Der Stadtrat weist die Verwaltungsratsmitglieder des Kommunalunternehmens Klinikum Fürth an, die – lt. Anlage beigefügte – „Satzung über die Berufsfachschule für Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten sowie Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten“ (BFS ATA-OTA) zu erlassen.
Seit 2016 liegt eine Anerkennung durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft für die OTA-Schule und seit 2018 eine Anerkennung für die OTA/ATA-Schule vor. Mit Inkrafttreten zum 01.01.2022 des Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistent*in und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistent*in vom 14.12.2019 wird die Ausbildung in staatliche Regelung/Schulzuständigkeit überführt.
Deshalb ist der Erlass einer OTA/ATA-Satzung erforderlich. Der beiliegende Satzungsentwurf wurde seitens des Kommunalunternehmens Klinikum Fürth mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.
Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9a der KU-Unternehmenssatzung entscheidet der Verwaltungsrat über den Erlass der Schulsatzung. Hierbei unterliegen die Mitglieder des Verwaltungsrats gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der KU-Unternehmenssatzung (in Entsprechung von Art. 90 Abs. 2 Satz 4 GO) den Weisungen des Stadtrats. Die Schulsatzung war bereits Gegenstand der Beratungen in der KU-Verwaltungsratssitzung am 17.06.2021, wo der Satzungsentwurf (in einer redaktionellen Vorfassung) zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Satzungsentwurf