Fazit

Das Baureferat/Grünflächenamt als Betreiber der öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen im Stadtgebiet kann eine Beleuchtung aus ökologischen und ökonomischen Gründen nicht empfehlen.

 

Beschlussalternativen

Sofern der Bau- und Werkausschuss der Empfehlung des Baureferats nicht folgen kann, wäre darüber zu entscheiden, welche öffentlichen Spielplätze für eine zusätzliche Beleuchtung in Frage kommen.

 

Aus Sicht des Grünflächenamts wären dies die zentral gelegenen Flächen in der Innen- und Südstadt wie Dr.-Konrad-Adenauer-Anlage, Stadtpark, Herrnstraßendamm oder Südstadtpark, zumal hier auch eine Stromversorgung grundsätzlich in räumlicher Nähe vorhanden ist. Im Einzelfall sind die Standorte jedoch mit der Unteren Naturschutzbehörde abzuklären.

 

Aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel und der notwendigen Ausschreibung der Bauleistungen ist eine kurzfristige Umsetzung im Frühjahr 2021 nicht möglich. Frühestens im Herbst käme eine Beleuchtung der öffentlichen Kinderspielplätze zum Tragen, sofern die dafür notwendigen Mittel im laufenden Haushaltsjahr als außerplanmäßige Ausgaben zur Verfügung gestellt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

o.A.

 

nein

x

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

siehe Alternativen 2 und 3

 


Antrag

Zusammenstellung möglicher Betriebszeiten

Stellungnahme Ordnungsamt vom 04.02.2021