Betreff
Einsatz von Assistenzkräften in kommunalen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
JgA/0547/2021
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Stadt Fürth beteiligt sich am Förderprogramm des Freistaats Bayern zur Beschäftigung von Assistenzkräften in den kommunalen Kindertageseinrichtungen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der zugrundeliegenden Förderrichtlinie beauftragt und in diesem Zuge ermächtigt, für die Dauer der Förderung bis zu 10 Assistenzkräfte (10 VZÄ) in städtischen Kitas einzusetzen.

 

Die Kosten für die erforderliche Qualifizierung der Assistenzkräfte (Grundqualifizierung zur Ausübung von Kindertagespflege) werden in diesen Fällen in voller Höhe von der Stadt Fürth als Arbeitgeberin getragen. Im Falle der Anstellung einer Assistenzkraft bei einem freien Träger von Kindertageseinrichtungen trägt die Stadt Fürth die Hälfte der Kosten für die Grundqualifizierung, maximal 675 Euro.


Im Rahmen der Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ hat die bayerische Staatsregierung bereits im Jahr 2020 ein Förderprogramm zur Anstellung von Personen mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson im Bereich der Kindertagesbetreuung auf den Weg gebracht. Diese Personen sollen im Rahmen einer Festanstellung als zusätzliche „Assistenzkräfte“ in den Kitas eingesetzt werden und hier das pädagogische Personal unterstützen und entlasten sowie insbesondere bei der Randzeitenbetreuung zum Einsatz kommen. Ziel ist letztendlich, für eine personelle Entlastung vor Ort zu sorgen und dadurch eine qualitativ hochwertige pädagogische Betreuungsarbeit sicherzustellen oder diese zu verbessern.

 

Die Fördermodalitäten sind in der „Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen ... (2231-A)“ vom 02.01.2020 geregelt, die im Jahr 2021 angepasst wurde (siehe Anlage). Antragsberechtigt sind sowohl die Kommunen als auch freie Träger von Kindertageseinrichtungen. Der Freistaat Bayern gewährt dabei in beiden Fällen einen Zuschuss zu den Personalausgaben für diese zusätzlichen Kräfte. Die Höhe der staatlichen Zuwendung bemisst sich nach einer festgelegten Förderformel und orientiert sich u.a. an der wöchentlichen Arbeitszeit der Assistenzkraft.

In der ursprünglichen Fassung der Richtlinie war noch eine kommunale Beteiligung (Eigenanteil) von 50% der Kosten vorgesehen, sowohl bei den eigenen Einrichtungen als auch denen der freien Träger. Aufgrund des immensen finanziellen Aufwands wurde bisher von einer Beteiligung an diesem Förderprogramm abgesehen. In der neuen Fassung der Richtlinie wurde die staatliche Förderung nun verdoppelt und auf eine zwingende finanzielle Beteiligung der Kommunen verzichtet. Aus diesem Grund ist eine Teilnahme an diesem Förderprogramm nun für die Kommunen wesentlich attraktiver. Es ist davon auszugehen, dass der gewünschte Effekt, nämlich die Steigerung der pädagogischen Qualität und Sicherung einer ausreichenden Personaldecke in Zeiten des Fachkräftemangels, mit dieser Förderung durchaus erreicht und für eine Entlastung des pädagogischen Personals gesorgt werden kann.

 

Voraussetzung für eine Beschäftigung als Assistenzkraft im Sinne der Richtlinie ist insbesondere, dass die betreffende Person die gleichen formellen Voraussetzungen erfüllen muss, die für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege (als Tagespflegeperson, also „Tagesmutter oder -vater“) gefordert werden. Das bedeutet, die Kräfte müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, die für die Erteilung einer Erlaubnis zur Tagespflege gelten. Dazu gehört insbesondere ein spezieller Qualifizierungskurs, der vor Ausübung dieser Tätigkeit absolviert werden muss. Diese Schulungen werden für das Stadtgebiet bereits seit vielen Jahren im Auftrag der Stadt Fürth vom freien Träger fmf FamilienBüro gGmbH in bewährter Qualität angeboten. Darüber hinaus gibt es inzwischen auch ähnliche Kurse, die von anderen Trägern online und/oder in Präsenz angeboten werden. Die Kosten für diese Qualifizierung werden im Rahmen der Richtlinie nicht bezuschusst, sind also entweder vom (künftigen) Arbeitgeber oder der Assistenzkraft selbst zu begleichen. Die Kosten hierfür variieren je nach Anbieter etwas, im Falle des FamilienBüros werden sie derzeit mit 1.350 Euro je Teilnehmendem kalkuliert. Bei einer Einstellung in kommunalen Kitas sollten die Kosten in voller Höhe von der Stadt getragen werden, im Falle der (geplanten) Beschäftigung bei einem freien Träger erscheint die Übernahme der hälftigen Kosten gerechtfertigt. Dies geht einher mit der Überlegung, dass Personen, die zunächst als Assistenzkraft eingesetzt werden, damit auch die Option hätten, zukünftig als reguläre Tagespflegepersonen im Stadtgebiet zu arbeiten (sollten sie z.B. erkennen, dass Assistenzkraft nicht das Richtige ist oder als solche aufhören oder aufhören müssen, z.B. bei Auslaufen der Förderung). Die Qualifizierung ist also eine Investition in die Zukunft, um potentielle Betreuungskapazitäten im Bereich der Tagespflege zu generieren. Bei anderen Anbietern von Qualifizierungskursen müsste im Falle höherer Kosten der Mehraufwand von den freien Trägern übernommen werden.

Zu erwarten steht, dass angesichts des Fachkräftemangels im Bereich der Kindertagesbetreuung künftig Förderprogramme aufgelegt werden, die es Tagespflegepersonen erlauben, sich evtl. berufsbegleitend zur Fachkraft ausbilden zu lassen.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Fürth:

Die Tätigkeit der künftigen Assistenzkräfte wurde seitens OrgA mit der Entgeltgruppe S2 bewertet und liegt damit –begründetermaßen- unter der Vergütung von Beschäftigten mit abgeschlossener Ausbildung (staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/innen werden in EGr. S3 eingruppiert, staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher in EGr. S8a). Nach einer von PA erstellten Durchschnittsberechnung belaufen sich die jährlichen Personalkosten für eine Kraft in EGr. S2 Stufe 1 auf rund 38.300 Euro. Die maximale staatliche Förderung gemäß Richtlinie beträgt für den gleichen Zeitraum 30.500 Euro, so dass ein ungedeckter Personalkostenanteil von ca. 7.800 Euro jährlich pro Vollzeit-Assistenzkraft verbleibt. Dazu kommen unter Umständen noch die Kosten für die Grundqualifizierung (s.o.) sowie für eine einmalige ebenfalls obligatorische Zusatzqualifizierung von 40 Unterrichtseinheiten (UE) für jede Assistenzkraft. Die Kosten dafür belaufen sich entlang aktueller Marktpreise auf etwa 600 Euro pro Person. Darüber hinaus sind noch weitere 15 UE an jährlicher Fortbildung verpflichtend. Die Kosten hierfür sind ebenfalls vom Arbeitgeber zu übernehmen. Im Schnitt ist somit für eine Assistenzkraft mit ungedeckten Personalkosten von etwa 9.750 Euro im ersten Jahr zu rechnen, in Folgejahren mit nur noch etwa 8.000 Euro. Das ergibt dann einen Mittelaufwand von ca. 666 Euro pro Monat für eine Vollzeitkraft.

Eine interne Auswertung bei JgA hat ergeben, dass der Einsatz einer Assistenzkraft nicht in allen Einrichtungen zweckmäßig und zielführend ist. Hier spielen insbesondere die Größe der Einrichtungen bzw. die räumlichen Gegebenheiten und das bereits eingesetzte Personal eine entscheidende Rolle. Realistisch ist der Einsatz in größeren Kitas, insbesondere in Häusern für Kinder, die mehrere Einrichtungsformen unter einem Dach und daher ein entsprechendes Platzangebot bieten. Aufgrund dieser Einschränkungen ist die Einstellung von bis zu 10 Assistenzkräften in kommunalen Kitas als realistisch anzusehen. Derzeit liegen bereits vier Interessensbekundungen vor. Die letztendlich mögliche Zahl an Einstellungen hängt nicht zuletzt auch von genügend geeigneten Kräften und auch entsprechenden Qualifizierungskapazitäten ab.

 

Entlang der oben dargestellten Kostenschätzungen ergeben sich bei einer gleichzeitigen Beschäftigung von 10 Assistenzkräften Gesamtkosten von insgesamt maximal 97.500 Euro pro Jahr für alle Kräfte zusammen. Dazu kommt noch die hälftige Kostenübernahme für Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Anstellung bei einem freien Träger (s.o.). Da sich die Interessensbekundungen hier ebenfalls in Grenzen halten (Stand 16.09.2021: fünf Assistenzkräfte bei freien Trägern), werden die zusätzlichen Ausgaben hier mit 5.000 Euro jährlich veranschlagt.

 

Der Förderzeitraum ist derzeit auf den 31.12.2022 begrenzt, eine Verlängerung bis zumindest Ende 2023 wurde vom Freistaat Bayern bereits in Aussicht gestellt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

97.500 € (Personalkosten f. kommunale Assistenzkräfte)

+ 5.000 € (Kosten für hälftige Erstattung Qualif. FT)

= Gesamt

 102.500 €

nein

x

ja

80.000

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

x

ja

Hst. 4640/4643/4645.4140
4542.7090

 

Budget-Nr.

51250
51510

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 


Förderrichtlinie des Freistaats Bayern