Betreff
Vorlage zum Antrag der CSU Stadtratsfraktion vom 29.07.2021 - Vorfahrtsberechtigung der Hinteren Straße und Geißäckerstraße in der Tempo-30-Zone
Vorlage
SVA/0274/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Verkehrsausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.

 


Im Vorfeld der Anordnung der Tempo 30-Zone in der Hinteren Straße und Geißäcker Straße wurden insbesondere für die in die Hintere Straßen einmündenden Moosweg, Sperlingstraße und Krähenweg diverse Möglichkeiten der Vorfahrtsregelung geprüft.

Eine durchgehende Bevorrechtigung der Hinteren Straße stünde den Grundzügen der Zonengeschwindigkeitsbeschränkung entgegen. Kernbestandteil einer Tempo 30-Zone ist – auch nach dem Willen des Verordnungsgebers – die Vorfahrtsregelung rechts vor links. Durch diese wird im Wesentlichen die Einhaltung der verringerten Höchstgeschwindigkeit sichergestellt, da Verkehrsteilnehmer an von rechts kommenden Einmündung gezwungen sind, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren. Würde die Hintere Straße durchgehend bevorrechtigt, hätte dies unweigerlich eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten zur Folge. Hier wäre ein massiver Überwachungsaufwand die Folge, welcher weder durch die Polizei noch durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung zu leisten wäre.

Darüber hinaus kann und darf der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer in Tempo 30-Zonen grundsätzlich von rechts vor links Regelung ausgehen. Würde man in der Hinteren Straße davon abweichen, müsste auch nach Ansicht der Polizeiinspektion Fürth mit einem erhöhten Unfallgeschehen aufgrund der unüblichen Vorfahrtsregelung gerechnet werden.

 

Es ist daher festzustellen, dass durch eine Änderung der Vorfahrtsbeziehungen die mit der Einführung der Tempo 30-Zone sowohl von der Verwaltung als auch Bürgerinnen und Bürgern verfolgten Ziele: Verringerung der Fahrgeschwindigkeit, Erhöhung der Fußgängersicherheit bei Fahrbahnquerungen, Verringerung der Unfallzahlen (insb. sog. „Spiegelklatscher“) und das Er

 

leichtern des Einfahrens aus Grundstücken in den fließenden Verkehr nicht erreicht werden können.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: