Betreff
Südstadtpark - Bodenstrahler
Vorlage
GrfA/0127/2021
Aktenzeichen
ohne
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand „Bodenstrahler Südstadtpark“ und ist einverstanden, dass die nicht mehr funktionsfähige Beleuchtungsanlage außer Betrieb genommen wird und die Bodenstrahler sukzessive zurückgebaut werden.

 


Im Zuge der erstmaligen Herstellung des Südstadtparks wurden im Frühjahr 2004 insgesamt 67 Bodenstrahler (davon 49 Stück in wassergebundener Decke, 18 Stück in Betonbaumscheibenabdeckungen) eingebaut.

 

Im Rahmen des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages wurden die Beleuchtung des Südstadtparks insgesamt bestehend aus 71 Mastleuchten und 67 Bodenstrahlern an die infra fürth gmbh zur Betreuung und Wartung übergeben.

 

Bereits Mitte 2014 wurde durch die infra fürth gmbh festgestellt, dass „nahezu alle Leuchten durch Wassereintritt irreparabel beschädigt wurden. Eine Reparatur ist auf Grund der Insolvenz des Herstellers und aus sicherheitstechnischen Aspekten nicht möglich sowie wirtschaftlich nicht darstellbar. Aus diesem Grund wurde bei der infra fürth beschlossen, diese Baumakzentuierungsbeleuchtung ersatzlos in Hinblick auf die Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit der Vermeidung von nicht notwendigen Lichtemissionen in den Nachthimmel sukzessive zurückzubauen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Baumakzentuierungsbeleuchtung keinem Beleuchtungszweck im Sinne der Straßenbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung) dient.“

 

Die Referentenrunde folgte dieser Empfehlung der infra fürth gmbh jedoch nicht, sondern legte übereinstimmend fest, dass die Bodenstrahler zwar vom Stromnetz genommen werden, jedoch keinesfalls ausgebaut, sondern erhalten werden sollen (Protokoll der Referentenrunde vom 08.07.2014).

 

Die 67 Bodenstrahler des Südstadtparks sind somit zwar noch vorhanden und zu sehen, aber seit Mitte 2014 außer Betrieb. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu Bürgeranfragen und entsprechenden Hinweisen, in letzter Zeit verstärkt über die MängelApp der Stadt Fürth.

 

Eine Reparatur der bestehenden Beleuchtungsanlage ist wie oben von der infra fürth gmbh geschildert, nicht möglich. Es bliebe nur eine vollständige Erneuerung der Anlage mit neuen Bodenstrahlern.

 

Hierzu teilt die infra fürth gmbh mit Schreiben vom 21.04.2021 ergänzend mit: Nach dem Inkrafttreten (01.08.2019) der neuen Vorschrift Art. 11a Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sind Himmelsstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung unzulässig. Bestandsanlagen bleiben jedoch davon unberührt. Sollte jedoch eine Erneuerung der Anlage erfolgen, wäre das im konkreten Fall eine „wesentliche Änderung“ und somit wieder unzulässig.

 

Zwischenzeitlich sind bei den vorhandenen, aber stillgelegten Bodenstrahler teilweise durch Aufkantungen, Verdrückungen, Stolperstellen verkehrsgefährdende Zustände eingetreten, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ein Handeln des Grünflächenamts erfordern, wie die beiden nachfolgenden Abbildungen beispielhaft zeigen:

 

20210421_085354

 

20210421_092033

 

Das Grünflächenamt hat an 23 von insgesamt 67 Stellen sofortigen Handlungsbedarf festgestellt.

 

Die infra fürth gmbh hat dazu auf Nachfrage erklärt, dass es jederzeit möglich sei, die Bodenstrahler abzuklemmen und die Zuleitung zu verkappen. Ein Ausbau der Elektroleitung sei nicht notwendig, diese könne im Boden belassen werden. Die infra fürth gmbh hat sich zudem bereit erklärt, diese Leistungen gegen Verrechnung für die Stadt Fürth zu übernehmen (geschätzt 3,0 Facharbeiterstunden pro Bodenstrahler).

 

Die Wiederherstellung der Belagsflächen könnte in Eigenleistung durch das Grünflächenamt erfolgen.

 

Unabhängig von der grundsätzlichen Frage der Zulässigkeit der Erneuerung der Anlage, wären die Kosten hierfür im Vermögenshaushalt 2022 darzustellen. Im Herstellungsjahr 2004 lagen die Kosten hierfür bei 400 € pro Stück (netto), so dass unter Berücksichtigung des Baukostenindex und einer höheren Qualität bei einer Erneuerung zudem mit insgesamt 60-70 T€ für die Gesamtanlage gerechnet werden müsste.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt empfiehlt daher dringend, die Bodenstrahler im Südstadtpark sukzessive ersatzlos auszubauen. Die daraus entstehenden Kosten können im Amtsbudget des Grünflächenamtes dargestellt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

12.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst.      

Budget-Nr. 67

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Produktdatenblatt