Betreff
Vorlage zu den Ergänzungs- und Änderungsanträgen der Stadtratfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2021 - Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Fürth
Vorlage
OA/0507/2021
Aktenzeichen
III/OA-U/ZUF
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Antrag wird der Verwaltung als Prüfauftrag zugewiesen. Im Zuge der Maßnahmenumsetzung soll über die Möglichkeiten der Umsetzung der beantragten Punkte berichtet werden.


Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Ergänzungs- und Änderungsanträge zu TOP 2 der Sitzung des Umweltausschusses am 9. Dezember 2021 - Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Fürth- gestellt.

 

Die Verwaltung nimmt dazu, soweit bereits jetzt möglich, wie folgt Stellung:

 

Anträge zu Punkt 5.2) Maßnahmenkatalog TF 1: Versorgung, Entsorgung: Energie & Gebäude, Abfall, Wasser

1. Antrag zu Maßnahme 1.4 „Wasserstoffstrategie für die Stadt“

Änderungsantrag: Das vorhandene Fürther Gasnetz kann, wo wirtschaftlich sinnvoll, wasserstofftauglich gemacht werden. Formulierungen, die auf einen Ausbau des Gasnetzes in bisher nicht erschlossene Flächen abzielen, sind aus dem Text zu streichen. Stattdessen wird eingefügt: "Auf Erweiterungen des bestehenden Netzes wird verzichtet. Die weitere Entwicklung des Wasserstoffmarkts wird beobachtet, um nach einigen Jahren ggfs. nachsteuern zu können.“ Darüber hinaus soll der Anteil des aus Abfall erzeugten Biogases erhöht werden.

 

Stellungnahme: Die infra fürth gmbh wurde bereits um Stellungnahme gebeten, eine abgestimmte, abschließende Äußerung wird nachgereicht.

 

2. Antrag zu Maßnahme 1.6 „Städtisches Förderprogramm für erneuerbare Energien + energetische Sanierung“

Ergänzungsantrag: Mit dem städtischen Förderprogramm werden nachhaltige Dämmmaterialien besonders unterstützt. Zur Vermeidung von Schäden an Bauwerken durch falsche Dämmung wird eine entsprechende Beratung vor der Fördermittelvergabe verpflichtend.

 

Stellungnahme: Ein Prüfauftrag, bezüglich einer verpflichtenden Beratung vor Fördermittelvergabe von städtischer Seite, kann mit aufgenommen werden so der Umweltausschuss dies wünscht. Die genaue Ausdifferenzierung erfolgt dann in der Maßnahmenumsetzung, da hierfür verschiedene Überlegungen sowohl rechtlicher Art als auch hinsichtlich finanzieller sowie personeller Ressourcen zu treffen sind.

 

3. Antrag zu Maßnahme 1.13 „Optimierung der Bioabfall-Verwertung“

Seitens der Infra besteht Interesse, auch Abfälle aus der Landwirtschaft (z. B. Mist oder Pflanzenreste) energetisch zu verwerten. Daher ist zu prüfen, wie dies von städtischer Seite unterstützt werden kann.

Ergänzungsantrag: Die Möglichkeit, auch Abfälle aus der Landwirtschaft in das städtische Konzept der Bioabfall- Verwertung aufzunehmen, wird geprüft.

 

Stellungnahme: Der Antrag ist als Prüfauftrag bereits Bestandteil eines Maßnahmenvorschlags. Auszug aus Maßnahme 1.13 (IKSK): Angedacht werden kann auch eine Prüfung von Gülle und Festmist zur entsprechenden Nutzung. Eine Datenbeschaffung zur Ermittlung der Potenziale auf dem Stadtgebiet und der Austausch mit betroffenen Akteuren (z. B. Bauernverband) und Landkreis müssen hier vorgelagert angestoßen werden.

 

Antrag zu Punkt 5.5) Maßnahmenkatalog TF 4: Öffentliche Hand

4. Antrag zu Maßnahme 4.18 „Monitoring und Controlling im Klimaschutz“

Ergänzungsantrag: Der Aufbau eines Controlling-Tools zur Erfassung der Fortschritte der einzelnen Maßnahmen und zur Berichterstattung auch an den Stadtrat soll bereits 2022 erfolgen. Dieses Tool soll für alle Bürger*innen jederzeit aktuell einsehbar sein und möglichst digital über die Homepage der Stadt zur Verfügung gestellt werden.

 

Stellungnahme: Wie in Maßnahme 4.18 bereits beschrieben, wird seitens der Verwaltung die Einschätzung geteilt, dass eine „frühzeitige Planung, Steuerung und Kontrolle der Klima-Tätigkeiten und damit der Zielerreichung durch die Einführung eines Klima-Controlling-Tools“ gewährleistet werden kann. Der Einführungshorizont der Maßnahme ist ebenfalls als „kurzfristig“ angesetzt, ein erster Bericht wird demzufolge in 2022 erfolgen.

Als Tool wird, wie bereits in der Maßnahmenbeschreibung erwähnt, der „European Energy Award“ angedacht; genauere Recherchen folgen jedoch im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme. Von einer stets zu aktualisierenden öffentlichen Darstellung aller Daten und Inhalte würde die Verwaltung an dieser Stelle jedoch abraten, da dies einerseits einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde und es andererseits zu bevorzugen ist, der Öffentlichkeit die Inhalte im entsprechenden Aktualisierungszyklus sowohl in Berichtsform als auch grafisch entsprechend „anwenderfreundlich“ aufzubereiten. Dennoch wird die Website selbstverständlich für besonders hervorzuhebende Entwicklungen auch unterjährig genutzt.

 

 

Antrag zu Punkt 5.6) Maßnahmenkatalog TF 5: Partizipation, Kommunikation, Kooperation

 

5. Antrag zu Maßnahme 5.3 „Neubürger*innen-Informationen zum Klimaschutz“

 

Änderungsantrag: Möglichst zeitnah wird eine zusammenfassende Übersicht bestehender Angebote ansprechend aufbereitet, um Neubürger*innen zum Klimaschutz in Fürth zu informieren. Das entsprechende Budget für eine kleinere Einstiegslösung (Flyer, Webseite) wird dem BMPA frühzeitig bereitgestellt.

 

Stellungnahme: Die Einführung/Umsetzung der Maßnahme kann, wenn der Umweltausschuss dies wünscht, vorgezogen werden (Horizont der Einführung dann neu: 1-3 Jahre) und für eine kleine Einstiegslösung bereits bestehende Angebote gesammelt und veröffentlicht werden. Die Mittelverfügbarkeit ist noch mit dem BMPA zu klären.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: