Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/die Grünen vom 03.10.2021 - Darstellung des verwaltungsinternen Handelns zur Beurteilung von öffentlichen Veranstaltungen
Vorlage
MA/0049/2021
Aktenzeichen
MA/0049/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss/Stadtrat ferner folgendes:

 

Ein Weihnachtsmarkt 2021 soll nach Möglichkeit in der Zeit von 19.11. bis 23.12.2021 gemäß der nun bekannten Rahmenbedingungen des Wirtschaftsministeriums stattfinden. Die infolge der infektionsschutzrechtlichen Auflagen notwendigen Mehrkosten i.H.v. ca. 150.000 EURO sind aufgrund der langen Veranstaltungspause und der Absage des „Herbstvergnügens 2021“ vertretbar; im Gegenzug sind jedoch von den Beschickern die normalen Standgebühren zu entrichten. 


Zum  Antrag von Bündnis90/die Grünen vom 03.10.2021 wird wie folgt, Stellung genommen:

 

Grundsätzlich muss vorausgeschickt werden, dass während der Pandemie zwischen dem Marktamt und den Schaustellerverbänden ein regelmäßiger Austausch (aus diesem z.B. auch die Schaustellerplätze in der Innenstadt hervorgingen) stattfand und alle Entscheidungen – insb. Absage von Veranstaltungen – im Einvernehmen mit den Schaustellern getroffen wurden.

 

Im Allgemeinen darf auch festgestellt werden, dass die im Antrag genannten Veranstaltungen sehr differenziert zu betrachten sind und die zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gegenübergestellt werden muss; so war z.B. das „NürnBARLand als temporärer Freizeitpark genehmigt und auch aufgrund der großen Veranstaltungsfläche (ca. 6500 Besucher gleichzeitig bei Einhaltung der 10/20²-Regelung) nicht mit Fürth vergleichbar. Auch war die Öffnung der Fußballstadien ebenfalls nicht vergleichbar, da hier die Regelungen ausdrücklich in der jew. gültigen InfSchMV genannt waren. Ferner  ist zu bedenken, dass die Lockerungen infolge der 14. InfSchMV erst ab dem 01.10. bzw. 05.10. (Änderung) galten und sich daher allenfalls positiv auf einen möglichen Weihnachtsmarkt auswirken.

 

Bezüglich eines Herbstvergnügens 2021 war die Verwaltung eigentlich sehr zuversichtlich; im Laufe der zu diesem Zeitpunkt noch notwendigen Beteiligung des Gesundheitsamtes (da Ausnahmegenehmigung vom Volksfestverbot erforderlich) musste jedoch festgestellt werden, dass mit den Auflagen die Veranstaltung nicht wirtschaftlich durchzuführen war; so hätte jeder Bereich einzeln eingezäunt und eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden müssen, was grundsätzlich noch zu bewerkstelligen gewesen wäre. Letztliches K.O.-Kriterium waren jedoch die zu diesem Zeitpunkt weiterhin geltenden Besucherobergrenzen aufgrund der 10/20qm²-Regelung (entsprach lediglich 1000 Besucher gleichzeitig auf allen Bereichen) sowie der Forderung des Gesundheitsamtes auf eine weitergehende Einzäunung der Teilbereiche insgesamt, da dies als eine zusammenhängende Veranstaltung zu werten ist. Hinsichtlich der angesprochenen Lockerungen hat das Marktamt sofort ab bekanntwerden (01.10.2021) die Möglichkeit eines nun doch noch möglichen Herbstvergnügens aufgegriffen. Bei einem Gespräch mit den Schaustellerverbänden am 05.10.2021 – unter Federführung Ref. VI und Beteiligung des OA – musste jedoch festgestellt werden, dass sich faktisch keine größeren Änderungen ergeben haben, wie es zunächst die Aufhebung des Volksfestverbotes vermuten ließ (auf die beil. Presseerklärungen darf hier verwiesen werden).

 

Hinsichtlich eines möglichen Weihnachtsmarktes hat das Marktamt bereits mehrere Alternativkonzepte ausgearbeitet; ein Weihnachtsmarkt in der klassischen Aufstellung und den engen Laufwegen ist nach Ansicht der Verwaltung keinesfalls denkbar. Die aktuell getätigten Aussagen aus der Politik – wonach Weihnachtsmärkte möglich gemacht werden sollen – lassen hoffen, dass ein Fürther Weihnachtsmarkt 2021 in abgeänderter Form stattfinden kann; entspr. Rahmenbedingungen sollen bei einem runden Tisch im bay. Wirtschaftsministerium am 12.10.2021 festgelegt werden – dies bleibt abzuwarten. In diesem Zusammenhang ist allerdings schon jetzt absehbar, dass durch die höheren infektionsschutzrechtlichen Auflagen mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen ist – im „worst case“ geht die Verwaltung hier von bis zu 150.000 EURO aus (für Material und Sicherheitsdienst). Demzufolge ist auch eine Entscheidung über mögliche Standgebühren zu treffen, wobei seitens der Verwaltung (aufgrund der bekannten Budgetsituation) der Vorschlag ergeht, die normalen Standgebühren zu erheben; diese würden ohnehin nur einen Bruchteil der Mehrkosten ausmachen (ca. 15%) und anders, als beim Herbstvergnügen, das Marktamt die komplette Organisation der Veranstaltung wie gewohnt übernimmt. Um die Besucherströme evtl. zeitlich zu entzerren wurde der Beginn des Weihnachtsmarktes um 1 Woche auf Freitag, 19.11.2021 (Totensonntag 21.11. kein Betrieb) vorgezogen (anstatt 25.11.).

 

Alles Weitere zu den genauen Details eines Weihnachtsmarktes 2021 erfolgen mündlich im Rahmen der Sitzung und entsprechend der dann bekannten Rahmenbedingungen.

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

150.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Presseerklärungen vom 19.08. und  06.10.2021