Betreff
Vorlage zum Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 12.07.2021 - Freie Fahrt in Einbahnstraßen
Vorlage
SVA/0270/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 


Die im Antrag genannten Einbahnstraßen wurden auf die Möglichkeit der Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung mit folgenden Ergebnissen geprüft:

 

-          Theaterstraße zwischen Theresien- und Marienstraße

Für diesen Bereich ist eine Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnrichtung möglich, die Fahrbahn ist hierfür ausreichend breit. Vor der Drehung der Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden war diese bereits für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird zugesichert.

-          Schirmstraße
Eine Freigabe der Schirmstraße ist aufgrund der geringen Straßenbreite nicht möglich. Hinzu kommt, dass der Lieferverkehr des FLAIR Fürth dessen Ladehof über die Schirmstraße verlässt. Eine Freigabe würde zu einer erheblichen Unfallgefahr für Radfahrende und entgegenkommende Lkw führen.

-          Kohlenmarkt zwischen Brandenburger Straße und Schwabacher Straße
Die Situation ist der in der Schirmstraße identisch. Auch hier ist deshalb eine Freigabe nicht möglich.

-          Bäumenstraße zwischen Schirmstraße und Brandenburger Straße
Die Bäumenstraße kann aufgrund zu geringer Fahrbahnbreite nicht freigegeben werden. Hinzu kommt hier, dass die Bäumenstraße die Zufahrt zum Ladehof für den Lieferverkehr des FLAIR Fürth ist. Die Gefahr von schweren Unfällen gerade mit Lkw wäre bei einer Freigabe zu groß.

-          Sommerstraße
Eine Freigabe der Sommerstraße wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt. Am Knotenpunkt der Nürnberger Straße muss aufgrund der Parksituation und der damit verbundenen relativ schmalen Restfahrbahn mit Konflikten zwischen ausfahrenden Kraftfahrzeugen und einfahrendem Radverkehr gerechnet werden. Der jeweils sehr kurze Umweg über die Maistr. bzw. Goethestraße ist zumutbar.

 

-          Schreiberstraße

Gegen eine Freigabe der Schreiberstraße bestehen erhebliche Bedenken bzgl. der Verkehrssicherheit. Auf der westlichen Fahrbahnseite befinden sich entlang des gesamten Straßenverlaufs Schrägparkstände. Entgegen der Einbahnrichtung fahrender Radverkehr kann bei Ausparkvorgängen insb. aufgrund von Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge übersehen werden. Hier entstünde ein erhebliches Unfallrisiko.



-          Kaiserstraße
Die Kaiserstraße verfügt insbesondere im Bereich der Dr.-Beeg-Str. nicht über eine ausreichende Restfahrbahnbreite zwischen den beidseitig parkenden Fahrzeugen. Besonders problematisch ist im Zusammenhang mit der Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnrichtung der aus den Seitenstraßen in die Kaiserstraße einbiegende Quellverkehr. Hier muss berücksichtigt werden, dass größere Fahrzeuge, wie Transporter oder Lkw, die Kurven beim Einbiegen jeweils bis zur gegenüberliegenden Fahrbahnseite der Kaiserstraße ausfahren müssen. Für Radfahrende bleibt hier keine Restfahrbahn übrig. Dies führt zu einer hohen Unfallgefahr, die auszuschließen ist.

-          Freigabe des westlichen Gehwegs in der Turnstraße
Im Hinblick auf die erst kürzlich eingerichtete, parallel verlaufende Fahrradstraße in der Dambacher Straße ist die Freigabe eines Gehwegs für den Radverkehr nicht zielführend. Aufgrund der Gehwegbreite wäre ohnehin nur eine Beschilderung mit VZ 239 (Sonderweg Fußweg) und ZZ 1022-10 (Radfahrer frei) möglich. Radfahrende dürften nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

 

-          Simonstraße zwischen Amalien- und Fichtenstraße
Eine detaillierte Prüfung konnte bisher nicht abgeschlossen werden. Es sind umfassende Prüfungen erforderlich, insb. hinsichtlich der Anordnung der Schrägparkstände und der Schleppkurven der Linienbusse.

Es ist beabsichtigt, die Prüfung bis zum kommenden Frühjahr abzuschließen.

-          Benditstraße
Die Überprüfung der Benditstraße wurde bereits zusammen mit der Polizei durchgeführt. Grundsätzlich ist die Öffnung für den Radverkehr möglich, allerdings würde die Freigabe in der Benditstraße Stellplätze kosten, da es gerade im Kurvenbereich für beidseitiges Parken zu eng wird. Die Auflassung von Stellplätzen im öffentlichen Raum würde die Anwohner treffen. Aus verkehrsbehördlicher Sicht wäre der verhältnismäßig kurze Umweg von der Amalienstraße über die Karlstraße zur Karolinenstraße unproblematisch.

Pfisterstraße zwischen Theresienstraße und Marienstraße
Die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung wurde am 22.07.2021 erlassen.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: