Betreff
Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Naturschutzwacht
Vorlage
OA/0482/2021
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-5
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Naturschutzwacht ab dem 01.01.2021 von derzeit 8,20 € auf 9,00 € zu erhöhen. Die Aufwandsentschädigung wird weiterhin als monatliche Pauschale in Höhe von dann 180 € (das entspricht 20 geleisteten Dienststunden) gewährt.

 


Die Mitglieder der Naturschutzwacht erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Derzeit sind 6 Naturschutzwächter für die Stadt Fürth tätig.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.11.1986 wurde festgelegt, jedem Mitglied der Natur-schutzwacht eine pauschale Entschädigung von monatlich 200,00 DM zu zahlen. Dabei wurde ein monatlicher Arbeitsaufwand von 20 Stunden zu Grunde gelegt. Mit Beschluss des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 25.09.2019 wurde eine Erhöhung auf 8,20 € pro Stunde (164,00 € im Monat) beschlossen.

 

Mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 8. Juni 2020, Az. 61a-U8605-2014/2-133, Nr. 9.1, wurde die Höchstgrenze der Aufwandentschädigung auf 9,00 € pro Stunde angehoben. Zusätzlich könnten die Naturschutzwächter eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer erhalten. In Fürth erhalten die Naturschutzwächter nur die Aufwandsentschädigung pro Stunde.

 

Wie ein aktueller Vergleich ergab, zahlen die Städte Nürnberg, Erlangen und Schwabach innerhalb der Städteachse ab Dezember 2021 jeweils eine Aufwandsentschädigung von 9 € / Std.

 

Die Naturschutzwächter leisten einen wertvollen Beitrag für den Naturschutz und das Konfliktmanagement vor Ort. Aus Sicht der Verwaltung sollten daher diese Tätigkeiten in Fürth in gleicher Höhe wie in den Nachbarstädten honoriert werden.

 

Das Referat III empfiehlt daher die maßvolle Erhöhung und Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Naturschutzwächter auf 9 € / Std. Die dadurch bei einer durchschnittlichen Tätigkeit von 20 Std. im Monat entstehenden Mehrkosten von insgesamt 96 € monatlich (1.152 € jährlich) können im Budget des OA und durch Mehreinnahmen bei naturschutzrechtlichen Gestattungen, wie z.B. Landschaftsschutzerlaubnisse, Ausnahmen für die Versetzung von Hornissennestern und im Vollzug des § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz, aufgefangen werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.152,00

 

nein

X

ja

1.152,00

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 3600 1000 0000

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: