Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion auf Sanierung des Vorplatzes des Schlosses im Schlosspark Burgfarrnbach wird in die Haushaltsplanberatungen 2022 verwiesen.
Das Baureferat/Grünflächenamt nimmt zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.08.2021 - Erneuerung des Belags am Schlossvorplatz in Burgfarrnbach wie folgt Stellung:
Das Baureferat/Grünflächenamt kann zunächst den
Sanierungsbedarf des Vorplatzes im Schlosspark Burgfarrnbach ausdrücklich
bestätigen.
Im Oktober 2007 wurde das vom Grünflächenamt beauftragte Parkpflegewerk für den Schlosspark Burgfarrnbach als Gartendenkmal abgeschlossen. Dort heißt es u.a. „Besonders im direkten Vorfeld des Schlosses wirkt die Asphaltdecke im Gegensatz zu der hochwertigen Natursteinfassade unangemessen“. Und weiter wird in den Maßnahmenzielen formuliert „Überarbeitung des Schlossvorplatzes, Rückbau Asphalt und Neuverlegung von ortsständigem Natursteinpflaster (kein Granit).“ Zugeordnet wurde diese Maßnahme allerdings der Prioritätsstufe 3.
Für die Umsetzung des Parkpflegewerks wurde erstmalig zum
Vermögenshaushalt 2010 eine Sanierungspauschale von jährlich 100 T€ für die
„sukzessive Umsetzung des 2008 abgeschlossenen Parkpflegewerks“ für insgesamt
vier Jahre gemeldet. Die Meldungen zum Haushalt wurden bis einschl. zu den
Haushaltsberatungen 2018 kontinuierlich aufrechterhalten. Jedoch sind die
Mittel in den Haushaltsberatungen nie in den Haushalt tatsächlich eingestellt,
sondern lediglich auf der „Liste der nicht-aufgenommenen Maßnahmen“ aufgeführt
worden. Aufgrund einer intern festgelegten Vorgehensweise durch die damalige
Amtsleitung im Grünflächenamt erfolgen gleichnamige Haushaltsmeldung zehn
Jahre, danach wird das Projekt nicht mehr weiterverfolgt.
Erstmalig zum Haushalt 2021 wurde vom Baureferat/Grünflächenamt 200 T€ für die Generalsanierung des Vorplatzes des Schlosses gemeldet, auch, weil seitens Stadtarchiv bzw. Nutzerinnen und Nutzer auf die mangelhaften und teilweise verkehrsgefährdenden Zustände immer wieder hingewiesen wurde. In diesen grob ermittelten Kosten sind auch in Absprache mit GWF die Kosten für die notwendige Sockelsanierung des Gebäudes enthalten. Die Haushaltsmittel sind nicht in den Haushalt 2021 eingestellt worden.
Zum Haushalt 2022 hat das Baureferat den gleichen Betrag erneut gemeldet. Jedoch sind die Mittel in den Entwurf zum Haushalt 2022 nicht eingestellt, sondern werden zum jetzigen Zeitpunkt auf der „Liste der nicht-aufgenommenen Baumaßnahmen“ geführt.
Ob Fördermöglichkeiten – insbesondere im Bereich des Denkmalschutzes oder der Gartendenkmalpflege – bestehen, wird von der Verwaltung derzeit geprüft.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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