Betreff
Güterzugstrecke oberirdisch (PFA 16A): Bauweise-Änderung der Eisenbahnbrücke östlich der A73-AS Steinach
Vorlage
SpA/0953/2021
Aktenzeichen
SpA-Vpl-Hg-414-PFA16G, SpA-Vpl-Hg-236-93
Art
Beschlussvorlage - SB

BWA: Der Ausschuss empfiehlt, die Einwendungen und Stellungnahmen gemäß der Anlage „Einwendungen-Entwurf“ zu beschließen. (Anlage wird zur BWA-Sitzung nachgereicht)

 

Stadtrat: Der Stadtrat beschließt die Einwendungen und Stellungnahmen gemäß der Anlage „Einwendungen-Entwurf“ (Anlage wird zur BWA-Sitzung nachgereicht)


Mit Beschluss der Regierung von Mittelfranken vom 07.07.2011 wurde der Plan für den Neubau der Autobahnanschlussstelle „Fürth-Steinach“ mit Anbindung (FÜs 7) an die Kreisstraße FÜs 4 und die Straße „In der Schmalau“ festgestellt. Dieses Straßen-System „AS Steinach“ rund um „Möbel Höffner“ wurde 2013 fertiggestellt und später kurz vor dem Kreisverkehr Am Schmalaugraben/Am Mühlweg (FÜs 4/FÜs 7) noch einmal neu trassiert und umgebaut.

 

Inhalt dieses straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses war auch der Neubau einer zweigleisigen Eisenbahnbrücke (EBR) im Zuge der geplanten Güterzugstrecke Nr. 5955, die östlich entlang des Frankenschnellwegs verlaufen soll. Diese EBR war in das AS-Steinach-Verfahren aufgenommen worden, da die Verfahrensbeteiligten zum Verfahrenszeitpunkt davon ausgingen, dass die Anschlussstelle später als die Eisenbahnstrecke errichtet würde, und nachdem der Plan der Eisenbahnstrecke früher als der Plan der Anschlussstelle zur Auslage gebracht worden war. Inzwischen hat sich die tatsächliche Realisierungsreihenfolge umgekehrt. Die AS Steinach ist fast fertig errichtet; der Bau der Güterzugstrecke ab 2022 vorgesehen.

 

Seinerzeitiger Betreiber (Antragsteller) des AS-Steinach-Verfahrens war die Stadt Fürth, stellvertretend für die Bundesfernstraßenverwaltung. In dieser Rolle hat die Stadt Fürth der DB Netz AG nun die Vollmacht erteilt, ein Planänderungsverfahren (PÄV) über die Bauweise der EBR durchzuführen. Hierzu hört nun die Regierung von Mittelfranken den Stadtkonzern mit Schreiben vom 21.07.2021 an, und das Stadtplanungsamt sammelt hierfür die Stellungnahmen der Ämter, Dienststellen und sonstigen Glieder des Stadtkonzerns und fertigt daraus einen Entwurf für die Einwendungen und Stellungnahmen, der als Anlage „Einwendungen-Entwurf“ noch vor der BWA-Sitzung zu dieser Beschlussvorlage nachgereicht werden soll.

 

Zur Übersichtlichkeit sind nur ausgewählte anschauliche Unterlagen des PÄV beigefügt. Die vollständigen Unterlagen des PÄV können vorübergehend online eingesehen werden unter:

 

http://pfa-16g.stadtplanung-fuerth.de

è EBR-Bauart-Aenderung-AS-Steinach

 

Anmerkung: In den Unterlagen wird das PÄV fälschlicherweise als „1. Planänderung“ bezeichnet; es hat jedoch bereits mindestens zwei andere PÄV nach dem Planfeststellungsbeschluss gegeben; es wäre demnach mindestens die „3. Planänderung nach Baurecht“; die Regierung von Mittelfranken hat indes von einer Nummerierung abgeraten, da inhaltlich ohne Belang.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Erläuterungsbericht, Lageplan, Bauwerksplan alt, Bauwerksplan neu, Einwendungen-Entwurf