Betreff
Änderung der Satzung und der Wahlsatzung für den Seniorenrat
Vorlage
SzA/0220/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

1. Der Stadtrat beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderungssatzung für den Seniorenrat

 

2. Der Stadtrat beschließt die Änderungsatzung der Wahlsatzung für den Seniorenrat.


Im Januar 2022 stehen wieder Seniorenratswahlen an. Hierfür benennen Verbände und Einrichtungen, die mindestens 1 Jahr in der Seniorenarbeit tätig sind Delegierte, die wiederum aus ihrer Mitte 30 Seniorenrät/innen wählen. Von den ca. 60 Verbänden und Einrichtungen haben bei der letzten Wahl lediglich 18 Delegierte benannt, so dass bei der Wahl insgesamt nur 30 Kandidat/innen zur Verfügung standen. Da damit dann auch keine Ersatzseniorenrät/innen nach Ausscheiden von 4 Personen während der Wahlperiode zur Verfügung standen, waren dann nur noch 26 Seniorenrät/innen aktiv. Im Gegenzug dazu arbeiten im Seniorenrat einige Personen ehrenamtlich mit, die aber keinem Verband angehören und damit auch nicht wählbar sind.

 

Um den Seniorenrat zukünftig personell besser abzusichern, sollen die Satzung und Wahlsatzung dahingehend geändert werden, dass der Seniorenrat zwar weiterhin aus 30 stimmberechtigten Seniorenrät/innen besteht, aber zukünftig aber „nur“ noch aus 27 Seniorenrät/innen aus dem Kreis der Delegierten und dafür zusätzlich aus 3 Personen, die keinem Verband angehören, aber schon mindestens 1 Jahr ehrenamtlich im Seniorenrat tätig waren. Hier schlägt der Vorstand des Seniorenrates die Kandidat/innen vor.

 

An dem Procedere der Wahl (Wahl durch die Delegierten) und Mindestbeteiligung von 22 Plätzen der Verbände ändert sich nichts. Bei Ausscheiden eines Seniorenrates/einer Seniorenrätin rück ein/e Ersatzseniorenrat/in aus der jeweiligen Gruppe nach.

 

Die Verbände und Einrichtungen wurden über das geplante Vorgehen informiert und konnten Einwände vorbringen. Nachdem keine Einwände vorgebracht wurden, sollen die nachfolgenden Änderungssatzungen beschlossen werden.

 

Zusätzlich wurde ein Passus zur Möglichkeit der Briefwahl eingefügt für den Fall, dass eine Präsenzwahl, z.B. wegen der Pandemie, nicht stattfinden kann.

 

 

Die Satzung für den Seniorenrat der Stadt Fürth vom 8. März 2006 (Stadtzeitung Nr. 10 vom 24. Mai 2006) in der Fassung der Änderungssatzung vom 20. März 2013 (Stadtzeitung Nr. 7 vom 10. April 2013) wird wie folgt geändert:

 

1          § 3 wird wie folgt geändert:

a) Nach § 3 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:

„Die stimmberechtigten Mitglieder werden in der Delegiertenversammlung gewählt und setzen sich zusammen aus

-27 Vertreter/innen der Vereinigungen oder Einrichtungen nach § 2 Abs. 3

-3 Einzelpersonen, die keiner Vereinigung oder Einrichtung im Sinne des § 2 Abs. 3 dieser Satzung angehören, aber eine mindestens einjährige, kontinuierliche Mitarbeit im Seniorenrat geleistet haben.“

 

b) In § 3 Abs. 2 Satz 3 wird „Seniorenrat“ geändert in „Seniorenrat/in“.

c) In § 3 Abs. 2 Satz 6 wird „Ersatzseniorenräte“ geändert in „Ersatzseniorenrät/innen“.

 

2.         § 9 wird wie folgt geändert:

„Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung der Änderungssatzung vom 20.März 2013 außer Kraft.

 

 

 

Die Wahlsatzung der Stadt Fürth für den Seniorenrat vom 8. März 2006 (Stadtzeitung Nr. 10 vom 24. Mai 2006) in der Fassung der Änderungssatzung vom 28. August 2013 (Stadtzeitung Nr. 16 vom 11. September 2013) wird wie folgt geändert:

 

1.         Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

 

Nach „§ 4 Wahl des Seniorenrates “ wird eingefügt „§ 4a Durchführung der Wahl der stimmberechtigten Seniorenratsmitglieder per Briefwahl“.

 

2.         § 2 wird wie folgt geändert:

 

a) Nach § 2 Abs. 1 Satz 5 wird folgender Satz eingefügt „Die Kandidat/innen aus dem Kreis der Personen, die keiner Vereinigung oder Einrichtung im Sinne des § 2 Abs. 3 der Satzung der Stadt Fürth für den Seniorenrat angehören (Einzelkandidat/innen), werden vom amtierenden Vorstand des Seniorenrates vorgeschlagen, wenn eine mindestens eine einjährige kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Seniorenrat nachgewiesen werden kann.“.

 

b) Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt „Dabei werden zwei getrennte Kandidatenlisten für den Kandidat/innen der Delegierten und für die Kandidat/innen der Einzelpersonen erstellt.“.

 

c) In § 2 Abs. 2 Satz 2 wird „die Kandidatenliste“ geändert in „die zwei Kandidatenlisten“.

 

d) In § 2 Abs. 2 Satz 3 wird „der Kandidatenliste gleichlautende“ geändert in „dieser Kandidatenlisten zwei gleichlautende“.

 

 

3.         § 3 wird wie folgt geändert:

 

In § 3 Abs. 1 Satz 2 wird „Vorsitzendem“ geändert in „Vorsitzendem/e“.

 

4.         § 4 wird wie folgt geändert:

 

a) Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt „Es können maximal 27 Stimmen an Kandidat/innen aus der Gruppe der Delegierten und maximal 3 Stimmen für Einzelkandidat/innen vergeben werden.“

 

b) In § 4 Abs. 4 letzter Satz wird „Ungültig ist die Stimmabgabe, wenn mehr als 30 Stimmen vergeben wurden“ geändert in „Ungültig ist die Stimmabgabe für die jeweilige Kandidatenliste, wenn entweder mehr als 27 Stimmen für Kandidaten/innen aus der Gruppe der Delegierten auf der Delegiertenliste oder mehr als 3 Stimmen für die Einzelkandidaten/innen auf der Einzelkandidatenliste vergeben wurden“

 

c) In § 4 Abs. 6 Satz 1 wird „der Wahl eine Liste mit den gewählten“ geändert in „der Wahl jeweils eine Liste getrennt nach Delegierten und Einzelpersonen mit den gewählten Seniorenrät/innen und den Ersatzseniorenrät/innen“

 

e) Nach § 4 Abs. 6 Satz 2 werden folgende Sätze eingefügt „Dies gilt auch für die Gruppe der Einzelpersonen. Auch hier rückt bei Ausscheiden eines/r Seniorenrats/in der/die Einzelkandidat/in mit den meisten Stimmen nach.“

 

5.         Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:

 

„§ 4a Durchführung der Wahl der stimmberechtigten Seniorenratsmitglieder per Briefwahl

 

(1) Wenn aufgrund äußerer Umstände (z. B. aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich einer pandemischen Entwicklung) keine Delegiertenversammlung zur Wahl des Seniorenrates einberufen werden kann, erfolgt die Wahl per Briefwahl.

 

(2) Für die Briefwahl erhält jeder/e Delegierte bis spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Wahltermin einen verschlossenen Briefwahlumschlag postalisch zugeschickt.

Der Briefwahlumschlag enthält:

a) einen Stimmzettel mit den Kandidat/innen zur Wahl der 27 Delegierten im Seniorenrat

b) einen Stimmzettel mit den Kandidat/innen zur Wahl der 3 Einzelpersonen im Seniorenrat

c) einen Briefumschlag zum Hineinlegen der zwei Stimmzettel nach erfolgter Wahl

d) ein Merkblatt zur Briefwahl

e) einen Wahlschein als Nachweis über die Wahlberechtigung mit der Eigenerklärung, dass die Stimmzettel persönlich ausgefüllt und in den dafür vorgesehenen Briefumschlag gelegt wurden. Diese Eigenerklärung wird durch Datum und Unterschrift nachgewiesen

f) einen frankierten Rückumschlag

 

(3) Der Rückumschlag mit den zwei Stimmzetteln im Briefumschlag und dem Wahlschein mit der unterschriebenen Eigenerklärung müssen spätestens bis zum festgelegten Wahltermin an die Stadt Fürth zurückgeschickt werden. Als Beleg gilt der Posteingangsstempel der Stadt Fürth.

 

(4) Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn die Stimmzettel nicht zum angegebenen Termin vorliegen und/oder die unterschriebene Eigenerklärung nicht beiliegt. Ansonsten richtet sich die Ungültigkeit nach § 4 Abs. 4.

           

(5) Für die Briefwahl wird vom Sozialreferat ein Briefwahlvorstand bestellt. Die Aufgaben und Befugnisse ergeben sich analog aus § 3.“

 

6.         § 5 wird wie folgt geändert:

 

a) In § 5 Abs. 1 Satz 1 wird „30 Sitzen im Seniorenrat“ geändert in „27 Sitzen im Seniorenrat aus der Gruppe der Delegierten“.

 

b) In § 5 Abs. 2 Satz 2 wird die Zahl „31“ geändert in die Zahl „28“.

 

7.         § 6 wird wie folgt geändert:

 

(1) Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

(2) Gleichzeitig tritt die Wahlsatzung der Stadt Fürth für den Seniorenrat in der Fassung vom 28.August 2013 außer Kraft.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: