Kenntnisnahme
Der Wunsch, auf dem Parkplatz Fürther
Freiheit eine Verkehrsführung des Parksuchverkehrs in Einbahnrichtung
anzuordnen, wurde durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft und als möglich
beurteilt. Die Anordnung der Einbahnregelung ist durch Verkehrszeichen 220
Einbahnstraße anzuordnen. Das Verkehrszeichen ist an Zuflüssen zur
Einbahnstraße zu wiederholen, damit einfahrende Verkehrsteilnehmer die
Einbahnregelung erkennen und die angeordnete Fahrtrichtung einhalten können.
Ohne Abtrennung des Parkplatzes von der Straße besteht keine Möglichkeit, evtl.
von der Straße Fürther Freiheit einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtskonform
auf die angeordnete Fahrtrichtung hinzuweisen.
Markierungen sind im Hinblick auf die
Akzeptanzbereitschaft durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer kein geeignetes
Mittel, Fehlfahrten entgegen der Einbahnrichtung zu begegnen. Auch wenn die
Fahrgeschwindigkeiten im Parkplatz eher verhalten sein dürften, muss auf eine
sachgerechte und rechtskonforme Gestaltung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
bestanden werden. Kostenaspekte sind dabei für die Straßenverkehrsbehörde nicht
entscheidungsrelevant. Voraussetzung für die (Wieder)Einführung der
Einbahnregelung auf dem Parkplatz ist demnach die Einrichtung einer Abtrennung
zwischen Parkplatz und Straße Fürther Freiheit.
In fachlicher Hinsicht besteht aus
Sicht der Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Straßenbaubehörde kein
verkehrlicher Grund für eine Einbahnregelung auf dem Parkplatz.
Fußgängerverkehr auf Parkplätzen ist verkehrsbedingt und stellt kein besonderes
Risiko dar. Die Straßenverkehrsbehörde stellt fest, dass die Einrichtung einer
Einbahnregelung auf dem Parkplatz Fürther Freiheit nicht erforderlich,
wenngleich unter den o.g. Voraussetzungen möglich ist.
Die Angelegenheit wurde in der Referentenrunde
erörtert, eine Abtrennung durch Kettenabsperrung oder Absperrpfosten wurde
abgelehnt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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