Die Verwaltung wird beauftragt, die Stadt Nürnberg darüber zu informieren, dass die Stellungnahme der Stadt Fürth vom 15.05.2019, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum FNP-Änderungsverfahren Nr. 19 gegenüber der Stadt Nürnberg abgegeben wurde, zurückgezogen wird.
Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seiner Sitzung am 21.05.2017 ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Bereich Schnepfenreuth, Bamberger Straße und Schleswiger Straße eingeleitet.
Gemäß der vorliegenden Begründung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg soll die bisher im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg ausgewiesene Trasse der verlängerten Bamberger Straße bis zur Stadtgrenze auf Höhe Fürth/Poppenreuth (siehe Anlage 1) zukünftig nicht mehr dargestellt werden. Mit Hilfe dieses Änderungsverfahrens sollen aus Sicht der Stadt Nürnberg insbesondere verschiedene Stadtteile im Nürnberger Norden verkehrlich entlastet werden.
Nachdem die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch aufeinander abzustimmen sind, wurde die Stadt Fürth - im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange – an diesem FNP-Einzeländerungsverfahren beteiligt.
Da es sich bei dieser Trasse um eine - in Absprache mit der Stadt Nürnberg im Jahr 2006 - im Rahmen der Gesamtfortschreibungen der Flächennutzungspläne in Nürnberg und Fürth dargestellte geplante Verbindungsstraße zwischen der (verlängerten) Wilhelm-Hoegner-Straße in Fürth und der (verlängerten) Bamberger Straße in Nürnberg handelt (siehe Anlage 2), hat sich der Bauausschuss der Stadt Fürth in seiner Sitzung am 08.05.2019 mit dem FNP-Änderungsverfahren Nr. 19 befasst.
In dieser Sitzung hat der Bauausschuss beschlossen, dass aus Sicht der
Stadt Fürth die Verbindungsstraße zwischen der Wilhelm-Hoegner-Straße (Fürth)
und der Bamberger Straße (Nürnberg) als erforderlich erachtet wird und die
Trasse weiterhin im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg dargestellt bleiben
sollte. Eine entsprechende Stellungnahme wurde der Stadt Nürnberg mit Schreiben
vom 15.05.2019 (siehe Anlage 3) zugesandt.
In der Zwischenzeit hat seitens der Stadt Fürth sowohl der
Bau- und Werkausschuss am 09.12.2020 als auch der Stadtrat am 16.12.2020
anlässlich eines zur Genehmigung vorgelegten landwirtschaftlichen Bauvorhabens
beschlossen, dass die Planung einer Verbindungsstraße zwischen der
Wilhelm-Hoegner-Straße und der Bamberger Straße in Nürnberg aufgegeben wird.
In diesem Zusammenhang hat
der Stadtrat der Stadt Fürth die Verwaltung beauftragt, unter der
FNP-Änderungsnummer 2020.20 ebenfalls ein Flächennutzungsplanverfahren zur
Herausnahme der Verbindungsstraße auf Fürther Stadtgebiet durchzuführen. Der
Einleitungsbeschluss für das Verfahren wurde gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch im
Amtsblatt der Stadt Fürth Nr. 1 vom 20.01.2021 öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund der veränderten Beschlusslage kann die fachlich auch
weiterhin begründete Stellungnahme vom 15.05.2019 gegenüber der Stadt Nürnberg
nun jedoch nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Verwaltung soll deshalb
beauftragt werden, die Stadt Nürnberg darüber zu informieren, dass die
Stellungnahme der Stadt Fürth vom 15.05.2019 bezüglich des
FNP-Änderungsverfahrens Nr. 19 zurückgezogen wird.
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
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einst. |
mit
Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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1 |
Bau- und Werkausschuss |
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Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 - FNP-Änderungsbereich Nr. 19 der Stadt Nürnberg
Anlage 2 - Zusammendruckdruck des FNP der Stadt Fürth mit dem FNP der Stadt Nürnberg
Anlage 3 - Nachbargemeindliche Stellungnahme der Stadt Fürth vom 15.05.2019