Straßenverkehrsrechtlich bestehen gegen eine vollständige Bewirtschaftung der öffentlichen Stellplätze in der Hornschuchpromenade und Königswarterstraße keine Bedenken. Der Straßenzug könnte als Parkbewirtschaftungszone mit Parkschein und Befreiung für Bewohner mit Parkausweis ausgewiesen werden. Eine vergleichbare temporäre Regelung kommt bereits während der Fürther Michaelis Kirchweih zur Anordnung, wobei anstelle eines Parkscheins die Parkscheibe auszulegen ist.
Veränderungen an den Schrägparkständen der Königswarterstraße bzw. die Umgestaltung zu Längsparkständen sind mit zumutbarem Aufwand kaum zu realisieren, da Markierungen kaum dauerhaft halten. Hierzu wäre noch eine Aussage der Straßenbaubehörde erforderlich. Da diese Angelegenheit im Zusammenhang mit der künftigen Ausstattung mit Stellplätzen verbunden ist, sollte einer Behandlung im Bau- und Werkausschuss der Vorzug gegeben werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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