Betreff
infra-Gruppe, WBG-Gruppe, Klinikum Fürth, VHS, ELAN, complex; Wirtschaftspläne 2022
Vorlage
Rf. II/0273/2021
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat stimmt den Wirtschaftsplänen 2022 (samt ihrer Stellenpläne) der

a)   infra-Gruppe

b)   WBG-Gruppe

c)   Volkshochschule Fürth gGmbH

d)   Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft im Dienstleistungsbereich – ELAN – Ein­steigen, Lernen, Arbeiten, Neuorientieren GmbH

e)   Gewerbehof Fürth GmbH (complex)

zu.

Der Oberbürgermeister wird in den Gesellschafterversammlungen der

a)   infra fürth holding gmbh

b)   Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mit beschränkter Haftung

c)   Volkshochschule Fürth gGmbH

d)   Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft im Dienstleistungsbereich – ELAN – Ein­steigen, Lernen, Arbeiten, Neuorientieren GmbH

e)   Gewerbehof Fürth GmbH (complex)

ermächtigt, die zur Genehmigung der Wirtschaftspläne, einschließlich der Wirtschaftspläne der Tochtergesellschaften bei der infra-Gruppe und WBG-Gruppe, notwendigen zustimmenden Er­klärungen abzugeben.

Von den beiden Wirtschaftsplänen des Klinikum Fürth nimmt der Stadtrat zustimmend Kenntnis.

 

 

 

 


Die Wirtschaftspläne 2022 sowie die mittelfristigen Finanzplanungen 2021 – 2025 liegen als Anlagen 1 bis 6 (nicht-öffentlich) bei.

Die Eckdaten der Wirtschaftspläne 2022 stellen sich wie folgt dar.

 

 

Ergebnis vor Steuern und vor Gewinnabführung/Verlust­übernahme

Investitionen in das Anlage­vermögen

Netto-Kredit­aufnahmen

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

infra-Gruppe

 

 

 

   infra fürth holding gmbh ****)

-7.980,0

250,0

-2.440,0

   infra fürth gmbh *)

14.545,0

22.425,0

30.130,0

   infra fürth verkehr gmbh **)

-18.555,0

6.410,0

-985,0

   infra fürth verkehr service gmbh

0,0

0,0

0,0

   infra fürth dienstleistung gmbh ***)

610,0

965,0

0,0

   infra fürth bäder gmbh ***)

315,0

290,0

0,0

   infra fürth service gmbh

235,0

0,0

0,0

   Bremerhaven-Lehe Windkraft Beteiligungsgesellschaft mbH

1,0

0,0

0,0

   Bremerhaven-Lehe Windkraft GmbH & Co. KG

220,0

0,0

-540,0

WBG-Gruppe

 

 

 

   Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth mbH

2.174,0

13.842,0

6.052,0

   Soziales Wohnen Fürth GmbH

122,6

0,0

-100,0

   wohnfürth Immobilien und Bauträger Verwaltungs-GmbH

0,0

0,0

0,0

   wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG *****)

-233,2

0,0

675,0

Klinikum Fürth

 

 

 

   Klinikum Fürth – AöR der Stadt Fürth

-3.398,3

30.789,6

17.100,0

   Klinikum Fürth MVZ gGmbH

90,9

500,0

447,1

Volkshochschule Fürth gGmbH

0,0

20,0

0,0

ELAN GmbH

1,0

30,0

0,0

Gewerbehof Fürth GmbH (complex)

164,7

40,0

-373,7

 

Summen

75.561,6

49.965,4

*)         Der Gewinn wird bei der infra fürth gmbh zu 80,1 % an die Holding abgeführt, und 19,9 % gehen an die Bayernwerk AG.

**)       Der Verlust der Verkehrs-GmbH wird vollständig von der Holding übernommen.

***)     Die Gewinne der infra fürth dienstleistung gmbh und der infra fürth bäder gmbh werden vollständig an die Holding abgeführt.

****)   Im Ergebnis der Holding (Einzelabschluss, also nicht deren Konzernabschluss) sind vorstehende Gewinnab­führungen und die Verlustübernahme bereits enthalten. Der Plan-Jahresfehlbetrag der Holding beläuft sich
nach Steuern – für das Jahr 2022 auf -8.500 Tsd. €.

*****) Die Investitionen der wohnfürth Immobilien und Bauträger GmbH & Co. KG erfolgen nicht in deren Anlagever­mögen, sondern – aufgrund des Gesellschaftszwecks – im Umlaufvermögen (da die Bauprojekte nicht lang­fristig im Unternehmen verbleiben).

Die Wirtschaftspläne wurden (bzw. – hinsichtlich der infra-Gruppe und complex – werden am 25. bzw. 26.11.2021) in den Kontrollorganen der Unternehmen behandelt. Zu den Planungen des Klinikum Fürth sowie der ELAN finden sich ergänzende Hinweise in den betreffenden Anlagen 3 und 5.

Für die beiden Wirtschaftspläne des Klinikum Fürth kann der StR den Mitgliedern des KU-Ver­waltungsrats Weisungen erteilen (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. Abs. 6 Satz 2 der KU-Unternehmenssatzung). Das Erfordernis einer StR-Weisung wird seitens des Finanzreferats aber nicht gesehen. Der diesbezügliche Beschlussvorschlag ist daher als Kenntnisnahme aus­gestaltet.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

ja

Gesamtkosten:

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

nein

ja

Hst.

Budget-Nr.

im

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


6 (nicht-öffentlich)