Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit und der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt, den ermittelten Erweiterungsbedarf und die nötigen Raumprogramme für die Fürther Grund- und Mittelschulen und empfiehlt/beschließt den Auftrag für die Vorplanung der Baumaßnahme mit Schätzung der Kosten nach den Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben vom 01.04.2017.

 

Das Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit und der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis/der Stadtrat beschließt, dass das Baureferat wegen des enormen Zeitdruckes für die Umsetzung der Vorhaben ausdrücklich ermächtigt werden soll, Architekten/-innen mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung nach HOAI zu beauftragen.


Bereich Grundschulen:

 

Die aktuelle Ausgangslage im Bereich der Grundschulen in Fürth zeigt eine akute Notwendigkeit der baulichen Erweiterung des größeren Teils der Fürther Grundschulen (GS). Erweiterungsbedürftig sind:

GS Adalbert-Stifter, GS Farrnbach Schule, GS Frauenstraße, GS Friedrich-Ebert-Straße, GS Hans-Sachs-Straße, GS John-F.-Kennedy, GS Maistraße, GS Soldnerstrasse, GS Schwabacher Straße.

Grundschulkinder haben den Anspruch, in ihrem Schulsprengel wohnortnah eingeschult zu werden und die ersten 4 Grundschuljahre an ihrer Sprengelschule unterrichtet zu werden. Wächst die Schülerzahl im Grundschulsprengel, muss folglich auch die Grundschule des Schulsprengels wachsen bzw. erweitert werden.

Der zunehmende Anstieg der Schülerzahlen in einer Mehrzahl der Grundschulsprengel in den nächsten Jahren ist eine der zwei Hauptursachen für die nötigen baulichen Erweiterungen an den betroffenen Grundschulen.

Um den Umfang der nötigen baulichen Erweiterung an 9 der insgesamt 14 öffentlichen Grundschulen in Fürth fest zu stellen, wurden fiktive Raumprogramme in Abstimmung mit den Schulen und dem Schulreferat in den letzten Monaten erstellt.

Der Raumbedarf der vorgenannten Grundschulen berücksichtigt dabei neben dem Anstieg der Schülerzahlen und dem Bedarf an mehr Klassenräumen auch die Entwicklung, dass sich immer mehr Kinder für immer längere Zeit an den Schulen aufhalten.

Mit der zukünftigen Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztag an den Grundschulen ab 2026 ff wird der Trend sich weiter verstärken, dass die Grundschulen zum ganztägigen Aufenthaltsort werden. Dieser Trend ist die zweite Hauptursache für die nötigen baulichen Erweiterungen.

Der Raumbedarf nimmt zu und verändert zudem durch den ganztägigen Aufenthalt immer mehr seine Qualität. Es sind Räume zum Aufenthalt am Nachmittag, zur Bewegung, zum Essen, zur Teamarbeit gefordert, die in dieser Form und in diesem Umfang derzeit noch nicht an den Schulen vorhanden sind.

 

Ein Auszug aus dem Unterrichtskonzept der GS Frauenstraße zum zukünftigen Ganztagsangebot zeigt exemplarisch den Bedarf auf, der sich heute und zukünftig an die Einrichtung „Schule“ richtet:

„Unterrichtskonzept im Ganztag

Rhythmisierung des Unterrichts

differenzierte Förderangebote, Lern-und Übungsphasen in Kleingruppen

Projekt- und Wochenplanarbeit - Lernbüro

Hausaufgaben werden während der Lernzeit in zwei getrennten Gruppen erledigt

Für individualisiertes Lernen benötigt jede Ganztagesklasse einen Gruppenraum!

Erziehungs- und soziales Konzept – „Schule als „Lebens-Raum-Ganztag“

Folgende zusätzlichen Räume werden für die sinnvolle Strukturierung in Lern- und Aktivphasen (Spiel- und Freizeitangeboten) benötigt:

Raum für Bewegung

Ruheraum

 

Kreativzimmer

Multimediaraum

Freizeit-/Spielezimmer

 

„Der italienische Reformpädagoge Loris Malaguzzi hat den Satz geprägt:

„Der Raum ist der dritte Pädagoge“. Er ist der Auffassung, dass die Kinder der erste, die Lehrkraft der zweite und das Klassenzimmer der dritte Pädagoge seien.“

 

Dieser Auffassung schließen wir sich auch das Schulreferat der Stadt Fürth an, es ist davon überzeugt, wie wichtig das Gesamtraumangebot und das Raumkonzept einer Schule für das Lernen ist.

Mit dem längeren Aufenthalt der Kinder geht weiterhin einher, dass sich das Lehrpersonal ebenfalls länger an der Schule aufhält, dort arbeitet und eigene und vor allem mehr Arbeitsflächen benötigt, wie z.B. Teamräume, Silentiumräume, größere Lehrerzimmer, einen eigenen Arbeitsraum für die stellvertretende Schulleitung.

Zusätzlich sind Elternsprechzimmer nötig, die häufig in dieser Form an den Grundschulen noch nicht zur Verfügung stehen.

 

Mit dem zusätzlichen Raumangebot an die Kinder und Lehrkräfte enden die Raumbedarfe allerdings bei Weitem nicht:

Beratungslehrkräfte, Jugendsozialarbeit, Förderlehrkräfte etc. sind an den Schulen heute fast durchwegs tätig und benötigen für ihre effektive Arbeit ebenfalls zusätzlich eigene Räume.

 

Das Raumprogramm des Freistaates Bayern für Grundschulen gibt als klare Orientierung vor, welche Raumfunktionen in einer Grundschule abgebildet werden sollen.

Gemeinsam mit den Schulleitungen wurde aktuell erfasst, welche dieser Raumfunktionen noch nicht vorhanden sind und zukünftig benötigt werden. Die dafür nötigen Flächen in m² wurden entsprechend der Vorgaben des Freistaates Bayern für die Erweiterungsbauten als Bemessungsgröße zu Grunde gelegt. Die pro Schule ermittelten zusätzlichen Flächen wurden in der Anlage zusammengestellt.

 

è Der Bedarf an Erweiterungsflächen ist an den 9 Grundschulen deutlich gegeben.

Wir bitten, den Schulausschuss, diesen Bedarf zur Kenntnis zu nehmen und der Übergabe des ermittelten Flächen- und Raumbedarfes an die konkrete Fachplanung zuzustimmen.

Angesichts des in Kürze eintretenden Bedarfes ist rasches Handeln geboten. Pro Schule bzw. pro Standort soll eine entsprechende Fachplanung durch das Baureferat beauftragt und tätig werden.

 

Bereich Mittelschulen:

 

Für 3 der 7 Mittelschulen (MS) wurden zusätzlich ebenfalls Raumprogramme zusammengestellt:

 die MS Schwabacher Straße und MS Kiderlinstrasse und die MS Hans-Sachs-Straße.

 

Obwohl im Bereich der Mittelschulen insgesamt ein Anstieg der Klassen sich nicht abzeichnet, erfordern unterschiedliche Faktoren auch im Bereich dieser 3 Schulen eine räumliche Anpassung, wie folgt:

 

-          Mittelschule Schwabacher Straße: Durch das Wachstum der Grundschule, müssen Klassen der Mittelschule ausgelagert werden. In diesem Zuge kann das Fehlen vieler Raumfunktionen beendet werden.

 

-          Mittelschule Kiderlin Straße: Die Schule muss ihre Räume in der Dependance im Südstadtcampus zu Gunsten der Grundschule John-F.-Kennedy verlassen.

-          Beide Mittelschulen sollen sich zukünftig auf dem Südstadtcampus eine Dependance teilen mit einer gemeinsamen Nutzung von Fachräumen etc.

 

-          Mittelschule Hans-Sachs-Straße: Die Schule wächst in Folge der Auflösung des Mittelschulstandortes an der Seeackerstraße um 3 Klassen - hier muss die Schule erweitert werden. In diesem Zuge können gleichzeitig fehlende moderne Raumfunktionen in den Erweiterungsbau integriert werden.

 

 

Eine Zentralmensa auf dem Südstadtcampus:

 

Ein weiteres großes Projekt ist die Zentralmensa auf dem Südstadtcampus.

Der Bau der Zentralmensa ist obligatorisch, um die Essensbedarfe mehrere Schulen und weiterer Einrichtungen im Bereich der Südstadt gleichzeitig abzudecken:

 

 

 

-          GS J.F.K,

-          MS Kiderlin,

-          MS Schwabacher,

-          Realschule Hans-Böckler,

-          Hort,

-          Förderzentrum Jakob-Wassermann-Schule,

-          Fachakademie für Sozialpädagogik

Die beiliegende Umfrage an den zukünftig nutzenden Schulen ergibt ein einheitliches Bild und einen eindeutigen Bedarf für eine Zentralmensa:

Ein gemeinsames und zentrales Angebot hat eine hohe Akzeptanz, wenn dabei innerhalb des großen Rahmens die Bedarfe der jeweiligen Gruppen im Kleinen berücksichtigt werden. Gewünscht ist von allen Schulen ein bedarfsgerechtes Angebot, wobei die Bedarfe vor allem vom Alter der Kinder und Studierenden abhängen. Die Chancen, die die Mehrfachnutzung einer zentralen Mensa für weitere Zwecke (wie z.B. Schulveranstaltungen) bieten, wollen gerne genutzt werden.

