Die Verwaltung wird beauftragt, den Radweg zwischen Parkplatz Fürther
Freiheit und dem Neuen Wochenmarkt auch für den Fußgängerverkehr zu öffnen.
Aufgrund der Beschlusslage zum Neuen Wochenmarkt wurde der Bereich
zwischen der Marktfläche Rudolf-Breitscheid-Straße und dem Parkplatz Fürther
Freiheit verkehrsrechtlich als Sonderweg „Radweg“ ausgewiesen. Seit
Verkehrsfreigabe bzw. Eröffnung des Neuen Wochenmarktes wird die dem Radverkehr
vorbehaltene Fläche immer wieder durch Passanten genutzt. Zwischen dem
Parkplatz Fürther Freiheit und der Marktfläche bestehen häufig
Querverbindungen, auch wenn dies durch Abtrennungen eigentlich zu unterbinden
wäre.
In der Praxis lassen sich Verbindungen zwischen dem Parkplatz, dem
Radweg und der Marktfläche nicht vermeiden. Ebenso ist die Durchsetzung der
ausschließlichen Nutzung durch den Radverkehr nicht realistisch.
Aus verkehrsbehördlicher Sicht bestehen keine grundlegenden Bedenken
gegen eine gemeinsame Nutzung der Verkehrsfläche durch den Rad- und
Fußgängerverkehr.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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