Zum 01.09.2022 werden im mittleren Funktionsbereich (2. Qualifikationsebene) 13 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt.
Zum 01.10.2022 werden im gehobenen Funktionsbereich (3. Qualifikationsebene) 8 Verwaltungsnachwuchskräfte eingestellt. Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene für die Ausbildungsqualifizierung (vormals Aufstieg) werden bei Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt; jedoch nicht mehr als 2 Personen unter Anrechnung auf den Bedarf.
Evtl. nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zugewiesene Soldatinnen/Soldaten rechnen auf den Bedarf an.
Das Personalreferat wird ermächtigt, unterjährig vakant
werdende Ausbildungsstellen (z.B. Ausbildungsabbruch, Nichtbestehen von
Prüfungen) oder durch kurzfristige Absagen nicht besetzte Plätze nach
Möglichkeit zeitnah nachzubesetzen. Zudem wird das Personalreferat ermächtigt,
falls mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber als Plätze vorliegen, Zusagen
im Vorgriff zu erteilen (unter Abzug im Folgejahr). Sollten wiederum, trotz
intensiver Bemühungen, nicht genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber
gefunden werden, erfolgt Ermächtigung, auf die Besetzung von Ausbildungsplätzen
zu verzichten und den Bedarf ggf. anderweitig zu decken. Dasselbe gilt für den
Fall, dass aufgrund der Corona-Pandemie und seiner Auswirkungen die
Ausbildungskapazitäten nicht ausreichen, um eine ordnungsgemäße
Ausbildungsplanung durchzuführen.
Dem Einstellungsvorschlag der Verwaltung geht eine Personalbedarfsplanung für das Jahr 2025 voraus, die sich auf prognostizierte Renteneintritte sowie statistische Mittelwerte stützt (siehe Anlage). Die Besetzung der Ausbildungsplätze im mittleren Funktionsbereich erfolgt mit Tarifbeschäftigten oder mit Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene. Die Aufschlüsselung wird in enger Abstimmung mit der Personalvertretung unter Berücksichtigung der vorliegenden Bewerbungen vorgenommen. Angestrebt wird eine Aufteilung 6 (VFA) zu 7 (QE2).
Auf den Einstellungsbedarf in der 3. Qualifikationsebene (3. QE) werden Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene, die sich für die Aufstiegsqualifizierung (vormals Aufstieg) bewerben und die förmlichen Voraussetzungen erfüllen, angerechnet. Es können pro Jahr höchstens zwei Beamtinnen oder Beamte dafür zugelassen werden, da andernfalls der mittlere Funktionsbereich stark ausgedünnt werden würde. (In der Regel ist die Nachfrage nach der Ausbildungsqualifizierung auch nicht größer.) Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), die auf Vorbehaltsstellen zugewiesen werden, mindern ebenfalls den Einstellungsbedarf. Nach gegenwärtigem Stand wird für 2022 eine Zuweisung in der 3. QE erwartet.
Aktuell befinden sich 58
Verwaltungsnachwuchskräfte in Ausbildung, davon 21 im Abschlussjahr. Im
Herbst 2021 ist die Einstellung von 26 Nachwuchskräften vorgesehen. Mit den für
2022 berechneten weiteren 21 Personen sind die Ausbildungskapazitäten in den
Ämtern und Dienststellen, wie bereits in den Vorjahren gemeldet, mehr als ausgereizt. Wir hatten auf
diese Problematik bereits im POAu vom 19.07.2019 hingewiesen. Die
Corona-Pandemie hat die Situation drastisch verschärft, da die Zahl der
Personen pro Büro reduziert und Nachwuchskräfte nicht mehr „aufgenommen“
wurden. Zudem werden durch Personalmehrung in den Ämtern Ausbildungsplätze zu
„regulären“ Arbeitsplätzen umgewidmet. Die Einstellung der o.g. Anzahl von
Personen steht daher auch unter dem Vorbehalt, dass eine Rückkehr in den
„Normalbetrieb“ in den Ämtern erfolgt und dass sich die
Ausbildungsplatzsituation in den Ämtern und Dienststellen verbessert. Das
Personalamt ist diesbezüglich laufend in Kontakt mit den Ämtern. Trotz höchst
effizienter Ausbildungsplanung stellt der Schwund an Ausbildungsressourcen
neben der Ausbildungsakquise die größte Herausforderung für die
Ausbildungsleitung dar.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.305.000 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bedarfsberechnung