Betreff
Vorlage zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.09.2021 - Einleitung des Schmutz- und Niederschlagswasser aus dem Bereich des Hafengelände in den Farrnbach
Vorlage
StEF/0178/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Keine Beschlussfassung, nur Kenntnisnahme


Die Stadtentwässerung nimmt zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.09.2021 - Einleitung des Schmutz- und Niederschlagwassers aus dem Bereich des Hafengeländes in die Farrnbach - wie folgt Stellung:

 

Die Anfrage betrifft das Wasserrechtsverfahren „Antrag der Stef auf Einleitung vom Misch – und Niederschlagswasser an 25 bestehenden und einer neuen Einleitstelle (Hafengebiet) in die Farrnbach“. Beim zweiten Ortstermin mit dem Oberbürgermeister am 17.08.2021 wurde den Einwendungsgebern zugesagt, dass „von StEF die Alternative über den Dillesgraben geprüft werde. Die Stadt werde über das Ergebnis informieren und bis dahin keine Entscheidung im Verfahren treffen“.

 

Diese Alternative möchte die StEF nun untersuchen, allerdings nicht „über“, sondern „unter“ dem Dillesgraben. Ausgehend von der Hafenstraße soll analysiert werden, ob ein unterirdisches Rohrvortriebsverfahren zur Mühltalstraße möglich ist. Von der Alternativtrasse sind städtische und private Grundstücke betroffen. Die Abstimmungen mit dem LA laufen bereits parallel.
Zur Untersuchung der technischen Machbarkeit wurde inzwischen das Planungsbüro beauftrag. Danach soll eine Ortsbegehung mit OA/U und dem v. g. Eigentümer stattfinden. Anschließend wäre die neue Situation zur Einleitungsstelle E12 hydraulisch zu überrechnen und die Ergebnisse hieraus mit dem WWA und OA hinsichtlich Genehmigungsfähigkeit zu diskutieren.

 

Die Ergebnisse werden dem Bau- und Werkausschuss sobald als möglich vorgelegt. Allerdings ist von einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten bis zu einem Jahr auszugehen. Das Wasserrechtsverfahren ruht bis zur Festlegung der zu verfolgenden Varianten.

 

Unabhängig davon hat weiterhin und bei jedem Verfahren, die Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort oberste Priorität. Dies ist in der Entwässerungssatzung bereits festgelegt. Entsprechende Rückhaltungen und Mulden werden parallel in die Planungen einfließen und soweit die Versickerung es zulässt berücksichtigt.  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: