Betreff
Jahresabschluss der Stadtentwässerung Fürth für das Wirtschaftsjahr 2020
Vorlage
StEF/0174/2021
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss nimmt den geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadtentwässerung Fürth zum 31. Dezember 2020 sowie den Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers zur Kenntnis.

 

Der Jahresabschluss wird an das RpA weitergeleitet.


In § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern ist geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen sind. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung alsbald fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2020 mit dem Testat vom 30. Juni 2021 wird dem Werkausschuss zur Verfügung gestellt.

 

Im nächsten Schritt wird das Rechnungsprüfungsamt seinen Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2020 vorlegen, der im Rechnungsprüfungsaus­schuss beraten wird. Anschließend wird der Werkausschuss dem Stadtrat einen Vorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und zur Behandlung des Ergebnisses vorlegen. Über die Entlastung der Werkleitung ist dann ebenfalls zu beschließen.

 


StEF JA2020 final 20210618 mU.pdf

StEF Prüfbericht ETL