Eine Zentralmensa für den Südstadtcampus entlastet die einzelnen Schulstandorte von der Funktion „Mensa“ und schafft ein einheitliches Angebot.

Die fachliche Empfehlung des Fachzentrums Ernährung / Gemeinschaftsverpflegung Mittelfranken am Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten für das Konzept einer Eigenbewirtschaftung der Zentralmensa ist eine Option. Deren Machbarkeit ist in den nächsten Planungsschritten dann detailliert zu prüfen.

 

->  Wird die Machbarkeit verneint, kommt automatisch die Fremdbewirtschaftung zum Zug.
Als Verpflegungssystem kann in der Planung die Zubereitungsküche geprüft werden.

 

->  Wird deren Machbarkeit am Standort verneint, kommt automatisch die Regenerationsküche in Betracht.

 

Wir bitten den Ausschuss, in einem Grundsatzbeschluss der weiteren Umsetzung zuzustimmen. Für das Konzept einer Zentralmensa soll im Zuge der entsprechenden Fachplanung für den Südstadtcampus zukünftig auch das Projekt Zentralmensa verfolgt und geplant werden.

 

 

Organisatorische Auswirkungen der geplanten Schulbauoffensive:

 

Einige schulorganisatorische Besonderheiten, die sich im Zuge der Erweiterungen ergeben, werden nachfolgend eigens herausgestellt und zur Kenntnis gegeben:

 

-          Grund- und Mittelschule Hans-Sachs-Straße: Beide Schulen werden zukünftig eine gemeinsame Mensa erhalten.

 

-          Grundschule Frauenstraße: Die Schule hat keine Möglichkeit der baulichen Erweiterung im Bestand. Hier müssten die Räume des Anbaus, d.h. des heute als Jugendtreff genutzten Anbaus, für die Schule zur Verfügung gestellt werden. Der Jugendtreff benötigt eine neue Heimat in der Südstadt. Diese Notwendigkeit wird ausdrücklich zur Kenntnis gegeben und ist Voraussetzung für eine schulische Weiterentwicklung (vgl. Anlage).

 

-          Grundschule John-F. Kennedy-Straße: Die Schule muss zukünftig alle Klassen aufnehmen, die räumlich an der GS Frauenstrasse nicht mehr unterzubringen sind. Hier ist eine Veränderung der Schulsprengel beider Schulen dazu nötig.

 

-          Grundschule Farrnbachschule: Die Schule hat einen Erweiterungsbedarf in Burgfarrnbach und einen noch nicht abgeschlossenen Sanierungsbedarf am Standort Unterfarrnbach.

 

-          Grundschule Friedrich-Ebert-Straße: ist in einem Schulhaus untergebracht, das dringend saniert werden muss. Es ist noch nicht absehbar, wie Erweiterung und Sanierung bzw. Neubau zusammengebracht werden können.

 

-          Grund- und Mittelschule Schwabacher Straße: Die Schule ist in einem Schulhaus untergebracht, dass ebenfalls saniert werden muss. Ob eine

           (Teil-)erweiterung im Schulhof möglich ist oder der Mehrbedarf nur an der

            Dependance mit der Mittelschule Kiderlin abgebildet werden kann, muss im

            Planungsprozess geklärt werden.

 

-          Gelände des Südstadtcampus: Die Anordnung der neuen Dependance der Mittelschule Kiderlin Straße und der Mittelschule Schwabacher Straße und der Zentralmensa auf dem Südstadtcampus muss gelingen - der Planungsprozess dafür ist herausfordernd.

Zukünftige Erweiterungen der Realschule Hans-Böckler sind mit zu

           denken bei der Platzgestaltung auf dem Campus.

Eine Gesamtplanung auf dem Südstadtcampus ist unerlässlich.

 

Realschule Hans-Böckler:

 

Die Realschule nutzt derzeit einige Räume, die baulich zu dem Gebäudetrakt des sogenannten „Theaters“ gehören, der ansonsten unsaniert und nicht nutzbar ist. Der Abriss dieses Gebäudeteils ist nötig, um die Zentralmensa zu errichten und die baulichen Erweiterungen der Mittelschuldependancen.

In Abstimmung mit der Regierung und dem Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Mittelfranken, wird zukünftig nachfolgender Raumbedarf schulaufsichtlich als bedarfsnotwendig anerkannt und im Zuge des Ersatzbaus für das abgerissene Theater gefördert.

Nachfolgend die Flächenzahlen, die aus Sicht des Schulreferates sehr gut ausschauen:

Bisher kann die Schule im "Theater" 248,96 m² nutzen.

Zukünftig werden dies, ohne die Duschen- die extra zu rechnen sind- dann nach der Förderberechnung der Regierung 467 m ² schulische Nutzfläche sein.

Die Aussicht ist, dass die bisher zur Verfügung stehenden 248,96 m² wieder im Neubau gefördert werden und zusätzlich noch 218 m² dazu kommen dürfen.

 

Musiksaal 1                              mit  84 m²  

Musiksaal 2                              mit  66 m²    

Instrumenten+Noten-Raum     mit  16 m²  

Theaterraum mit Bühne          mit 200 m²

Mehrzweckraum                      mit  89 m²

Erste-Hilfe-Raum                     mit  12 m²

Gesamtfläche                              467 m ²

 

Die Zusammenschaltung der Räume für größere Schulveranstaltungen kann zusätzlich im Neubau architektonisch gelöst werden.

Es soll dabei planerisch vorgegeben werden, die Mensa mit ihren Flächen ebenfalls (teilweise) nutzbar für schulische Veranstaltungen zu machen. Es wird gebeten, zuzustimmen, dies so in die Planung aufnehmen.

 

Nicht förderfähig sind Abstellraum, evtl. mehrere, Größe nach Bedarf, u. a. für Requisiten.

 Auch für Umkleiden/Duschen kann ebenfalls kein schulischer Bedarf in Bezug auf „Theater“ bei der Förderung der Regierung anerkannt werden.

Beides hat die Stadt Fürth als Sachaufwandsträger, so der Hinweis der Regierung, selbst zu entscheiden:

ob sie Umkleiden/Duschen für Lehrer, die mit dem Fahrrad kommen, schaffen will und Abstellflächen für die Realschule.

è Beides soll aus Sicht der Schule und des Schulreferates mit dem Neubau mitgeplant werden.

Die Gremien werden ausdrücklich gebeten, der Flächenschaffung -in der im Detail in der konkreten Planung abzustimmenden Größe – für Abstellraum und Umkleiden/Duschen zuzustimmen.

 

 

Fazit:

 

Um weitere Interimslösungen zu vermeiden, für die staatlichen Förderungen nicht möglich sind, liegt es im großen Interesse der Stadt Fürth, den Bedarf an schulischen Erweiterungen durch dauerhafte Raumlösungen zu erfüllen.

 

è Den baulichen Erweiterungsvorhaben der Fürther Grund- und Mittelschulen, einschließlich dem Vorhaben der Zentralmensa und dem in Zuge

einhergehenden Ersatzbaus der Flächen für die Realschule ist höchste Priorität einzuräumen.

 

Dazu gehört auch, dass die Stadt Fürth in kleinräumigen Bevölkerungsprognosen auf der Basis der Grundschulsprengel in den nächsten Monaten detailliert ermittelt und der Regierung nachweist, wie groß der Bedarf an Schulerweiterungen aufgrund des Schülerwachstums ist.

Wir gehen davon aus, dass der Bedarf durch Neubau und Nachverdichtung bei den Bestandsbauten in den nächsten Jahren noch größer werden könnte, als die derzeit vorliegenden Schülerzahlen der in Fürth derzeit schon lebenden und gemeldeten Kinder erwarten lässt.

Um bedarfsgerecht bauen zu können und dafür auch in vollem Umfang die mögliche Förderung des Freistaates Bayern zu erhalten, muss die Stadt Fürth mittels der kleinräumigen Bevölkerungsprognose nachweisen können, wie die Entwicklung zu erwarten ist.

Hierfür müssen im Stadtplanungsamt die nötigen Arbeitsschwerpunkte bald möglich gesetzt werden können. Diese Arbeiten sind zu priorisieren, um die Prognose aussagekräftig gemeinsam mit dem Statistischen Amt Nürnberg Fürth erstellen zu können.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Aufstellung zu den nötigen baulichen Erweiterungen der GSen u. MSen u. Bau einer Zentralmensa 2021

 

Anlage 2: Ergebnis der Umfrage bei den zukünftigen Nutzer/-innen der Zentralmensa auf dem Südstadtcampus

 

Anlage 3: Ergänzungen der Schulleitung zum Raumkonzept der GS Frauenstraße