Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Sachstand
„Bodenstrahler Südstadtpark“ und ist einverstanden, dass die nicht mehr
funktionsfähige Beleuchtungsanlage außer Betrieb genommen wird und die
Bodenstrahler sukzessive zurückgebaut werden.
Im
Zuge der erstmaligen Herstellung des Südstadtparks wurden im Frühjahr 2004
insgesamt 67 Bodenstrahler (davon 49 Stück in wassergebundener Decke, 18 Stück
in Betonbaumscheibenabdeckungen) eingebaut.
Im
Rahmen des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages wurden die Beleuchtung des
Südstadtparks insgesamt bestehend aus 71 Mastleuchten und 67 Bodenstrahlern an
die infra fürth gmbh zur Betreuung und Wartung übergeben.
Bereits
Mitte 2014 wurde durch die infra fürth gmbh festgestellt, dass „nahezu alle Leuchten durch Wassereintritt
irreparabel beschädigt wurden. Eine Reparatur ist auf Grund der Insolvenz des
Herstellers und aus sicherheitstechnischen Aspekten nicht möglich sowie
wirtschaftlich nicht darstellbar. Aus diesem Grund wurde bei der infra fürth
beschlossen, diese Baumakzentuierungsbeleuchtung ersatzlos in Hinblick auf die
Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz mit der Vermeidung von nicht notwendigen Lichtemissionen in den
Nachthimmel sukzessive zurückzubauen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die
Baumakzentuierungsbeleuchtung keinem Beleuchtungszweck im Sinne der
Straßenbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung) dient.“
Die
Referentenrunde folgte dieser Empfehlung der infra fürth gmbh jedoch nicht,
sondern legte übereinstimmend fest, dass die Bodenstrahler zwar vom Stromnetz
genommen werden, jedoch keinesfalls ausgebaut, sondern erhalten werden sollen
(Protokoll der Referentenrunde vom 08.07.2014).
Die
67 Bodenstrahler des Südstadtparks sind somit zwar noch vorhanden und zu sehen,
aber seit Mitte 2014 außer Betrieb. Dies führte in der Vergangenheit immer
wieder zu Bürgeranfragen und entsprechenden Hinweisen, in letzter Zeit
verstärkt über die MängelApp der Stadt Fürth.
Eine
Reparatur der bestehenden Beleuchtungsanlage ist wie oben von der infra fürth
gmbh geschildert, nicht möglich. Es bliebe nur eine vollständige Erneuerung der
Anlage mit neuen Bodenstrahlern.
Hierzu
teilt die infra fürth gmbh mit Schreiben vom 21.04.2021 ergänzend mit: „Nach dem Inkrafttreten (01.08.2019) der neuen Vorschrift Art. 11a
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sind Himmelsstrahler und
Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung unzulässig. Bestandsanlagen
bleiben jedoch davon unberührt. Sollte jedoch eine Erneuerung der Anlage
erfolgen, wäre das im konkreten Fall eine „wesentliche Änderung“ und somit
wieder unzulässig.“
Zwischenzeitlich
sind bei den vorhandenen, aber stillgelegten Bodenstrahler teilweise durch
Aufkantungen, Verdrückungen, Stolperstellen verkehrsgefährdende Zustände
eingetreten, die aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ein Handeln des
Grünflächenamts erfordern, wie die beiden nachfolgenden Abbildungen
beispielhaft zeigen:
Das
Grünflächenamt hat an 23 von insgesamt 67 Stellen sofortigen Handlungsbedarf
festgestellt.
Die
infra fürth gmbh hat dazu auf Nachfrage erklärt, dass es jederzeit möglich sei,
die Bodenstrahler abzuklemmen und die Zuleitung zu verkappen. Ein Ausbau der
Elektroleitung sei nicht notwendig, diese könne im Boden belassen werden. Die
infra fürth gmbh hat sich zudem bereit erklärt, diese Leistungen gegen
Verrechnung für die Stadt Fürth zu übernehmen (geschätzt 3,0
Facharbeiterstunden pro Bodenstrahler).
Die
Wiederherstellung der Belagsflächen könnte in Eigenleistung durch das
Grünflächenamt erfolgen.
Unabhängig
von der grundsätzlichen Frage der Zulässigkeit der Erneuerung der Anlage, wären
die Kosten hierfür im Vermögenshaushalt 2022 darzustellen. Im Herstellungsjahr
2004 lagen die Kosten hierfür bei 400 € pro Stück (netto), so dass unter
Berücksichtigung des Baukostenindex und einer höheren Qualität bei einer
Erneuerung zudem mit insgesamt 60-70 T€ für die Gesamtanlage gerechnet werden
müsste.
Das
Baureferat/Grünflächenamt empfiehlt daher dringend, die Bodenstrahler im
Südstadtpark sukzessive ersatzlos auszubauen. Die daraus entstehenden Kosten
können im Amtsbudget des Grünflächenamtes dargestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
12.000 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 67 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Produktdatenblatt