Betreff
Zoppoter Straße - Änderung der Einbahnführung
Vorlage
SVA/0281/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Änderung der Einbahnregelung an der Einmündung Zoppoter-/Hardstraße wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.


Im Anwesen Hardstr. 101 befand sich bis vor geraumer Zeit die Gaststätte „Zur Hardhöhe“. Das Eckgrundstück der Hardstraße / Zoppoter Straße verfügt über eine Zufahrt zu den Gästeparkplätzen über die Zoppoter Straße. Um die Anwohner der Zoppoter Straße von dem Gästeverkehr zu entlasten, beschloss der Verkehrsausschuss in der Sitzung vom 04.04.2005 den Beginn der Einbahnregelung hinter die Parkplatzzufahrt zu verschieben, sodass die Gäste die Zoppoter Straße wieder unmittelbar zur Hardstraße verlassen konnten.

Das Gaststättengebäude wurde zwischenzeitlich abgerissen und durch einen Neubau mit mehreren Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte ersetzt.

Laut Mitteilungen eines Anwohners kam es seither vermehrt zu Problemen mit der bestehenden Einbahnregelung und Falschfahrten. Da der Grund für den nach hinten verlegten Beginn der Einbahnstraße mit dem Abriss der Gaststätte entfallen ist, wurde mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 14.07.2021 der Beginn der Einbahnregelung wieder an die Einmündung der Zoppoter Str. / Hardstr. vorverlegt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: