Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.06.2021 - Vermeidung von Papiermüll aus unerwünschter Werbepost
Vorlage
OA/0476/2021
Art
Beschlussvorlage - AB

Entfällt, da Kenntnisnahme


Von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mit Antrag vom 18.06.2021 das sog. „Opt-In-Verfahren“ thematisiert. Dabei handelt es sich um ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, bei dem Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen vorher explizit gestatten müssen. Dieses Verfahren kommt z.B. im online-Handel zum Einsatz, etwa durch die Möglichkeit bei der Kaufabwicklung durch Ankreuzen der Zusendung eines newsletters zuzustimmen. Bei der Briefkastenwerbung soll es durch dieses Verfahren nur zulässig sein, Werbung in Briefkästen einzuwerfen, soweit an diesen ein „Werbung, ja bitte“-Sticker angebracht ist. Dies könnte zu einer Reduzierung des Pro-Kopf-Papierverbrauchs beitragen, was sowohl dem Umwelt- und Klimaschutz dienen als auch die Abfallwirtschaft entlasten würde.

 

Aktuell ist in Deutschland Briefkastenwerbung nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur unzulässig, wenn erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht (z.B. durch einen Aufkleber „Werbung, nein danke“ auf dem Briefkasten). Laut Auskunft der Bundesregierung bestehen bislang keine Überlegungen, diese Rechtslage zu ändern und das sog. Opt-In-Verfahren auf Bundesebene einzuführen (vgl. Ziff. 37 ff. der Drucksache 19/13658). Eine Ermächtigungsgrundlage, die im Antrag angesprochene kommunale Satzung zur Einführung der Opt-In-Lösung in Fürth zu erlassen, besteht somit nicht.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: