Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe der AfD vom 28.07.2021 - Regelung des Verkehrs an der Seeackerschule
Vorlage
SVA/0273/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

1.            Antrag 1 wird abgelehnt.

2.            Antrag 2 wird abgelehnt.


Zu Antrag 1:

Die Carlo-Schmid-Straße stellt grundsätzlich keine Durchfahrtsstraße im eigentlichen Sinn dar. Sie hat im Wesentlichen eine Erschließungsfunktion für das dortige Wohngebiet mit relativ hoher Bevölkerungsdichte und die Seeackerschule.

Ein Durchfahrtsverbot mit einer „Anlieger frei“-Regelung wäre hier kein geeignetes Instrument, um etwaigen unerwünschten Verkehr auszusperren, da die Anwohner hier weiterhin berechtigt wären, die Straße zu befahren. Gleiches gilt für den Hol- und Bringverkehr der Seeackerschule. Auch dieser stellt ein Anliegen zum Befahren der Carlo-Schmid-Straße dar.

Aus verkehrsrechtlicher Sicht besteht darüber hinaus keine Erforderlichkeit, Durchfahrtsbeschränkungen für die Carlo-Schmid-Straße anzuordnen.

 

Zu Antrag 2:

Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) ist an der bestehenden Querungshilfe bei der Bushaltestelle nahe der Carlo-Schmid-Straße rechtlich nicht möglich.

Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen Fußgängerüberwege nur angelegt werden „an Stellen, wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss“. 

 

Diese Voraussetzung ist im maßgeblichen Bereich jedoch nicht erfüllt.

 

 

 

Zur Erhöhung der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sind bereits Überquerungsstellen vorhanden. Diese sollten in den Stoßzeiten mit Verkehrshelfern besetzt werden. Ggf. sollte hier an die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Seeackerschule appelliert werden, sich für diesen Dienst zur Verfügung zu stellen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: