Betreff
Vorlage zur Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.01.2021 - Einmündung Merkurstraße in Fronmüllerstraße
Vorlage
SVA/0260/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Die Merkurstraße mündet in die Fronmüllerstraße an deren Nordseite, etwa auf halber Strecke zwischen den Kreisverkehrsplätzen an der Magazinstraße bzw. Waldstraße, ein. Gegenüber der Einmündung befindet sich eine Zufahrt zu einem Verbrauchermarkt, die gegenüber dem fließenden Verkehr kraft Gesetzes untergeordnet ist. Die Merkurstraße ist gegenüber der Fronmüllerstraße durch das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ (VZ 205) untergeordnet. Längs am Fahrbahnrand ist das Parken von PKW zulässig.

Die Verkehrssituation ist im Bereich der Einmündung sehr übersichtlich und weist keine Sichtbeeinträchtigungen auf. Das Einfahren in die Fronmüllerstraße ist sowohl in Richtung Waldstraße als auch in Richtung Schwabacher Straße problemlos möglich. Der Verkehrsfluss in der Fronmüllerstraße weist durch die Lichtzeichenanlage Fronmüllerstraße/Hans-Bornkessel-Straße immer wieder Lücken aus östlicher Richtung auf. Aber auch aus Richtung Schwabacher Straße führen die Lichtzeichenanlagen an der Schwabacher Straße, Jakob-Wassermann-Straße und Steubenstraße immer wieder zu Unterbrechungen.

Die Einmündung Merkur-/Fronmüllerstraße ist als Unfallhäufungsstelle nicht auffällig.

Besondere Maßnahmen zur Unterstützung der Einfahrt von der Merkurstraße in die Fronmüllerstraße sind aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht erforderlich


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: