Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.09.2021 - Verkehrsberuhigung im Gebiet an der Otto-Seeling-Promenade
Vorlage
SVA/0284/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Straßenverkehrsrechtlich kann das Quartier um die Goethestraße, Otto-Seeling-Promenade und Sommerstraße nicht als verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325) ausgewiesen werden, da die hierfür notwendigen baulichen Voraussetzungen (niveaugleicher Ausbau der Verkehrsfläche) nicht vorliegen.

Die im Antrag vorgeschlagene Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung auf Vmax 20 km/h ist straßenverkehrsrechtlich als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich einzustufen. Im Gegensatz zur Zone im Quartier um das Rathaus, handelt es sich bei der Goethestraße, Otto-Seeling-Promenade und Sommerstraße überwiegend um eine innerstädtisches Wohnquartier und ist gerade mit den Straßen um das Rathaus nicht zu vergleichen.

Diese Einschätzungen wurden durch die Straßenverkehrsbehörde zunächst summarisch getroffen, eine endgültige Beurteilung erfolgt nach Beteiligung der Straßenbaubehörde und der Polizei.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: