Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
Die im Antrag genannten Einbahnstraßen wurden auf die Möglichkeit der Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung mit folgenden Ergebnissen geprüft:
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Theaterstraße
zwischen Theresien- und Marienstraße
Für
diesen Bereich ist eine Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnrichtung
möglich, die Fahrbahn ist hierfür ausreichend breit. Vor der Drehung der
Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden war diese bereits für den Radverkehr in
Gegenrichtung freigegeben. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird zugesichert.
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Schirmstraße
Eine Freigabe der Schirmstraße ist aufgrund der geringen Straßenbreite nicht
möglich. Hinzu kommt, dass der Lieferverkehr des FLAIR Fürth dessen Ladehof
über die Schirmstraße verlässt. Eine Freigabe würde zu einer erheblichen
Unfallgefahr für Radfahrende und entgegenkommende Lkw führen.
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Kohlenmarkt
zwischen Brandenburger Straße und Schwabacher Straße
Die Situation ist der in der Schirmstraße identisch. Auch hier ist deshalb eine
Freigabe nicht möglich.
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Bäumenstraße
zwischen Schirmstraße und Brandenburger Straße
Die Bäumenstraße kann aufgrund zu geringer Fahrbahnbreite nicht freigegeben
werden. Hinzu kommt hier, dass die Bäumenstraße die Zufahrt zum Ladehof für den
Lieferverkehr des FLAIR Fürth ist. Die Gefahr von schweren Unfällen gerade mit
Lkw wäre bei einer Freigabe zu groß.
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Sommerstraße
Eine Freigabe der Sommerstraße wird aus Gründen der Verkehrssicherheit
abgelehnt. Am Knotenpunkt der Nürnberger Straße muss aufgrund der Parksituation
und der damit verbundenen relativ schmalen Restfahrbahn mit Konflikten zwischen
ausfahrenden Kraftfahrzeugen und einfahrendem Radverkehr gerechnet werden. Der
jeweils sehr kurze Umweg über die Maistr. bzw. Goethestraße ist zumutbar.
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Schreiberstraße
Gegen
eine Freigabe der Schreiberstraße bestehen erhebliche Bedenken bzgl. der
Verkehrssicherheit. Auf der westlichen Fahrbahnseite befinden sich entlang des
gesamten Straßenverlaufs Schrägparkstände. Entgegen der Einbahnrichtung
fahrender Radverkehr kann bei Ausparkvorgängen insb. aufgrund von
Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge übersehen werden. Hier entstünde
ein erhebliches Unfallrisiko.
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Kaiserstraße
Die Kaiserstraße verfügt insbesondere im Bereich der Dr.-Beeg-Str. nicht über
eine ausreichende Restfahrbahnbreite zwischen den beidseitig parkenden Fahrzeugen.
Besonders problematisch ist im Zusammenhang mit der Freigabe des Radverkehrs
gegen die Einbahnrichtung der aus den Seitenstraßen in die Kaiserstraße
einbiegende Quellverkehr. Hier muss berücksichtigt werden, dass größere
Fahrzeuge, wie Transporter oder Lkw, die Kurven beim Einbiegen jeweils bis zur
gegenüberliegenden Fahrbahnseite der Kaiserstraße ausfahren müssen. Für
Radfahrende bleibt hier keine Restfahrbahn übrig. Dies führt zu einer hohen
Unfallgefahr, die auszuschließen ist.
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Freigabe des westlichen Gehwegs in der
Turnstraße
Im Hinblick auf die erst kürzlich eingerichtete, parallel verlaufende
Fahrradstraße in der Dambacher Straße ist die Freigabe eines Gehwegs für den
Radverkehr nicht zielführend. Aufgrund der Gehwegbreite wäre ohnehin nur eine
Beschilderung mit VZ 239 (Sonderweg Fußweg) und ZZ 1022-10 (Radfahrer frei)
möglich. Radfahrende dürften nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
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Simonstraße zwischen Amalien- und Fichtenstraße
Eine detaillierte Prüfung konnte bisher nicht abgeschlossen werden. Es sind
umfassende Prüfungen erforderlich, insb. hinsichtlich der Anordnung der
Schrägparkstände und der Schleppkurven der Linienbusse.
Es ist beabsichtigt, die Prüfung
bis zum kommenden Frühjahr abzuschließen.
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Benditstraße
Die Überprüfung der Benditstraße wurde bereits zusammen mit der Polizei
durchgeführt. Grundsätzlich ist die Öffnung für den Radverkehr möglich,
allerdings würde die Freigabe in der Benditstraße Stellplätze kosten, da es
gerade im Kurvenbereich für beidseitiges Parken zu eng wird. Die Auflassung von
Stellplätzen im öffentlichen Raum würde die Anwohner treffen. Aus
verkehrsbehördlicher Sicht wäre der verhältnismäßig kurze Umweg von der
Amalienstraße über die Karlstraße zur Karolinenstraße unproblematisch.
Pfisterstraße zwischen Theresienstraße und Marienstraße
Die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung wurde am 22.07.2021 erlassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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