1.
Von
den Auflagen im Bescheid über die Stabilisierungshilfen wird Kenntnis genommen.
2.
Der
Haushalt 2022 der Stadt Fürth wird in Abänderung des Beschlusses zu den
Haushaltsberatungen insoweit geändert, als 16 Mio. € Nettoschuldenabbau in 2022
erfolgen. Die hierdurch nötigen Mehrausgaben in Höhe von 13 Mio. € werden
gedeckt durch eine höhere Veranschlagung der Schlüsselzuweisungen,
Minderausgaben aufgrund des Ankaufs der Grundstücke im Golfpark sowie durch
eine erhöhte Rücklagenentnahme. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende
Änderungen im Haushaltsplan 2022 vorzunehmen.
3.
Der
Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Wirtschaftsplan des Klinikums
nur eine Nettoneuverschuldung von 7,1 Mio. € enthalten wird.
4.
Der
Stadtrat fasst spätestens im März 2022 einen Beschluss zum bisherigen
Haushaltskonsolidierungskonzept (weitergehende Begründung) und zu
weitergehenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen.
Mit Bescheid vom 03.12.2021 hat die Regierung von
Mittelfranken der Stadt Fürth Stabilisierungshilfen in Höhe von insgesamt 9,0
Mio. € gewährt.
Die Bewilligung erfolgt unter verschiedenen Auflagen. Neben der Verwendung von
8,0 Mio € zur Schuldentilgung darf das Verhältnis von Kreditaufnahmen zur
ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushaltes zuzüglich der Verbindlichkeiten
bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne
Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs- bzw.
Beitragsverpflichtung bei maximal 100% liegen. Nachdem die Auslegung dieser
Auflage erst kurzfristig mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und
für Heimat sowie der Regierung von Mittelfranken geklärt werden konnte, ist die
Änderung der Beschlussvorlage zum Neuerlass der am 02.12.2021 vom Stadtrat
beschlossenen Haushaltssatzung 2022 erforderlich geworden. Zu den bisher
geplanten 3,0 Mio. € Schuldenabbau werden weitere Schuldentilgungen in Höhe von
13,0 Mio. € gefordert.
Nachdem der Bescheid über die Schlüsselzuweisungen 2022 inzwischen vorliegt,
können die Einnahmen im Verwaltungshaushalt um 0,8 Mio. € erhöht werden.
Hinsichtlich des Erwerbs der Grundstücke im Golfpark Atzenhof kann nach
neuesten Erkenntnissen mit Minderausgaben im Vermögenshaushalt von 2,2 Mio. €
gerechnet werden. Die fehlenden 10,0 Mio. € werden durch eine erhöhte
Rücklagenentnahme finanziert.
Unter Berücksichtigung dieser Anpassungen schließt der Verwaltungshaushalt
nunmehr in Einnahmen und Ausgaben mit 475.222.175 € und der Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit 102.053.175 € ab.
Der Kern-Haushalt darf zusammen mit den städtischen Töchtern, für die eine
Gewährträgerhaftung oder eine Verlustausgleichsverpflichtung/harte
Patronatserklärung abgegeben wurde, schon im Haushaltsplan und in den
Wirtschaftsplänen für das Jahr 2022 keine Nettoneuverschuldung ausweisen. Da
der Kern-Haushalt 8 Mio. € und die Complex GmbH 374 T€ Schulden abbauen werden,
KommunalBIT 1,8 Mio. € Nettoneuverschuldung im Wirtschaftsplan vorsieht und
davon 720 T€ (40 %) der Stadt Fürth angerechnet werden und der Zweckverband
Kommunale Verkehrsüberwachung keine Kredite aufnimmt, verbleibt für das
Klinikum die Möglichkeit zu einer Nettoneuverschuldung von 7,1 Mio. €. Dies
bedeutet aber keinen Investitionsstopp. Es werden nur bestimmte Umschuldungen
nicht vorgenommen.
Das bisherige Haushaltskonsolidierungskonzept wird bis spätestens März 2022
überarbeitet, aktualisiert und unter Vorlage weitergehender
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Siehe Neuerlass der Haushaltssatzung 2022 |
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Bescheid über die Stabilisierungshilfen
Neuerlass der Haushaltssatzung 2022