Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der 3 Kfz-Stellplätze zu
Der Antragsteller beabsichtigt die Sanierung des
denkmalgeschützten Vorder- und Rückgebäudes, das ursprünglich als
Produktionsstätte zur Herstellung von Möbel diente.
Gleichzeitig ist mit der Schließung der Baulücke im nördlichen Teil des Grundstücks entlang der Frankenstraße und entlang der Grenze zum nördlich angrenzenden Nachbarn ein Neubau geplant.
Die Gebäude wird künftig zu Wohnzwecken genutzt.
Mit o.g. Baumaßnahmen entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für 17 Kraftfahrzeuge, davon können 12 Stellplätze im UG des Neubaus und 2 Kfz. im Hof des Anwesens errichtet werden.
Aufgrund reduziertem Flächenangebots kann zur Wahrung gesunder Wohnverhältnisse der Rest von 3 Stellplätzen nicht mehr im Hof platziert werden.
Nachdem diese Stellplätze auch nicht in der näheren Umgebung nachgewiesen werden können, bittet der Antragsteller um Ablöse.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Die Stadtplanung und Bauaufsicht befürworten die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im bestehenden Gebäude und durch den Neubau ohne zusätzliche Flächenversiegelung.
Die Sanierung des Baudenkmals wird auch von der Unteren Denkmalschutzbehörde begrüßt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||