Betreff
Vorlage zur Zu- und Abfahrtssituation Parkplatz Fürther Freiheit
Vorlage
SVA/0280/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.05.2021 wurde das Straßenverkehrsamt beauftragt, die Möglichkeiten der Einbahn- bzw. Zu- und Abfahrtsreglung am Parkplatz auf der Fürther Freiheit zu prüfen. Hierfür kämen die nachfolgenden Varianten in Betracht:

 

Variante 1: Einbahnstraßenregelung auf dem gesamten Parkplatz

Diese Variante wurde durch SvA, TfA und Polizei bereits im März 2021 geprüft. Die Anordnung der Einbahnregelung wäre durch Verkehrszeichen 220 (Einbahnstraße) anzuordnen. Das Verkehrszeichen ist an Zuflüssen zur Einbahnstraße zu wiederholen, damit einfahrende Verkehrsteilnehmer die Einbahnregelung erkennen und die angeordnete Fahrtrichtung einhalten können. Ohne Abtrennung des Parkplatzes von der Straße besteht keine Möglichkeit, evtl. von der Straße Fürther Freiheit einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtskonform auf die angeordnete Fahrtrichtung hinzuweisen. Markierungen sind im Hinblick auf die Akzeptanzbereitschaft durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer kein geeignetes Mittel, Fehlfahrten entgegen der Einbahnrichtung zu begegnen. Es wäre daher eine Kettenabsperrung zur Straße Fürther Freiheit erforderlich, welche aber einer Durchlässigkeit für Fußgänger zu den anliegenden Geschäften und Praxen entgegenstünde. Alternativ könnte eine Pfostenreihe installiert werden. Hier muss aber mit erheblichem Unterhaltsaufwand gerechnet werden, da bereits die Erfahrung zeigt, dass es hier ständig zu Beschädigungen durch ein- und Ausparkvorgänge kommt. Im Übrigen wären derartige Lösungen dem Stadtbild wenig zuträglich.

 

Variante 2: Einfahrverbot an der nördlichen Parkplatzzufahrt

Die Beschilderung mit Vz. 267 (Verbot der Einfahrt) an der nördlichen Parkplatzzufahrt hätte zur Folge, dass nur mehr über die südliche Zufahrt in den Parkplatz eingefahren werden dürfte. Eine Einbahnstraßenregelung auf dem Parkplatz wäre damit nicht verbunden. Es wäre somit nach wie vor Begegnungsverkehr auf dem Parkplatz zulässig.

Diese Variante verspricht aus Sicht der Verkehrsbehörde keinerlei Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf dem Parkplatz. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass die Regelung zu Missverständnissen bei Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmern führen wird, da einige Personen das Vz. 267 irrtümlich automatisch mit einer Einbahnregelung verknüpfen. Unnötige Auseinandersetzungen und Verwirrung unter Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmern wären die Folge.

 

Variante 3: Ausfahrverbot an der südlichen Parkplatzzufahrt

Die Ausfahrt vom Parkplatz auf die Friedrichstraße über die südliche Zufahrt soll mittels Vz. 267 untersagt werden.

Diese Variante würde die Verkehrssicherheit auf dem Parkplatz signifikant verschlechtern und zu einer hohen Unfallgefahr führen. Fahrzeuge, die den Parkplatz an der südlichen Zufahrt verlassen wollen und die Vz. 267, ggf. durch geparkte Transporter, Vans oder SUVs, erst sehr spät erkennen, wären gezwungen, in der Fahrgasse des Parkplatzes zu wenden und zur nördlichen Zufahrt zurück zu fahren. Bei derartigen Wendemanövern ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass geparkte Fahrzeuge oder Personen angefahren oder verletzt werden. Dies gilt es unbedingt auszuschließen.

Außerdem ist zu erwarten, dass das Ausfahrverbot ignoriert würde, um ebendiese gefährlichen Wendemanöver zu umgehen.

 

Variante 4: Kombination des Einfahrverbots an der nördlichen (Variante 2) und des Ausfahrverbots an der südlichen Parkplatzzufahrt (Variante3)

Diese Kombination scheidet schon alleine aufgrund der mit der Variante 3 verbundenen Gefahren aus.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass von der Straße „Fürther Freiheit“, ungeachtet etwaiger Regelungen an der Friedrichstraße, von der Seite in den Parkplatz eingefahren werden kann. Um dies zu unterbinden, müsste eine physische Trennung zwischen Parkplatz und Straße „Fürther Freiheit“ erfolgen. Bzgl. der damit verbundenen Problematik sh. Variante 1.

 

Fazit:

Eine Regelung der Zu- und Abfahrtssituation am Parkplatz Fürther Freiheit nur durch Beschilderung und Markierung ist nicht zielführend und aus verkehrsbehördlicher Sicht für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auch nicht erforderlich. Vielmehr besteht die Gefahr, dass die Situation durch Eingriffe in die Parkplatzzufahrten signifikant schlechter wird.