Betreff
Vorlage zur Anfrage der Stadtratsgruppe der AfD vom 28.06.2021 - Parkraum und Autoverkehr
Vorlage
SVA/0279/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Zu Frage 1:

Eine Aussage für die gesamte Stadt, getrennt nach Stadtteilen, ist nicht möglich. Es können immer nur projektbezogene Angaben zur Verfügung gestellt werden. Einige Beispiele sind:

             Hirschenstraße:                + 1 Parkplatz

             Helmplatz:                          - 8 Parkplätze

             Hallplatz:                             - 38 Parkplätze

             Rosenstraße:                    + 3 Parkplätze 

             Dambacher Straße:         - 5 Parkplätze

Es wird darauf hingewiesen, dass immer nur die „legalen“ öffentlichen Stellplätze miteinander verglichen werden. Hierbei kann leicht der Eindruck entstehen, dass durch die Planungen die Anzahl der Parkplätze deutlich reduziert wird. Dabei handelt es sich jedoch oft um „wild“ parkende Fahrzeuge. Um die Verkehrssicherheit, z.B. für Fußgänger zu erhöhen, fallen diese Parkmöglichkeiten häufig weg.

 

Zu Frage 2:

Aufgrund der Komplexität der einzelnen Planungen sowie der verschiedenen möglichen Varianten bei jeder Planung, sowie der derzeit noch nicht absehbaren Projekte, lässt sich hierzu keine abschließende Prognose erstellen. Nach Möglichkeit wird eine ausgeglichene Parkraumbilanz angestrebt. Es wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Verkehrsfläche zwischen den Grundstücken und Gebäuden begrenzt ist. Eine Umverteilung der Verkehrsfläche zugunsten einer Verkehrsart führt zwangsweise zu einer Reduktion der Verkehrsfläche für die anderen Verkehrsteilnehmer.

Zu Frage 3:

Aussagen für das gesamte Stadtgebiet können nicht getroffen werden, da keine Daten zur Verfügung stehen. Für die Innenstadt und Südstadt zwischen Bahnlinie und Flößaustraße wurden im November 2020 die Anzahl sowie die Bewirtschaftungsarten aufgenommen. In der Innenstadt sowie der Südstadt bis zur Flößaustraße gibt es ca. 8.900 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Hiervon stehen ca. 4.200 Parkplätze kostenlos zur Verfügung.

 

Zu Frage 4:

Eine Auswertung der Halterdaten nach den angefragten Parametern und Zeitraum ist durch die Zulassungsstelle der Stadt Fürth nicht möglich. Eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ergab, dass eine entsprechende Auswertung durch das KBA kostenpflichtig (Kostenaufwand mittlerer 4stelliger Betrag) wäre und mit einer Bearbeitungszeit von mehr als einem halben Jahr gerechnet werden müsste.

Vor diesem Hintergrund wurde von einer Auswertung durch das KBA Abstand genommen.

 

Zu Frage 5:

Die Aufteilung von Parkverstößen nach Stadtteilen ist ebenfalls nicht zu beantworten, da der Überwachungsdruck und die Überwachungshäufigkeit bspw. in der Innen- und Südstadt nicht mit anderen Stadtteilen vergleichbar und somit auch nicht repräsentativ sind. Hinzu kommt, dass die Personalstärke nicht statisch ist und es auch dadurch zu Verschiebungen kommt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: