Betreff
StEF Zwischenbericht über die Abwicklung des Vermögens- und des Erfolgsplans 2021
Vorlage
StEF/0173/2021
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Bau- und Werkausschuss hat den Zwischenbericht der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zum 30.06.2021 zur Kenntnis genommen.


Nach § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) i. V. m. § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-STEF) hat die Werkleitung den Werkausschuss und den Oberbürgermeister halbjährlich über die Abwicklung des Vermögens- und des Erfolgsplans schriftlich zu unterrichten.

 

Der als Anlage enthaltene Zwischenbericht zum 30.06.2021 wird zur Kenntnis gegeben.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


StEF Zwischenbericht EBV zum 30.06.2021