Kenntnisnahme
Die Merkurstraße mündet in die
Fronmüllerstraße an deren Nordseite, etwa auf halber Strecke zwischen den
Kreisverkehrsplätzen an der Magazinstraße bzw. Waldstraße, ein. Gegenüber der
Einmündung befindet sich eine Zufahrt zu einem Verbrauchermarkt, die gegenüber
dem fließenden Verkehr kraft Gesetzes untergeordnet ist. Die Merkurstraße ist
gegenüber der Fronmüllerstraße durch das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“
(VZ 205) untergeordnet. Längs am Fahrbahnrand ist das Parken von PKW zulässig.
Die Verkehrssituation ist im Bereich der
Einmündung sehr übersichtlich und weist keine Sichtbeeinträchtigungen auf. Das
Einfahren in die Fronmüllerstraße ist sowohl in Richtung Waldstraße als auch in
Richtung Schwabacher Straße problemlos möglich. Der Verkehrsfluss in der
Fronmüllerstraße weist durch die Lichtzeichenanlage
Fronmüllerstraße/Hans-Bornkessel-Straße immer wieder Lücken aus östlicher
Richtung auf. Aber auch aus Richtung Schwabacher Straße führen die
Lichtzeichenanlagen an der Schwabacher Straße, Jakob-Wassermann-Straße und
Steubenstraße immer wieder zu Unterbrechungen.
Die Einmündung Merkur-/Fronmüllerstraße ist
als Unfallhäufungsstelle nicht auffällig.
Besondere Maßnahmen zur Unterstützung der Einfahrt von der Merkurstraße in die Fronmüllerstraße sind aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht erforderlich
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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